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Verfasst: Mo 4. Feb 2008, 00:23
von Fabian Montary
Nichts neues....
Verfasst: Mo 4. Feb 2008, 02:10
von Natalie von Matahari
Original von William C. Ashcraft
Bestimmte Personen leiden wohl ein wenig unter Realitätsverlust und Größenwahn.
Das waren schon immer meine besten Eigenschaften und wohl auch die, die ein Politiker in der DU am Besten gebrauchen kann.
Verfasst: Mo 4. Feb 2008, 11:22
von William C. Ashcraft
Komischerweise bin ich in meiner aktiven Politikerzeit ganz gut ohne diese Attribute ausgekommen und habe es dennoch zu etwas gebracht.
Verfasst: Di 5. Feb 2008, 13:20
von Natalie von Matahari
Lassen wir das. Aber wären Sie vielleicht so freundlich und könnten mir den Sinn hinter der Entscheidung erzählen? Denn das die Unionsregierung innerhalb von sieben Tagen Anfragen beantworten muss, ist denke ich allen klar. Steht schließlich in unserer hiesigen Gesetzessammlung. Daher ist die Feststellung als solches doch nicht nötig durch ein Gericht. Besonders dann nicht, wenn das Gericht nur Bestätigt, dass es sich um einen Verfassungsverstoß handelt aber es dennoch keine Konsequenz aus diesem Richterspruch gibt.
Verfasst: Di 5. Feb 2008, 14:17
von Konrad Grimm
Original von Natalie von Matahari
Denn das die Unionsregierung innerhalb von sieben Tagen Anfragen beantworten muss, ist denke ich allen klar.
Unklar war aber, wann die Frist zu laufen beginnt.
Verfasst: Di 5. Feb 2008, 14:27
von Natalie von Matahari
Da man die Anfragen nicht im Antragsbuch beantworten kann, denke ich hätte man es auch anders lösen können.
Verfasst: Di 5. Feb 2008, 14:33
von Konrad Grimm
Diese Argumentation sticht nicht. Wenn das Versäumnis beim Parlamentspräsidium gelegen hätte, wäre der Regierung kein Versäumnis vorzuwerfen gewesen, weil sie schuldlos gewesen wäre. Das ist aber hier nicht der Fall.
Verfasst: Di 5. Feb 2008, 14:56
von Natalie von Matahari
Naja hauptsache Sie können mit einem unwichtigen Gerichtsurteil aufwarten, welches noch nicht einmal eine konsequenz fordert.
Verfasst: Di 5. Feb 2008, 15:40
von Fabian Montary
Es hat gezeigt, dass die Regierung gegen geltendes Recht verstoßen hat, das ist schon etwas...
Verfasst: Di 5. Feb 2008, 20:10
von Natalie von Matahari
Aber doch wieder nur ein Tropfen auf den heißen Stein.