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Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 21:35
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Welche anderen Beziehungen meinen Sie? Klären Sie mich doch bitte auf.
Im Übrigen lehne ich den Begriff "bürgerlich" ab.

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 21:38
von Hajo Poppinga
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Im Übrigen lehne ich den Begriff "bürgerlich" ab.
Das überrascht mich nicht.

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 21:40
von Kreittmayr
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Im Übrigen lehne ich den Begriff "bürgerlich" ab.
Ja, Sie sind auch zu prollig dafür.

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 21:43
von Montgomery Scott
Dieses Gesetz schafft ein Zweiklassensystem und ist abzulehnen. Es kann nicht sein, dass bestimmte Partnerschaften vom Staat als "Ehe" geadelt werden und das anderen verwehrt wird. Wenn der Staat sich schon in private Partnerschaften einmischt, muss er das im Einklang mit Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot tun.

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 21:49
von Kreittmayr
Herr Scott, als Mann des Sozialen wollen Sie mir doch nicht verkaufen, dass Sie kein Problem damit haben, wenn einige Leute ihren sexuellen Egoismen frönen und dafür dann auch noch gleichermaßen Schutz und Hilfe verlangen wie andere Menschen, die im Gegenzug aber einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft leisten. Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun.

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 21:58
von Montgomery Scott
Naja, daran will das Gesetz ja nichts ändern, wenn ich das richtig verstehe. Außerdem sehe ich überhaupt nicht, warum der Staat private Partnerschaften förden sollte. Er sollte sie als private Einheit schützen, eine Förderung z. B. durch Steuervorteile halte ich grundsätzlich für unbegründbar.

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 22:09
von Hajo Poppinga
Original von Montgomery Scott
Wenn der Staat sich schon in private Partnerschaften einmischt, muss er das im Einklang mit Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot tun.
Er mischt sich nicht ein, er bietet die Möglichkeit rechtlicher Absicherung. Niemand ist gezwungen, seine Lebensgemeinschaft vom Staat anerkennen zu lassen, niemand erfährt einen Nachteil, wenn er es nicht tut. Der Vorteil ist doch vor allem im Falle des Ablebens und der Scheidung begründet - staatliche Bevorzugung von Lebensgemeinschaften gibt es nicht.

Das der Antrag im Einklang mit allen relevanten Rechtssätzen steht, darauf gebe ich Ihnen Brief und Siegel. Die VU wird sich hüten einen Antrag einzubringen, der einer ausführlichen rechtlichen Prüfung nicht standhält.

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 22:35
von Montgomery Scott
Daran zweifle ich auch nicht, ich habe das nur Frau Kreittmayr entgegnet.

Auf Sie war das hier bezogen:
Dieses Gesetz schafft ein Zweiklassensystem und ist abzulehnen. Es kann nicht sein, dass bestimmte Partnerschaften vom Staat als "Ehe" geadelt werden und das anderen verwehrt wird. Wenn der Staat sich schon in private Partnerschaften einmischt, muss er das im Einklang mit Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot tun

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 22:51
von Hajo Poppinga
Das habe ich auch so verstanden, meine ich zumindest. ;) Wie gesagt, unser Gesetzesantrag wurde im vorhinein geprüft - der steht mit Sicherheit im Einklang mit Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot.

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 23:02
von Montgomery Scott
Dann möchte ich Sie auf den Wortlaut von Artikel 2 Absatz 1 unserer Verfassung aufmerksam machen:
Artikel 2 - Gleichheit vor dem Gesetz
(1)Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seiner Geburt, seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner Heimat und Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner sexuellen Orientierung oder seiner Meinung bevorzugt oder benachteiligt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.