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Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:15
von Joeli Veitayaki
gehen sie so verantwortungsvoll mit den rechtsstaatlichen Prinzipien um?

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:19
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
gehen sie so verantwortungsvoll mit den rechtsstaatlichen Prinzipien um?
Wie meinen?

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:24
von Joeli Veitayaki
in dem sie die Rache über die Aussöhnung stellen

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:34
von Wolfgang Müller
Ha, Witz des Tages.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:39
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
in dem sie die Rache über die Aussöhnung stellen
Ich habe doch gerade ausgeführt, dass das Gesetz nichts mit Rache zu tun hat. Und ich sehe keine Veranlassung, dass sich die Union mit dem gerade beschriebenen Ergebnis mit Hochverrätern "aussöhnt".

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:48
von Joeli Veitayaki
allein der Name des Gesetzes "riecht" schon mehr nach Rache, denn nach Aussöhnung.

Ich schlage vor, dass die "Enteignung" von Straftäter allgemein erlaubt wird.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 21:29
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
allein der Name des Gesetzes "riecht" schon mehr nach Rache, denn nach Aussöhnung.
Nur für Ihren antikommunistischen Reflex.
Ich schlage vor, dass die "Enteignung" von Straftäter allgemein erlaubt wird.
Ist es doch bereits. Nennt sich Schadensersatz bzw. Geldstrafe.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 22:24
von Joeli Veitayaki
Original von Montgomery Scott

Nur für Ihren antikommunistischen Reflex.
der wurde mir in die liberale Wiege gelegt.
Original von Joeli Veitayaki
Ich schlage vor, dass die "Enteignung" von Straftäter allgemein erlaubt wird.
Original von Montgomery Scott
Ist es doch bereits. Nennt sich Schadensersatz bzw. Geldstrafe.
ist doch viel zu liberal :D

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 23:56
von Konrad Grimm
Ich lehne den vorliegenden Entwurf ab. Er scheitert total an rechtsstaatlichen Erfordernissen.

Es kann nicht sein, dass wir verurteilte Straftäter, die bereits ihre Strafe nach dem StGB erhalten haben, noch einmal durch ein anderes Gesetz zusätzlich bestrafen. Das steht im Widerspruch zum Verbot der Doppelbestrafung ("ne bis in idem").

Es kann auch nicht sein, dass wir vollständige Enteignungen durchführen. Das verletzt die Menschenwürde, die ein unantastbares Existenzminimum verlangt.

Meine Damen und Herren, verstehen Sie das nicht falsch: Nach meiner Auffassung sollte auf Hochverrat die Todesstrafe mit anschließender Vermögenskonfiskation stehen. Aber deswegen ist dieser Antrag hier trotzdem nicht verfassungskonform.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 08:34
von Joeli Veitayaki
Die strafrechtliche Nebenfolge "Einziehung" könnte man sicherlich andenken. Aber unabhängig, bzw. nicht ausschließlich im Bereich der Straftat Hochverrat.