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Verfasst: Mi 12. Mär 2008, 12:03
von Fabian Montary
Original von Amber Marie Ford
Mittlerweile haben sich die Länder durch ihre mit Ausnahme vielleicht noch von Katista, Imperia und Freistein untereinander völlig inkompatiblen Profile und Ausgestaltungen nicht nur von der Union als Ganzem, sondern auch von einander weg entwickelt, zu sieben quasi separaten Micronationen, verbunden nur noch in einer Zweckallianz in ihrem gemeinsamen Kampf gegen die Union.
Mit Ihnen konnte man auch schon mal vernünftiger reden.
Original von Amber Marie Ford
Diskussionen und Proteste wären vorprogrammiert und ließen sich auch durch die Schaffung idiotischer Hybriden wie etwa Roldem/WI nicht umgehen, da diese noch andere Probleme und Debatten aufwürfen.
Welche da beispielsweise in Bezug Roldem und die Westlichen Inseln?
Original von Amber Marie Ford
Was passieren würde ist denke ich klar, es würden entweder "Doppelländer" à la ehemals die Westlichen Inseln & St. Pierre geschaffen mit weitestgehend autonomen Landesteilen (kein Effekt durch Fusion) [...]
Vor der Teilung des Landes gab es ein Land Westliche Inseln, die man nun wieder zusammengeführt hat, man kann aus der Geschichte lernen.
Original von Amber Marie Ford
[...] oder gar mit selbstständigen Regierungen der Landesteile zum einen, und einer gemeinsamen Zentralregierung zum anderen, womit der Schuss eben nach hinten losgegangen wäre - man verbraucht noch mehr Personal als vorher...
Richtig, richtig, deswegen steht eine Auseinanderdividierung der Länder in dieser Situation gar nicht zur Disposition.

Verfasst: Mi 12. Mär 2008, 13:02
von Konrad Grimm
Ich bin dafür, die Länder zu lassen, wie sie sind. Das sind wichtige Kulturgüter, daran sollte man nicht herummäkeln. Aber ich bin für die Zusammenlegung von Parlament und Rat mit der Möglichkeit, dass Länderregierungschefs dieser Kammer angehören.

Das automatische Mitreden der Länderregierungen auf der Unionsebene, das in der BRD begründet wird damit, dass die Länder für den Gesetzesvollzug, die Verwaltung zuständig sind und man wissen möchte, wie die Verwaltung zu den Gesetzen steht, fehlt in der DU. Hier liegen auch die wichtigsten Verwaltungsaufgaben in der Hand der Union.

Die Länder können mit der heutigen Machtfülle nicht vernünftig umgehen. Ich denke, die Länder sollten die absolute Hoheit über die Fragen des Kultus behalten, dazu die schutzpolizeilichen und ordnungsrechtlichen Aufgaben, teilweise die Infrastruktur- und Wirtschaftspolitik - und das war's. Ansonsten brauchen wir eine generelle Zuständigkeit der Union mit der Möglichkeit der Länder, selbst aktiv zu werden, wenn die Union von ihrer Regelungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht.
Gleichzeitig muss aber gewährleistet sein, dass alle Unionsländer im Parlament repräsentiert sind. Deswegen bin ich für ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit den Unionsländern als Wahlkreisen.

Verfasst: Mi 12. Mär 2008, 13:09
von Fabian Montary
Original von Konrad Grimm
Ansonsten brauchen wir eine generelle Zuständigkeit der Union mit der Möglichkeit der Länder, selbst aktiv zu werden, wenn die Union von ihrer Regelungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht.
Ich würde hier andersherum herangehen, nämlich, dass in gewissen Aufgaben Länderrecht Unionsrecht brechen kann. So gilt für Länder, die davon nicht Gebrauch machen, eigenes Recht umzusetzen, wenigstens das, was ansonsten unionsweit gilt.

Über das personalisierte Verhältniswahlrecht sind die Länder nur ungenügend repräsentiert, da die Abgeordenten dann im Zweifel nicht für ihr Land, sondern im Zuge der Fraktionsdisziplin mit ihrer Parlamentsfraktion abstimmen. Ich wiederhole mich da nur ungern: aber eine Abschaffung des Unionsrates, die auch im Rat abgenickt werden muss, sehe ich für nahezu unmöglich, da sich das Gremium nicht selbst auflösen wird.
Ich bin aber zunächst einmal gespannt, wann die Einladung des Herrn Unionskanzlers zur gemeinsamen Föderalismuskonferenz eintrudelt und das da raus kommt.

Eine Zusammenlegung der Länder wäre auch die Ultima ratio in Bezug auf die Landespolitiken.

Verfasst: Mi 12. Mär 2008, 15:15
von Nicolas Seroux de Fay
Als Bürger in spe erlaube ich mir, in der laufenden Diskussion mitzumachen.

1. Eine Fusion von Ländern sehe ich als nicht zweckmässig dar, da dann der Demokratischen Union ein wesentliches Merkmal ihrer Ausgestaltung als Ganzes und ihres Charmes verlorengeht.

2. Gleichwohl sind die Länder ein gewisses Problem, da sie zuviele Kräfte binden, die der Union abhanden kommen. So müssen die wenigen aktiven Spieler auf zuvielen Unions- und Länder-Hochzeiten tanzen mit dem Resultat, dass gar nirgends mehr getanzt wird.

3. Die wenigen aktiven Spieler sind mit der bestehenden Ämterfülle überfordert und resignieren.

4. Zusätzlich können die wenigen aktiven Spieler durch eine laxe Handhabung des Zugangs zum Wahlrecht ausgehebelt werden. Ich verweise auf die Ausführungen von Madame Ford im Forum der Westlichen Inseln, worin sie anschaulich schildert, weshalb sie nicht dort Landeschefin werden will. Das Beispiel zeigt deutlich, wie ein motivierter und fleissiger Spieler in seiner Aktivität durch Wahlvieh ausgehebelt werden kann.

5. Die Ämterfülle ist ein Problem und muss reduziert werden.

6. Für ein Zweikammersystem fehlen die aktiven Spieler. Also muss man eine Kammer abschaffen.

7. Schafft man den Unionsrat ab, schwächt die Union die Länder. Aber es sind die Länder, welche die Union ausmachen und an deren Spitze sind engagierte Leute (sind sie es nicht, werden sie bei der nächsten Wahl abgestraft und abgewählt).

8. Also muss man das Unionsparlament abschaffen. Dessen Mitglieder müssen sich nicht zwingend engagieren, haben aber trotzdem viel Macht. Das ist gegenüber den aktiven Spielern in der Unionsregierung und gegenüber den im Unionstrat sitzenden Länderchefs ungerecht.

9. Eine mögliche Lösung könnte sein:

9.1. Legislative auf Stufe Union bestehend aus dem Unionsrat, dieser bestehend aus den sieben Länderchefs.

9.2. Exekutive auf Stufe Union bestehend aus der Regierung. Der Präsident derselben (oder Unionskanzler, wie man ihn nennen will), wird vom Volk gewählt, d.h. von allen Spielern, die das Bürgerrecht eines der sieben Länder haben.

10. Eine Vermischung der Exekutive und der Legislative durch dieselben RL-Personen sollte vermeiden werden. Es stellt sich die Frage, ob dies überhaupt noch möglich ist mit der bestehenden Anzahl aktiver Spieler.

11. Ein Land, das nicht in der Lage ist, sich selbst zu verwalten, wird schneller als bisher unter Unionsexekution gestellt und verliert seinen Ländervertreter im Unionsrat.

12. Die aktiven sind von den anderen Spielern zu unterscheiden, indem letzteren schneller als heute das Bürger- und damit das Wahlrecht entzogen wird. Es darf nicht sein, dass engagierte Leute wie Grimm, Connor, Heidenberg, Ford, Montary usw. in ihrer Aktivität und ihren Ideen durch Leute wie z.B. mich jetzt, der nur gerade 15 Posts im ersten Monat und dann gar nur noch einen pro Monat machen muss, bei Wahlen ausgehebelt werden können. Deshalb sollte die Anforderung an das Wahlrecht auf vielleicht zehn Posts pro Monat angehoben werden.

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 10:24
von Maximilian von Rohan-Mason
Original von Fabian Montary
Wenn wir aber eine Kammer haben, die zwar ganz hübsch, toll, kunterbunt demokratisch gewählt wurde, dann ist das ja fein, das die Leute dort ab und zu mal ihren Hintern auf die Sitzpolster drücken und ab und zu mal den Diätenschein abholen, aber nichts machen, dann bringt das der Union etwa Null, oder möchten Sie dem widersprechen? Legitimation ist die eine Sache, die andere ist die Arbeitstätigkeit und da sehe ich im Sinne des Selbsterhaltungstriebs eines Staates die zweite Option für entscheidener.
Meine Güte, da liegt doch das Problem: Wenn kein Personal für beide Kammern da sind, und beide weitgehend (jetzt klammern Sie sich einfach aus und betrachten den Rest vom Fest) inaktiv, dann ist es notwendig, die Arbeit zu konzentrieren. Und wenn man Arbeit konzentrieren muss, dann notwendigerweise so, dass die demokratische Legitimation gegeben ist. Ein Modell, nur mit einem Senat und mit gleicher Gewichtung der Länder, wie es mein Vorredner vorgeschlagen hat, ist grob undemokratisch, und auch nicht wirklich für ein Wiederherstellen der allgemeinen Akzeptanz. Daher muss der Gesetzgebungsprozess in einer Kammer erfolgen; möglicherweise in einer Mixtur aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht; wobei die Verzerrung der Wahlergebnisse dann als Zugeständnis an eine Vertretung der Länder gesehen werden müsste. Wobei man nach diesem Modell schon wieder mindestens 15 Parlamentarier bräuchte... zu viel, und auch eher die Personalreduktion kontrakarrierend. Daher ist, auch weil ein personalisiertes Verhältniswahlrecht wohl in der Handhabung sehr kompiziert wäre, eine reine Verhältniswahl sinniger. Müssen sich die Ministerpräsidenten halt um einen Platz im Parlament bewerben, oder man muss eine föderalstaatsorientierte Partei wählen.
Original von Maximilian von Rohan-Mason
Da ändern zwei Vorlagen - ich kan diese astronomischen Ausmaße der
Damit stimmen Sie dem Untergang der Union mit einem inaktiven Unionsparlament und einem sabotierten, da nicht mehr existenten Unionsrat zu. Und da waren Sie mal Unionspräsident... :rolleyes:
Ja, und das obwohl ich den Unionsrat schon seit Ewigkeiten zur Disposition gestellt habe, als andere noch nichtmal an eine grundlegende Staatsreform dachten. Dass ich trotzdem gewählt wurde, und ich diese Meinung immer noch vertrete, spricht offenbar eher für mich, als dass Sie das als Argument verwurschten könnten. :rolleyes:

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 11:46
von Fabian Montary
Original von Maximilian von Rohan-Mason
Meine Güte, da liegt doch das Problem: Wenn kein Personal für beide Kammern da sind, und beide weitgehend (jetzt klammern Sie sich einfach aus und betrachten den Rest vom Fest) inaktiv, dann ist es notwendig, die Arbeit zu konzentrieren. Und wenn man Arbeit konzentrieren muss, dann notwendigerweise so, dass die demokratische Legitimation gegeben ist. Ein Modell, nur mit einem Senat und mit gleicher Gewichtung der Länder, wie es mein Vorredner vorgeschlagen hat, ist grob undemokratisch, und auch nicht wirklich für ein Wiederherstellen der allgemeinen Akzeptanz.
Wenn das undemokratische sein soll, ist ebenfalls die Wahl des Unionskanzlers und aller Amtsträger, die jenes Amt nicht über einen Volksentscheid erhalten haben, ebenfalls undemokratisch im Amt.

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 12:30
von Konrad Grimm
Original von Maximilian von Rohan-Mason
Wobei man nach diesem Modell schon wieder mindestens 15 Parlamentarier bräuchte... zu viel, und auch eher die Personalreduktion kontrakarrierend.
14 - sieben Wahlkreise, sieben Parlamentarier, die über die landesweite Liste gewählt werden. Und das ist eine Personaleinsparung von 4 gegenüber UP und UR in verfassungsmäßiger Größe, gegenüber dem Status Quo um 2. Das ist eine sehr angemessene Größe, meine ich.

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 14:24
von Maximilian von Rohan-Mason
Original von Fabian Montary
Wenn das undemokratische sein soll, ist ebenfalls die Wahl des Unionskanzlers und aller Amtsträger, die jenes Amt nicht über einen Volksentscheid erhalten haben, ebenfalls undemokratisch im Amt.
Ähm - nein. Es hat etwas mit Repräsentativität zu tun...

Es ist doch ganz logisch: Wenn der Vertreter eines Unionslands mit fünf Bürgern und vielleicht einer Person, die abstimmt (er selbst vielleicht noch) genausoviel Gewicht hat, wie der Vertreter eines Landes mit fünfzehn Bürgern, von denen noch zehn abgestimmt haben, dann missachtet das massiv den Gedanken der Gleichberechtigung von Wahlstimmen und ist damit demokratisch fragwürdig. Das ließe sich nur über eine Proporzregelung ausgleichen. Aber sowas kann eigentlich niemand wollen.
Konrad Grimm...
14 - sieben Wahlkreise, sieben Parlamentarier, die über die landesweite Liste gewählt werden. Und das ist eine Personaleinsparung von 4 gegenüber UP und UR in verfassungsmäßiger Größe, gegenüber dem Status Quo um 2. Das ist eine sehr angemessene Größe, meine ich.
Sollte ein Parlament nicht tendenziell besser eine ungerade Zahl von Sitzen aufweisen? Ich hätte den einen dann zugunsten der Verhältniswahlpersonen verteilt, um die Stimmenverzerrung etwas mehr auszugleichen (s.o.).

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 14:37
von Fabian Montary
Original von Maximilian von Rohan-Mason

Ähm - nein. Es hat etwas mit Repräsentativität zu tun...

Es ist doch ganz logisch: Wenn der Vertreter eines Unionslands mit fünf Bürgern und vielleicht einer Person, die abstimmt (er selbst vielleicht noch) genausoviel Gewicht hat, wie der Vertreter eines Landes mit fünfzehn Bürgern, von denen noch zehn abgestimmt haben, dann missachtet das massiv den Gedanken der Gleichberechtigung von Wahlstimmen und ist damit demokratisch fragwürdig. Das ließe sich nur über eine Proporzregelung ausgleichen. Aber sowas kann eigentlich niemand wollen.
Also erkennen Sie ab, dass die Union aus gleichberechtigten Ländern besteht?

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 15:06
von William Butcher
Original von Maximilian von Rohan-Mason

Sollte ein Parlament nicht tendenziell besser eine ungerade Zahl von Sitzen aufweisen? Ich hätte den einen dann zugunsten der Verhältniswahlpersonen verteilt, um die Stimmenverzerrung etwas mehr auszugleichen (s.o.).
Bei Stimmgleichheit könnte doch dann der vom Volk gewählte Präsident das Zünglein an der Waage sein und mit seiner Stimme eben das eine oder das andere unterstützen. Ein Problem sehe ich bei einem Parlament mit einer geraden Anzahl von Mitgliedern durchaus nicht.