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Verfasst: So 15. Jun 2008, 23:18
von Hajo Poppinga
Ich erkläre für die Klägerin Rechtsmittelverzicht. Ferner erkläre ich, daß der freien Republik Katista Anwaltskosten in Höhe von 250 Bramern entstanden sind.
Verfasst: So 15. Jun 2008, 23:26
von William C. Ashcraft
Der Rechtsmittelverzicht ist zur Kenntnis genommen.
Für die Erstattung der Anwaltskosten müssen Sie sich direkt an die Beklagte wenden.
Verfasst: Sa 12. Jul 2008, 22:33
von William C. Ashcraft
Nach Rechtsmittelverzicht seitens der Klägerin, sowie Fristverstreichung durch die Beklagte ist das Urteil nun rechtskräftig.
12.07.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft