Original von Hajo Poppinga
Halten Sie die Unionsbürger für nicht mündig genug?
Ich denke, rethorische Fragen helfen in keinster Weise weiter. Wenn die Richter durch das Volk gewählt werden, wird es einen Wahlkampf geben, den die Parteien in gewohnter Manier austragen werden. Es besteht zudem die Gefahr, dass Richter, die sich der Wiederwahl stellen wollen, ihre Rechtsprechung nach der Mehrheitsmeinung des Volkes oder seiner Partei, die ihn eventuell erst nominieren muss, ausrichten wird. Und schließlich hat die Fähigkeit, die fachliche Qualifikation einer anderen Person einschätzen zu können, nichts mit Mündigkeit zu tun, sondern erfordert, dass man selber über ein gewisses Maß an Qualifizierung "mitbringt", um eine Beurteilung vornehmen zu können.
Alles in allem bin ich überzeugt, dass wir mit der Wahl der Richter durch das Unionsparlament sehr gut gefahren sind. Das sage ich insbesondere mit Blick auf die gewählten Personen als auch auf die durch sie gewährleistete hohe Qualität der Rechtsprechung.
Im übrigen, Herr Poppinga, warte ich noch auf das von Ihnen erwähnte Urteil; ich hatte Sie gebeten, es mir aufzuzeigen, damit ich die Argumentation der Richter nachvollziehen kann.
Zum Schluss, Herr Poppinga, hätte ich noch eine Frage an Sie: können Sie mir zustimmen, dass bei der ersten Anhörung der Unionsrichter vor dem Unionsparlament, die Unionsrichter verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Wahl der Schöffen durch das Richterkollegium geäußert haben, weil die Unionsverfassung die Wahl der Richter durch Unionsparlament und Unionsrat vorschreibt?