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Verfasst: Di 25. Dez 2007, 17:24
von Sean William Connor
Original von Montgomery Scott
Bitte, klären Sie mich auf. In welchem Bereich des umfangreichen und übersichtlichen Informationsangebotes der Unionsregierung ist denn das im Jahre 2006 gültige Gesetz über die Vergütungen von Beamten einsehbar?
GESETZ ZUR BESOLDUNGSNACHZAHLUNG
Ich sehe ohnehin Forderungen, die soweit reichen, wie die Ihre, als erloschen an, da hier auch Fristen einzuhalten sind. Dass Sie an Ihr Geld nicht kommen werden ist meiner Unionsregierung nicht vorzuwerfen, sondern den Vorgängern. Ihnen bleibt eventuell der Rechtsweg.
Verfasst: Di 25. Dez 2007, 17:58
von Montgomery Scott
Original von Sean William Connor
Ich sehe ohnehin Forderungen, die soweit reichen, wie die Ihre, als erloschen an, da hier auch Fristen einzuhalten sind. Dass Sie an Ihr Geld nicht kommen werden ist meiner Unionsregierung nicht vorzuwerfen, sondern den Vorgängern. Ihnen bleibt eventuell der Rechtsweg.
So eine bodenlose Frechheit habe ich wirklich lange nicht hören müssen! Ausgerechnet von Unionsebene, von der wir jetzt buchstäblich seit Jahren vertröstet werden, was die WiSim angeht, muss sich weiß Gott niemand von uns sagen lassen, dass irgendwelche Fristen einzuhalten sind.
Verfasst: Di 25. Dez 2007, 18:57
von Sean William Connor
Original von Montgomery Scott
So eine bodenlose Frechheit habe ich wirklich lange nicht hören müssen! Ausgerechnet von Unionsebene, von der wir jetzt buchstäblich seit Jahren vertröstet werden, was die WiSim angeht, muss sich weiß Gott niemand von uns sagen lassen, dass irgendwelche Fristen einzuhalten sind.
So steht es im Gesetz.
Verfasst: Di 25. Dez 2007, 19:32
von Montgomery Scott
Original von Sean William Connor
Original von Montgomery Scott
So steht es im Gesetz.
Ich habe einen Anspruch auf das Geld, dass ich jenerzeit nach damals geltendem Recht verdient habe. Das lässt sich nicht dadurch relativieren, dass man ein Gesetz beschließt, dass irgendwelche Fristen vorschreibt.
Verfasst: Di 25. Dez 2007, 19:33
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von Montgomery Scott
Ich habe einen Anspruch auf das Geld, dass ich jenerzeit nach damals geltendem Recht verdient habe. Das lässt sich nicht dadurch relativieren, dass man ein Gesetz beschließt, dass irgendwelche Fristen vorschreibt.
:klatsch:
Verfasst: Mi 26. Dez 2007, 01:23
von Fabian Montary
An welchem Tag wurde das Gesetz ausgefertigt? In einem Rechtsstaat gibt es schließlich so etwas wie Rechtssicherheit.
Verfasst: Mi 26. Dez 2007, 01:44
von Amber Marie Ford
Die Passagen des Gesetzes zur Besoldungsnachzahlung betreffend den Verfall von Besoldungsansprüchen bedeuten eine faktische Enteignung, ohne auch nur von Ferne den Anforderungen des Art. 10 Abs. 3 UVerf zu genügen - sie sind somit verfassungswidrig und nichtig, was, wenn die Unionsregierung auf ihrer Rechtsauffassung beharren sollte, das Oberste Unionsgericht festzustllen haben wird.