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Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 14:50
von Bianca Böhm
Roldem könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das bringt wieder Aktivität zwischen Union und Unionsland, vor allem aber siminternen Gesprächsstoff für alle.
Man müsste die Kompetenzen, wenn man sie neu verteilen möchte, vielleicht nicht auf spezifische Gebiete beschränken, sondern allgemein formulieren. Auch das gibt wieder genug Gesprächsstoff, wenn ein Unionsland die Ansicht vertritt, dass die Regierung mit ihren Vorschriften zu weit gegangen ist.
Letztendlich lebt die DU doch von diesen Streitigkeiten und Schlammschlachten und Diskussionen zu bestimmten Themen, wie z. B. "Nachtflugverbot" gibt es hier viel zu wenige.

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 15:01
von Hajo Poppinga
Original von Bianca Böhm
Man müsste die Kompetenzen, wenn man sie neu verteilen möchte, vielleicht nicht auf spezifische Gebiete beschränken, sondern allgemein formulieren. Auch das gibt wieder genug Gesprächsstoff, wenn ein Unionsland die Ansicht vertritt, dass die Regierung mit ihren Vorschriften zu weit gegangen ist.
Das wäre eine rechtspolitische Katastrophe, weil sich dann niemand mehr auf irgendetwas verlassen kann. Um das durchzuhalten, braucht man ein Verfassungsgericht in 10-er Besetzung - das können wir nicht leisten.
Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 15:20
von Bianca Böhm
Ich setze da auf den gesunden Menschenverstand, die Intelligenz der Beteiligten und den Willen eine Sache aus der Welt zu diskutieren, statt die Gerichte mit evt. unnützen Klagen zu überhäufen. Sollte es so schlimm kommen, werden wir ein Schiedsgericht einführen müssen.

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 15:23
von Hajo Poppinga
Ganz im Ernst, wie soll das konkret aussehen? Zum Beispiel ganz konkret im Gegensatz zu derzeitigen Formulierungen?
Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 15:51
von Michael Schneider
Original von Bianca Böhm
Ich setze da auf den gesunden Menschenverstand, die Intelligenz der Beteiligten und den Willen eine Sache aus der Welt zu diskutieren, ...
STOP!
Ähm dafür sind Sie im falschen Staat.
Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 15:54
von Hajo Poppinga
So kann man's auch sagen.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 15:10
von Rincewind
Um es mal festzuhalten.
Derzeitige Regelung:
Artikel 47 – Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über:
1. Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Rechtspflege, das Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Registerwesen
8. alle staatlichen Foren
9. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.
Ich schlage vor, die Union bekommt ein Rahmengesetzesrecht bei allen anderen Bereichen. Das muss als Rahmengesetz gekennzeichnet werden und ist solange und nur dann gültig, bis die Länder das selbst regeln. In dem Fall bricht landesrecht unionsrecht.
Verfasst: So 9. Nov 2008, 17:52
von Fabian Montary
Ich möchte die Teilnehmer daran erinnern, dass wir kein Zentralstaat sind, der den Ländern Aufgaben abgegeben hat, sondern viele Länder, die sich zu einer Union zusammengefunden haben, um gewisse Aufgaben gemeinsam zu regeln. Diese historische Betrachtung bitte ich doch sehr, im Hinterkopf zu behalten, wenn es um die Kompetenzverteilung geht. Die Union ist ein föderaler Staat. Die Grundlage sind die Länder, alles andere ist Geschichtsfälschung und wider des föderalistischen Gedankens.
Die beiden Ziele meinerseits sind folgende, und die sind nur im Detail zu verhandeln.
Die Länder sollen außenpolitische Kompetenzen zugesprochen bekommen. Diese sollen sich auf nachbarschaftliche Beziehungen beschränken. In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass die Union nicht im Interesse der Länder handeln kann. Die Unionsaußenpolitik ist faktisch seit Jahren nicht vorhanden, darunter leiden die Länder. Ich kann mir vorstellen, dass Salbor gern mit Snjarey, Imperia mit dem sogenannten Empire-Uni oder Roldem mit Cranberra und Astor zusammarbeiten möchte, die Union dazu aber nicht in der Lage ist. Ich möchte in diesem Punkt nicht, dass Roldem plötzlich mit dem Gelben Reich zusammenarbeitet, es soll auf die Nachbarschaft ankommen, die noch näher zu definieren ist. Eine Übertragung der außenpolitischen Kompetenzen auf die Länder findet nicht statt, Unionsrecht bricht weiterhin Landesrecht, ferner soll die Länderaußenpolitik – die eine Kann-Bestimmung sein soll, kein Muss – durch den Unionsrat abgenickt werden. Außerdem sollen die Länder nur in einem engen Korsett agieren dürfen, nämlich in der Zusammarbeit auf Themengebieten, die auch unionsintern in ihre Kompetenzen fallen. Dazu gehören im Übrigen auch internationale Städtepartnerschaften, deren Gültigkeit noch niemand angefochten hat. Die Union wird also nicht überflüssig, die Länder ergänzen nur für die gute Nachbarschaft, in der nunmal sie leben und im Falle von Roldem die Nachbarschaft zu Cranberra und den USA auf kein Interesse auf Unionsebene stößt, was die Menschen in Roldem zurzeit einfach so akzeptieren müssen.
Nummer zwei ist die Vertretungsgesetzgebung. Die Union darf gern Bereiche beackern, die den Ländern zufallen, dort selbst kreativ werden, um eventuell nicht beachtete Bereiche zu bearbeiten. Das soll ebenfalls keine Pflichtveranstaltung sein, sondern, die Union soll sagen dürfen, da und da hätten wir gern eine Regelung und kann das verabschieden. Die Länder sollen aber auch sagen dürfen, dass gewisse Vertretungsgesetze nicht oder abgewandelt gelten sollen, um ihre Kompetenzen zu wahren. Ich möchte auch gleich noch einen vielleicht etwas gewagten Ansatz einbringen: Der Unionsrat soll in diesem Punkt kein Einspruchsrecht haben, die Länder können schließlich selbst über die Wirksamkeit des Gesetzes auf ihrem Territorium entscheiden. Dabei soll der Uniongesetzgeber nicht den Rahmen vorgeben, sondern vollständig die Materie regeln können. Die Pflicht der Umsetzung liegt bei originären Landeskompetenzen selbstredend bei den Ländern.
Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 15:44
von Hajo Poppinga
Original von Fabian Montary
Ich möchte auch gleich noch einen vielleicht etwas gewagten Ansatz einbringen: Der Unionsrat soll in diesem Punkt kein Einspruchsrecht haben, die Länder können schließlich selbst über die Wirksamkeit des Gesetzes auf ihrem Territorium entscheiden. Dabei soll der Uniongesetzgeber nicht den Rahmen vorgeben, sondern vollständig die Materie regeln können. Die Pflicht der Umsetzung liegt bei originären Landeskompetenzen selbstredend bei den Ländern.
Ich persönlich konnte und kann mich für den Ansatz der Vertretungsgesetzgebung sehr erwärmen.
Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 17:18
von Michael Schneider
Außenpolitik ist ausschließlich Sache der Union. Wenn die Unionsländer schon mit ihren Nachbarländern Außenpolitik betreiben können wir die Union gleich auflösen. Die Unionsländer müssen dafür sorgen, daß die Union sie außenpolitisch entsprechend vertritt und nicht anders.
Solange es Leute finden alles was aus der Union kommt zu verteufeln oder aus Prinzip abzulehnen (es könnte ja EVENTUELL irgendwelche Länderrechte berühren (nicht dass man sich die Mühe macht die Sinnhaftigkeit des Vorschlags zu prüfen)) und wenn es von einem Landesvertreter kommt zuzustimmen ohne solchen Terz zu veranstalten...solange können wir uns alles schenken.
Wie ich es immer vorgeschlagen habe: wir brauchen einen Systemreset, auch geistig.