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Verfasst: Mi 8. Okt 2008, 16:59
von Helen Bont
Original von Charles Dowan
Sie haben aber schon bemerkt, dass dies auch schon jetzt Usus ist wenn die Liste bei den Nachrückern erschöpft ist?!?
Herr Kollege Dowan, wenn eine solche Praxis besteht, dann ist diese - zumindest in meinen Augen - nicht verfassungskonform. Da in einem Rechtsstaat aber allgemein der Grundsatz gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter", wird das Unionsgericht von sich aus nicht aktiv werden und diese Rechtspraxis prüfen.

Verfasst: Sa 11. Okt 2008, 13:15
von Montgomery Scott
Ich möchte hier noch anmerken, dass in dem Entwurf zumindest noch Schlussbestimmungen enthalten sein sollten. Eine ordentliche Gliederung des Gesetzestextes wäre außerdem wünschenswert.

Verfasst: Sa 18. Okt 2008, 11:36
von Montgomery Scott
Ich bitte bis spätestens morgen abernd um eine entsprechende Wortmeldung, falls noch von einer Seite Interesse an der Abstimmung über einen Entwurf besteht.

Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 01:44
von Montgomery Scott
Dann beende ich dieses Verfahren hiermit.