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Verfasst: Di 3. Jun 2008, 17:46
von Michael Schneider
Original von SRM
Wie ich bereits erläuterte, ist der Generalbotschafter kein Praktikant, sondern ein Mitarbeiter mit eigenem, abgegrenztem Aufgabengebiet. Von dieser Aufteilung verspricht sich das Unionsparlament eine strukturierte und effizientere Außenpolitik.
Und zu Ihrer abschließenden Frage: Dieser 'Käse' stammt aus meiner Feder.
Um einen bekannten Politiker zu zitieren: ach du Grüne Neune! Sie haben also das ganze selbst verzapft...
Und sie haben IMMER NOCH NICHT beantwortet warum die Außenministerin einen solchen Mitarbeiter unbedingt benötigt und das nicht selbst hinbekommt.
Verfasst: Di 3. Jun 2008, 17:48
von Hajo Poppinga
Ich würde sagen, Sie haben es selbst am besten auf den Punkt gebracht - ein vernünftiger Minister bekommt das locker alleine hin. Leider hatten wir lange keinen mehr, ich hoffe insofern auf einen kompetenten Mitarbeiter.
Verfasst: Di 3. Jun 2008, 19:46
von Michael Schneider
Das kann doch net wahr sein..dann soll der Mitarbeiter Außenminister werden und Kramer-Ruf abtreten!
Verfasst: Di 3. Jun 2008, 19:53
von Hajo Poppinga
Original von Michael Schneider
Das kann doch net wahr sein..dann soll der Mitarbeiter Außenminister werden und Kramer-Ruf abtreten!
Von mir aus gerne.

Verfasst: Di 3. Jun 2008, 22:16
von SRM
Ich bin nun doch etwas irritiert: Warum wird das Gesetz über den Generalbotschafter im Unionsrat beraten? Die Außenpolitik ist reines Unionsthema - warum sollte der Unionsrat hier etwas zu melden haben?
Verfasst: Di 3. Jun 2008, 22:21
von Michael Schneider
Abgesehen davon dass das gesetz Schwachsinn ist hat es im Rat nix zu suchen.
Verfasst: Di 3. Jun 2008, 23:31
von William Butcher
Darf ich ein wenig Nachhilfe in Verfassungsrecht geben:
Artikel 50 - Gesetzgebungsprozess
(1) Die Unionsgesetze werden vom Unionsparlament mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(2) Der Unionsrat kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen. Dies gilt nicht, wenn das Unionsparlament ein Gesetz auf Initiative des Unionsrates unverändert beschlossen hat.
(3) Das Unionsparlament kann den Einspruch des Unionsrates mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.
(4) Hat der Unionsrat den Einspruch mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der auf ja oder nein lautenden Stimmen beschlossen, so kann das Unionsparlament den Einspruch nur mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der auf ja oder nein lautenden Stimmen, mindestens jedoch der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.
Im Art. 50 ist der Gesetzgebungsprozess der Union eindeutig beschrieben und dort heißt es, dass der Unionsrat gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz innerhalb von 14 Tagen einspruch erheben kann und dies trifft auf alle Gesetze zu.
Im übrigen kann die Union zur Zeit auch nur Gesetze beschließen, die reines Unionsthema sind, das sagt schon die Gesetzgebungskompetenz in der Union aus, ebenfalls nachzulesen in der Verfassung.
Verfasst: Di 3. Jun 2008, 23:34
von Hajo Poppinga
Original von SRM
Ich bin nun doch etwas irritiert: Warum wird das Gesetz über den Generalbotschafter im Unionsrat beraten? Die Außenpolitik ist reines Unionsthema - warum sollte der Unionsrat hier etwas zu melden haben?
Original von Michael Schneider
Abgesehen davon dass das gesetz Schwachsinn ist hat es im Rat nix zu suchen.
Mich irritiert hier etwas ganz anderes - die offensichtliche und erschreckende Unkenntnis eines Parlamentariers und eines Möchtegern-Politikers über das politische System der demokratischen Union. Wir haben ein Zwei-Kammern-Parlament - das bedeutet, daß alle Gesetzesbeschlüsse durch beide Kammern des Parlamentes müssen. Diese beiden Kammern sind der Unionsrat und das Unionsparlament, die beide gleichberechtigt an der Gesetzgebung der Union und damit an der Ausübung der Unionskompetenzen mitwirken.
Der Unionsrat ist eben kein Länderorgan, sondern ein Unionsorgan.
Verfasst: Mi 4. Jun 2008, 00:24
von Fabian Montary
Original von SRM
Eine wahrlich unverschämte Art und Weise.
Original von Michael Schneider
Montary hat übrigens überhaupt keine Befugnis Herrn Goldmann das Rederecht zu entziehen und ihn des Hauses zu verweisen, denn er ist kein Zuhörer gewesen, sondern ein Redner vor dem Haus. Er darf maximal zur Ordnung rufen, darauf verweisen zum Thema zu sprechen oder ein Ordnungsgeld verhängen.
Um es zu verdeutlichen: Montary ist ein selbstherrlicher Despot!
Herr Goldmann hat das Recht, vor dem Unionsrat zu sprechen nur durch die Sitzungsleitung. Wir müssten den Kandidaten gar nicht einmal anhören. Dieses Angebot habe ich ihm gemacht und zur Sache wollte er nicht beitragen. Deswegen sah ich mich genötigt, ihn wieder aus der Debatte zu verbannen. Tragisch, aber nicht induziert durch das Präsidium. Mag sein, dass ich als Vertreter von Roldem nicht so gefragt hat, wie der Herr es wollte, aber dann kann ich als Präsident des hohen Hauses nicht tolerieren, wenn Herr Goldmann dann mit dem Präsidium über Verfahrensweisen im Rat diskutieren möchte, dann gehört das nicht zum Thema. Ein Hinweis zur Rückkehr zum Thema der Debatte wurde durch ihn ignoriert. Das hat weder etwas mit Selbstherrlichkeit, noch mit Unverschämtheit zu tun, sondern viel mehr an dem Interesse einer raschen Entscheidungsfindung.
Ansonsten empfehle ich Herrn Schneider einen Staatsrechtskurs bei Prof. Poppinga an der Montary University...
Verfasst: Mi 4. Jun 2008, 01:08
von Stanislav Goldmann
Herr Montary, das sind mehr als lächerliche Einlassungen. Ich denke, das Verfahren/ihr Gebahren ist hier schon richtig wahrgenommen worden. Und alle anderen können ja in den Protokollen im Unionsrat selbst nachlesen, wer sich hier ungebührlich verhalten hat.
Daher mein Rat: wenn Sie Druck auf der Blase haben, dann nehmen Sie bitte beim nächsten Mal einen Baum statt ihr Bein im Unionsrat zu heben!
Und Ihre innere Schizophrenie, die Sie offenbar so gerne nach aussen tragen und ausleben wollen, interessiert ehrlich gesagt keinen. Diese kindlichen Unterscheidungen "als Ratspräsident" vs. "als Vertreter Roldems" können Sie sich sparen. Man sollte schon in der Lage sein, sein Auftreten auch in verschiedenen Umgebungen in seiner Person zu vereinen. Irgendwann fangen Sie sonst noch an mit sich selbst in der dritten Person zu reden ...