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Der Bürger mit der niedrigsten Bürgernummer. Wenn der- oder diejenige gerade zur Kur in Bad Watoran ist, rückt die nächsthöhere Bürgernummer nach. Diesen Vorgang überwacht der Unionspräsident für den Fall des Ausfall der "normalen" Vertretung des Landes. Genau das ist ja der Anlass für eine Unionsexekution.
edit: Ich würde mich da aber nicht unnötig echauffieren, wenn der älteste Bürger (bzw. Mitglied des Landesparlamentes) auch in Personalunion der Unionskommissar wäre.
edit: Ich würde mich da aber nicht unnötig echauffieren, wenn der älteste Bürger (bzw. Mitglied des Landesparlamentes) auch in Personalunion der Unionskommissar wäre.
Zuletzt geändert von Palin Waylan-Majere am Mo 8. Dez 2008, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
Palin Waylan-Majere OEL
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Der Unionskommisar hat dafür zu sorgen dass ein Unionsland seinen durch die Unionsverfassung vorgeschriebenen Pflichten nachkommt. Dazu gehört auch die Vertretung im Unionsrat.Original von Joeli Veitayaki
das ist ja auch so in Ordnung. Aber wer hat dann im Unionsrat zu erscheinen? Der Unionskommissar sicher nicht.
Ansonsten übernehme ich den Vorschlag von Herrn Veitayaki (ausdrücklich aber nur als Diskussionsgrundlage) als formalen Antrag für die Debatte.
Zuletzt geändert von Rex Marker am Di 9. Dez 2008, 01:09, insgesamt 1-mal geändert.
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die sie selbst an sich gerissen haben. Ich beende hiermit die Beteiligung an der Debatte. Machen sie doch ihren Sch.... weiterhin alleine. Sorgen sie dafür, dass die nächste Unionsexekution genauso chaotisch verläuft wie die aktuelle.
*packt seine Sachen und verlässt das Unionsratsgebäude*
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Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Di 9. Dez 2008, 08:17, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Ja gehen Sie nur. Ich wurde offiziell gefragt ob ich das Ganze als Antrag einbringe. Diese Frage habe ich beantwortet Herr Veitayaki, da ich auch den Regelungsbedarf sehe. Allerdings gehen meine Vorstellungen nicht konform mit Ihren, deshalb ausdrücklich als Diskussionsgrundlage.
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Ich denke durch die Veröffentlichung zweier Gutachten wird die Relevanz einer Regelung erneut verdeutlicht:
Gutachtenveröffentlichung
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Der Vertreter der Westlichen Inseln brachte folgenden Antrag ein:
Da sich diese Aussprache bereits mit der Thematik beschäftigt, habe ich jetzt keine Zweite eröffnet.Gesetz über die Ernennung und die Aufgaben eines Unionskommissars
(kurz Unionskommisarsgesetz - UkG)
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz behandelt die Verfahrensweise der Ernennung eines Unionskommissars im Rahmen der Unionsexekution, sowie dessen Aufgaben und Befugnisse.
§ 2 Ernennung
(1) Erfüllt ein Land die ihm nach der Verfassung oder einem Unionsgesetz obliegenden Pflichten nicht, so ernennt der Unionspräsident nach Zustimmung des Unionsrates zur Unionsexekution einen Unionskommissar.
(2) Der Unionspräsident kann diese Aufgabe auch selbst übernehmen.
(3) Die Ernennung nach Abs. 1 erfolgt mittels Urkunde. Vor Beginn der Tätigkeit ist der Amtseid gemäß Unionsverfassung abzuleisten.
(4) Mit der Ernennung gilt die Unionsexekution in Kraft getreten.
§ 3 Unparteilichkeit
Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat bei der Ausübung des Amtes überparteilich und unabhängig zu agieren. Er darf in politische Entscheidungen des ihm unterstellten Unionslandes keinen Einfluss nehmen.
§ 4 Aufgaben und Befugnisse
(1) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat unverzüglich (innerhalb von 96 Stunden) folgende Aufgaben zu erledigen:
1. Bestellung eines Wahlleiters zur Durchführung notwendiger Wahlen.
2. Bestellung eines Vertreters des Unionslandes im Unionsrat.
3. Erforderlichenfalls Durchführung einer Wahl zur Bestimmung eines Vorsitzendes des jeweiligen Landesparlamentes.
(2) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat während seiner Bestellung die Aufsicht über die Landesbehörden.
(3) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat über die durchgeführten Maßnahmen dem Unionsrat regelmäßig und unverzüglich zu berichten.
(4) Die Amtszeit des Unionskommissars endet mit der erfolgten Wahl des Landesoberhauptes oder wenn der Unionsrat mit Zweidrittelmehrheit die Beendigung der Unionsexekution fordert.
§ 5 Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Palin Waylan-Majere OEL
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Sehr geehrter Präsident,
meine Damen und Herren.
Ich will auch gar nicht viele Worte zu diesem Entwurf loswerden, da das hier schon ausreichend diskutiert wurde.
In meinem Entwurf wurden alle strittigen Punkte abgeändert. Ich denke, dass er so zustimmungsfähig sein sollte.
meine Damen und Herren.
Ich will auch gar nicht viele Worte zu diesem Entwurf loswerden, da das hier schon ausreichend diskutiert wurde.
In meinem Entwurf wurden alle strittigen Punkte abgeändert. Ich denke, dass er so zustimmungsfähig sein sollte.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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