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RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 10:33
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Doch, genau das war das Problem, wie die Rspr. des ObUG bewies.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das entsprechende Urteil zeigen könnten, damit ich die Argumentation der Richter dort nachvollziehen kann.
Ansonsten habe ich in Erinnerung, dass bei der ersten Anhörung im Unionsparlament die Unionsrichter gerade die Wahl der Schöffen durch das Richterkollegium mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Richterwahl für eventuell nicht verfassungskonform hielten. Das Richterkollegium hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch über diesen Punkt beraten.
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 10:41
von Hajo Poppinga
Original von Helmut Hennrich
Doch resultiert dies - offen gesagt - aus meiner grundsätzlichen Ablehnung einer Direktwahl durch das Volk.
Halten Sie die Unionsbürger für nicht mündig genug?
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 16:07
von Helmut Hennrich
...fp...
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 16:12
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Halten Sie die Unionsbürger für nicht mündig genug?
Ich denke, rethorische Fragen helfen in keinster Weise weiter. Wenn die Richter durch das Volk gewählt werden, wird es einen Wahlkampf geben, den die Parteien in gewohnter Manier austragen werden. Es besteht zudem die Gefahr, dass Richter, die sich der Wiederwahl stellen wollen, ihre Rechtsprechung nach der Mehrheitsmeinung des Volkes oder seiner Partei, die ihn eventuell erst nominieren muss, ausrichten wird. Und schließlich hat die Fähigkeit, die fachliche Qualifikation einer anderen Person einschätzen zu können, nichts mit Mündigkeit zu tun, sondern erfordert, dass man selber über ein gewisses Maß an Qualifizierung "mitbringt", um eine Beurteilung vornehmen zu können.
Alles in allem bin ich überzeugt, dass wir mit der Wahl der Richter durch das Unionsparlament sehr gut gefahren sind. Das sage ich insbesondere mit Blick auf die gewählten Personen als auch auf die durch sie gewährleistete hohe Qualität der Rechtsprechung.
Im übrigen, Herr Poppinga, warte ich noch auf das von Ihnen erwähnte Urteil; ich hatte Sie gebeten, es mir aufzuzeigen, damit ich die Argumentation der Richter nachvollziehen kann.
Zum Schluss, Herr Poppinga, hätte ich noch eine Frage an Sie: können Sie mir zustimmen, dass bei der ersten Anhörung der Unionsrichter vor dem Unionsparlament, die Unionsrichter verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Wahl der Schöffen durch das Richterkollegium geäußert haben, weil die Unionsverfassung die Wahl der Richter durch Unionsparlament und Unionsrat vorschreibt?
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 16:27
von Hajo Poppinga
Original von Helmut Hennrich
Im übrigen, Herr Poppinga, warte ich noch auf das von Ihnen erwähnte Urteil; ich hatte Sie gebeten, es mir aufzuzeigen, damit ich die Argumentation der Richter nachvollziehen kann.
Ich suche, Herr Hennrich, ich suche. Aber Sie wissen so gut wie ich, daß die Archive größtenteils zerstört oder auf zahlreiche Webseiten verstreut sind. Das ist ein grober Mißstand, den es in diesem Falle zu überwinden gilt.
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 16:36
von Konrad Grimm
Original von Helmut Hennrich
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das entsprechende Urteil zeigen könnten, damit ich die Argumentation der Richter dort nachvollziehen kann.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat das Gericht sich geweigert, weil das UGerG zwei einander widersprechende Vorschriften für die Schöffenwahl enthalten hat und hat sich dafür entschieden, nur die jüngere Vorschrift (die Schöffen wählt das Parlament) als gültig anzusehen - neues Recht schlägt altes Recht. Fakt ist, dass der Gesetzgeber seinerzeit bei einer Novellierung des UGerG schlicht vergessen hat, die alten Vorschriften aufzuheben. Ausdruck der leider viel zu häufigen Schlamperei des Gesetzgebers.
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 18:32
von Helmut Hennrich
Original von Konrad Grimm
Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat das Gericht sich geweigert, weil das UGerG zwei einander widersprechende Vorschriften für die Schöffenwahl enthalten hat und hat sich dafür entschieden, nur die jüngere Vorschrift (die Schöffen wählt das Parlament) als gültig anzusehen - neues Recht schlägt altes Recht. Fakt ist, dass der Gesetzgeber seinerzeit bei einer Novellierung des UGerG schlicht vergessen hat, die alten Vorschriften aufzuheben. Ausdruck der leider viel zu häufigen Schlamperei des Gesetzgebers.
Also, ich habe mir gerade noch mal den stenographischen Bericht der Debatte durchgelesen. Während dieser erklärt Unionsrichter Schrobi, dass das Richerkollegium gerade über die Auslegung der Paragraphen 4 Absatz 4 Unionsgerichtsgesetz - Wahl von Schöffen durch das Richterkollegium - und 4a Absatz 1 Unionsgerichtsgesetz - Wahl der Schöffen durch Unionsparlament und Unionsrat - berät, da sich beide Paragraphen zu widersprechen scheinen. Wörtlich erklärte Unionsrichter Schrobi sodann - ich erlaube mir, wörtlich zu zitieren - "In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob §4 (4) möglicherweise sogar gegen die Bestimmungen der Unionsverfassung über die Wahl der Unionsrichter- genauer: Art. 59 UVerf - verstößt und somit als verfassungswidrig zu verwerfen ist."
Zu Herrn Popingas These, durch seine Gesetzesinitiative sei eine unnötige oder überflüssige Regelung weggefallen und die Arbeit am Unionsgericht erleichtert worden, stelle ich daher folgende Gegenthese auf: "Dank der Gesetzesinitiative von Herrn Poppinga, ist von den beiden Regelungen diejenige gestrichen worden, die zumindest ohne Zweifel verfassungskonform war, so dass wir nur noch eine Relegung haben, über die das Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit schwebt. - Alles in allem keine dolle Leistung. "
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 19:18
von Konrad Grimm
Immerhin war es ab dem Zeitpunkt eindeutig.
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 19:28
von Montgomery Scott
Original von Helmut Hennrich
"In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob §4 (4) möglicherweise sogar gegen die Bestimmungen der Unionsverfassung über die Wahl der Unionsrichter- genauer: Art. 59 UVerf - verstößt und somit als verfassungswidrig zu verwerfen ist."
Bitten Sie die Richter doch einfach, das ganze "lex generalis" und "lex specialis" zu nennen, dann ist alles wieder im Reinen

RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: Sa 8. Dez 2007, 20:09
von Hajo Poppinga
Original von Helmut Hennrich
Zu Herrn Popingas These, durch seine Gesetzesinitiative sei eine unnötige oder überflüssige Regelung weggefallen und die Arbeit am Unionsgericht erleichtert worden, stelle ich daher folgende Gegenthese auf: "Dank der Gesetzesinitiative von Herrn Poppinga, ist von den beiden Regelungen diejenige gestrichen worden, die zumindest ohne Zweifel verfassungskonform war, so dass wir nur noch eine Relegung haben, über die das Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit schwebt. - Alles in allem keine dolle Leistung. "
Erstens teile ich die Rechtsauffassung der Herren Unionsrichter nicht, sondern halte diese Regelung für verfassungskonform, da sie nicht die Wahl von Richtern, sondern von Schöffen regelt und zweitens frage ich mich, weshalb Sie nicht den Mund in der entsprechenden Aussprache im UP aufgemacht haben - Sie scheinen Ihre Arbeit als Abgeordneter ja sehr ernst zu nehmen.
Man macht eben erst den Mund auf, wenn es wahlkampftauglich wird.
Es bleibt festzhalten, daß nun wieder eine eindeutige Regelung über die Wahl von Schöffen besteht, die übrigens schon seit Urzeiten im entsprechenden Gesetze steht - das spricht sehr für deren Verfassungskonformität.