Verfasst: Mi 4. Apr 2007, 17:22
Könnte klappen.Original von Jonathan Metternich
Kaut gedankenverloren an einer nicht angezündeten Zigarette...
[so]Erreicht man Dich vor 19h im ICQ?[/so]
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Könnte klappen.Original von Jonathan Metternich
Kaut gedankenverloren an einer nicht angezündeten Zigarette...
[so]Erreicht man Dich vor 19h im ICQ?[/so]
Und jetzt dividieren Sie mal die Gesetze ab, die nicht auch mit den vorgeschlagenen neuen Föderalismusgrundsätzen in Imperia gelten würden. Da kommen wir auf ein (eins zu eins von dem vorherig unionsweit gültigen Gesetz) abgeschriebenes Waffenkontrollgesetz, ein nie beachtetes Versammlungsgesetz und Teile des Bildungsgesetzes. Damit kommen wir statt auf eine große Liste auf blos 2 1/2 Gesetzchen.Aufzählung imperianischer Gesetze durch Herrn Hennrich
Original von Maximilian von Rohan-Mason
Und jetzt dividieren Sie mal die Gesetze ab, die nicht auch mit den vorgeschlagenen neuen Föderalismusgrundsätzen in Imperia gelten würden. Da kommen wir auf ein (eins zu eins von dem vorherig unionsweit gültigen Gesetz) abgeschriebenes Waffenkontrollgesetz, ein nie beachtetes Versammlungsgesetz und Teile des Bildungsgesetzes. Damit kommen wir statt auf eine große Liste auf blos 2 1/2 Gesetzchen.
Das als Anmerkung eines kundigen Imperianers.
Also, Herr Unionspräsident, gehen wir die Liste doch mal Punkt für Punkt durch, wobei ich die Subtraktion in diesem Fall der Division vorziehe:Original von Maximilian von Rohan-Mason
Und jetzt dividieren Sie mal die Gesetze ab, die nicht auch mit den vorgeschlagenen neuen Föderalismusgrundsätzen in Imperia gelten würden. Da kommen wir auf ein (eins zu eins von dem vorherig unionsweit gültigen Gesetz) abgeschriebenes Waffenkontrollgesetz, ein nie beachtetes Versammlungsgesetz und Teile des Bildungsgesetzes. Damit kommen wir statt auf eine große Liste auf blos 2 1/2 Gesetzchen.
Das als Anmerkung eines kundigen Imperianers.
Genau das tun Sie aber leider. Die Kompetenzvermutung zu Gunsten der Länder in Art. 46 UVerf besagt nichts über die Ableitung der hoheitlichen Befugnisse der einen Ebene von der anderen, sondern ist eine rein funktionale Vorschrift zur Abgrenzung der Kompetenzen: die Union muss, um eine Angelegenheit gesetzlich regeln zu dürfen, einen Kompetenztitel dafür in der Unionsverfassung vorweisen können, ist eine Materie unter keinen Punkt der Enumeration des Art. 47 subsummierbar oder an anderer Stelle der Union zugewiesen, sind die Länder zuständig. Man könnte ebenso einen Positivkatalog aufstellen, welcher die Zuständigkeiten der Länder enthält, wie man es meines Wissens in den Hollunderlanden getan hat, die Kompetenzvermutung ist aber wesentlich bequemer und einfacher zu handhaben.Original von Helmut Hennrich
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
ein Blick in die Unionsverfassung hat oft einen erleuchtenden Effekt. Gestatten Sie mir Artikel 46 Absatz zu zitieren: "Die Länder haben das Recht zur Gesetzgebung und zur Verwaltung, soweit diese Verfassung nicht der Union Gesetzgebungsbefugnisse verleiht." Eine solche Verfassungsbestimmung weist eindeutig auf die von mir bereits vorgetragene Verfassungsinterpretation hin, wonach es die Unionsländer sind, die die Union konstituieren und ihr Gesetzgebungskompetenzen übertragen, weil es Sinn macht, diese durch eine gemeinsame Instanz - der Union - regeln und verwalten zu lassen. - Soweit zum Vorwurf, ich würde die Verfassungsrealität der Demokratischen Union und deren Verfassungshistorie nicht genügend berücksichtigen oder gar verkennen.
Und ich kann Ihnen versichern: die Unionsregierung hat werder die Absicht, noch hegt sie die Erwartung, diese Reform noch in dieser Legislaturperiode "durchzupeitschen" - es war und ist angedacht, einen nach dem Stand der Bearbeitung überarbeiteten Entwurf als neuen Antrag wieder im nächsten Unionsparlament einzubringen.Herr Unionskanzler, ich kann Ihre Nervosität mit Blick auf die knapp bemessene Zeit bis zum nächsten Urnengang sehr gut verstehen; Sie wollen Erfolge vorzeigen, Sie wollen im nächsten Wahlkampf sich den Wählerinnen und Wählern mit der These präsentieren: "Seht, was die Vorgängerregierung in zwei einhalb Legislaturperioden nicht geschafft hat, habe ich in kürzester Zeit hinbekommen." Von daher ist Ihr hytsterischer Blockadevorwurf in Richtung sozialdemokratischer Fraktion verständlich - hilfreich ist sie nicht. Es ist daher erfreulich, dass zumindest die Unionsministerin der Justiz angemessen reagiert hat.
Sie haben zwar im Prinzip Recht, verkennen aber scheinbar die Realität der Überforderung der Länder. Zahlreiche, mitunter im Wortsinne (über-)lebenswichtige, Materien sind nicht geregelt. Gehen Sie doch einmal den Kompetenzkatalog in der Vorlage der Unionsregierung durch, sortieren sie diejenigen Materien aus, die Ihrer Meinung nach keiner gesetzlichen Regelung bedürfen, und zeigen Sie auf, welche der verbliebenen Gegenstände wieviele Länder wirksam geregelt haben. Auf diese Weise lassen sich vielleicht Punkte finden, die doch im Kompetenzbereich der Länder verbleiben können, aber schlichte Allgemeinplätze, schlanke Staaten und zurückhaltende Gesetzgeber seien doch begrüßenswert, bringen uns nicht weiter.Was den Vorwurf angeht, die Unionsländer würden die ihnen zustehenden Gesetzeskompetenzen nicht in ausreichendem Maße nutzen, möchte ich anmerken: ein kluger Gesetzgeber wird nur dort aktiv, wo wirklich Regelungsbedarf besteht. Darum, Herr Unionskanzler, kann ich gesetzliche Regelungsdichte auch nicht der Maßstab für "positive Ergebnisse des Föderalismus" sein. Eigentlich müssten hier doch die Liberalen lautstark die These vertreten, dass sich der Erfolg des Föderalismus gerade darin messen lasse, dass er den Bürgern ein mögliche Maximum an Freiheit belasse. Wir Sozialdemokraten kleiden dies gerne in die Worte "So viel Staat wie nötig, soviel Freiheit wie möglich."
Siehe zu diesen Dingen oben, die Überforderung der Länder mit ihren aktuellen Aufgaben ist offenkundig, das Subsidiaritätsprinzip bedeutet eben nicht nur, dass was die untere Ebene regeln kann die untere Ebene zu regeln hat, sondern auch, dass was die untere Ebene nicht regeln kann, die obere Ebene zu regeln hat. In welchem Umfange die Länder Angelegenheiten wirksam regeln können, zeigt die jahrelange Erfahrung, es gilt jetzt, die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen dem Leistungsvermögen der Länder anzupassen. Das ist nichts anderes als die konsequente Anwendung und Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips.Frau Ministerin, was das Thema gegenseitiges Verhältnis von Union und Unionsländer verweise ich erstens auf meine Eingangsbemerkungen; zweitens sind Föderalismus und Subsidiarität eng miteinander verknüpft - ohne das substanzielle Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips kann man den Föderalismus auch gleich abschaffen; und drittens, und da wiederhole ich mich: die gesetzliche Regelungsdichte in den Unionsländern ist kein Indikator für einen lebendigen gelebten Föderalismus.
Notfalls kann man im Wege der Unionsexekution gewährleisten, dass ein Land im Unionsat repräsentiert ist - zu einer Konferenz kann man niemanden zwingen.Nun, vielleicht finden Sie die nicht existenten Ländervertreter ja im Unionsrat.
Lesen Sie noch einmal langsam nach: "die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Union". Wer hat nun die Gesetzgebungskompetenz über "die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Länder" (Art. 46 beachten!)Frau Ministerin, Artikel 47 des Entwurfs regelt nicht, wer was finanziell fördern und unterstützen darf, sondern wer die Gesetzgebungskompetenzen hat. Wenn also in dem Katalog von Artikel 47 des Entwurfs "die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Union" aufgenommen wird, so heißt dass, das die gesetzliche Regelungskompetenz bei der Union und nicht bei den Ländern liegt.
Es geht nicht um einen Umzug "von heute auf morgen", es geht ganz einfach darum, dass wenn das Medienrecht von Land zu Land differiert TV- und Radiosender, Redaktionen und Verlage sich langfristig dort ansiedeln werden, wo sie für sich optimale Bedingungen vorfinden, und auf diese Weise die Vorschriften anderer Länder aushöhlen - Freistein verbietet Softpornos im Free-TV, also lässt ein Sender sich eben in Salbor nieder, wo solche innerhalb eines bestimmten Zeitfensters gesendet werden dürfen, auch nach Freistein - Problem erkannt?Frau Ministerin, auch Ihnen dürfte bekannt sein, dass eine Sendestation kein Nomadenzelt, das einfach mal so von heut' auf morgen abgebaut und woanders wieder aufgebaut werden kann. Und als die für Justiz zuständige Ressortchefin sollte Ihnen auch geläufig sein, dass es hier im Lande rechtsprechende Institutionen gibt, an die sich der Sender wenden kann und auch wenden wird, bevor er die Kosten eines Umzugs auf sich nimmt.
Anders geht es nun einmal nicht, das lehrt uns die Erfahrung: seit Jahren wird euphorisch von "Wettbewerb" und "Kooperation" schwadroniert, seit Jahren sind alle staatlichen Universitäten bis auf eine tot, manche haben noch keinen einzigen Absolventen hervorgebracht. Um bei der Geschmacksmetapher zu bleiben: wer hungert kann nicht noch wählerisch sein, es ist einfach irrwitzig zu glauben, ein Land wie die DU könnte den Betrieb mehr als einer Universität schultern...Das Hochschulwesen ist in der Tat verbesserungswürdig. Wenn die Gesetzgebungsokmpetenz im Hochschulbereich aber auf die Union übergehen soll, dann macht das Ganze nur Sinn, wenn alle bestehenden Universitäten in einer zuammengefasst werden. Das müssen Sie den Unionsländern erst mal schmackhaft machen.
Reden Sie eigentlich in Kabinettssitzungen miteinander? Ich habe da andere Informationen.Original von Amber Marie Ford
...es haben sich bislang allein die Vertreter Heroths und Salbors geäußert), der Unionsrat auch über drei Wochen nach Eröffnung seiner neuen Räumlichkeiten noch zu keiner Sitzung zusammengetreten ist, noch nicht einmal seine aktuellen Mitglieder festgestellt, die GO wieder ausgelegt oder bei deren Unauffindbarkeit eine neue beschlossen hat, sowie die Erfahrungsberichte des Herrn Unionspräsidenten mit früheren Versuchen einer Konferenz zur Erarbeitung einer Föderalismusreform einbeziehen, werden Sie denke ich verstehen, dass die Unionsregierung auf außerparlamentarische Vorabberatungen mit den Ländern verzichtet hat.