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Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 13:01
von Oliver von Palm
In diesem Falle würde Ihre Kandidatur natürlich angenommen.
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 13:05
von Antonio Sandro
"Denn Sie wissen nicht, was Sie tun.
Gut, so ein Schlösschen reiht sich nämlich hervorragend in meine anderen Ferien-Immobilien in Freistein und Salbor ein.
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 13:26
von Oliver von Palm
Nach einer sorgfältigen Prüfung, habe ich vergessen zu erwähnen.
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 13:27
von Bodo von Kurzschluss
Was denn?
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 13:31
von Oliver von Palm
Ob er wählbar ist. Immerhin ist man erst nach 14 Tagen Aufenthalt in Imperia Imperialbürger.
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 14:14
von Amber Marie Ford
Original von Oliver von Palm
Republik Imperia
- Der Wahlleiter -
Frau Ford, Ihre Ansicht in allen Ehren, aber es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man Bürger des Völkerrechtssubjekts sein muss, für das man kandidiert.
Herr Wahlleiter, Ihre Ansicht in allen Ehren, aber es ist eine Selbstverständlichkeit dass sich die Wählbarkeit zu öffentlichen Ämtern nach Verfassung und Gesetzen richtet, und nicht nach willkürlich von der Wahlleitung zu solchen bestimmten "Selbstverständlichkeiten".
Die Verfassungsurkunde für die Republik Imperia bestimmt, dass
jeder in Imperia Wohnhafte zum Imperialverweser, aber nur
jeder Imperialbürger zum Imperialkanzler wählbar ist. Allein diese Bestimmung. d. h. auch die in ihr getroffene Differenzierung, gilt und ist bindend.
Ich bleibe bei meiner Empfehlung an Herrn Sandro, die Zulassung seiner Kanddiatur notfalls gerichtlich zu erzwingen (und dem Landesverband Imperia des Unionsbundes der Steuerzahler empfehle ich, anschließend die Landesregierung aufzufordern, Sie für die der Republik Imperia auf Grund Ihres Unterliegens aufzuerlegenden Prozesskosten persönlich in Regress zu nehmen).
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 14:20
von Oliver von Palm
[so]Diese Regelung wurde getroffen, um NIDs die Kandiatur zu ermöglichen, nicht, um auf Personen, die gar keine Rateloner sind angewandt zu werden. Und genauso legt sie der Wahlleiter auch aus

[/so]
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 14:23
von Oliver von Palm
[so]Um es noch zu verdeutlichen: Gerade du als Jurist müsstest doch wissen, dass das GG für den Bundeskanzler gar keine Wählbarkeitsvoraussetzungen trifft. Ergo wäre ein türkisches Baby rein formal wählbar. Ist aber die Vorstellung realistisch, dass diese Kandidatur zugelassen wird?[/so]
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 14:25
von Amber Marie Ford
[so]Die Identität Antonio Sandro ist
virtuell Bürger der Demokratischen Union, so wie andere Nebenidentitäten auch. Es würde wohl zu einer unsinnigen Überlastung des Bürgernetzes führen, jede einzelne dort einzutragen, das sollte nur erfolgen wenn z. B. diese einem Verein vorsteht, oder ein Unternehmen besitzt. Insofern ist die Identität Antonio Sandro also wählbar, wenn sie einen Wohnsitz in Imperia hat
Jedes weitere Gegenargument stützt meine weit über diese Frage hinausgehende Position, dass wir die "simulatorische Korrektheit" endlich aufgeben, und Verfassungen und Gesetze wieder so formulieren sollten, dass sie eindeutig und verständlich sind

[/so]
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 14:26
von Amber Marie Ford
Original von Oliver von Palm
[so]Um es noch zu verdeutlichen: Gerade du als Jurist müsstest doch wissen, dass das GG für den Bundeskanzler gar keine Wählbarkeitsvoraussetzungen trifft. Ergo wäre ein türkisches Baby rein formal wählbar. Ist aber die Vorstellung realistisch, dass diese Kandidatur zugelassen wird?[/so]
[so]Ein
Baby wäre mangels Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht nicht wählbar, ein nach dem BGB unbeschränkt geschäftsfähiger türkischer Staatsangehöriger hingegen
ist jederzeit zum Bundeskanzler wählbar![/so]