Verfasst: Di 18. Nov 2014, 21:11
Ich denke, dass ich aus Sicht der Unionsregierung doch ein, zwei Dinge darlegen sollte.
Meines Erachtens hat sich Unionswahlleiter Calzone insofern korrekt verhalten, als er die Möglichkeiten nutzte, die ihm vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt worden sind. Mit dem fünften Wahlrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, auch durch Zusendung der ausgefüllten Stimmzettel an den Unionswahlleiter eine geheime Wahl durchzuführen. Dieses Änderungsgesetz wurde vom Unionsparlament mit der nötigen Mehrheit beschlossen, wobei der Unionsrat von seinem Einspruchrecht keinen Gebrauch machte und anschließend wurde das Gesetze ausgefertigt und verkündet.
Wenn diese Regelung tatsächlich nicht verfassungskonform sein sollte, so ist es allein Aufgabe des Unionsgerichts, darüber zu befinden. Bis dahin steht es dem Unionswahlleiter frei, die vom Gesetz zugelassenen Methoden anzuwenden.
Ich will überhaupt nicht verhehlen, dass während des Diskussions- und Entscheidungsprozesses Argumente in den Hintergrund traten, weil man vordringlich das Problem lösen wollte, wie Wahlen durchgeführt werden sollen, wenn Wahltools fehlerbehaftet sind. Das Desaster, als ich als Alterspräsidentin die Wahl zum Präsidium des Unionsparlaments durchführen wollte und mehrmals ansetzen, ohne das es funktionierte, ist vielleicht noch in Erinnerung. Damals konnte ein Präsidium nicht gewählt werden.
Und wenn ich vor der Alternative stehe: keine Wahl oder Wahl per "Briefwahl", dann entscheide ich mich als Praktikerin für die zweite Alternative.
Ich will daher ausdrücklich betonen: Herr Calzone hat das umgesetzt, was ihm die Politik als Möglichkeiten an die Hand gegeben hat, und für diese Entscheidung trage ich als Chefin dieser Unionsregierung die Verantwortung.
Aus diesem Grunde danke ich Herrn Calzone ausdrücklich für seine geleistete Arbeit.
Zum Schluss kann ich Ihnen mitteilen, dass wir bereits mit einem Kandidaten für das Amt des Unionswahlleiters im Gespräch sind. Ich gehe davon aus, dass in Kürze letzte Fragen geklärt sind und die Ernennung dann erfolgen kann.
Meines Erachtens hat sich Unionswahlleiter Calzone insofern korrekt verhalten, als er die Möglichkeiten nutzte, die ihm vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt worden sind. Mit dem fünften Wahlrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, auch durch Zusendung der ausgefüllten Stimmzettel an den Unionswahlleiter eine geheime Wahl durchzuführen. Dieses Änderungsgesetz wurde vom Unionsparlament mit der nötigen Mehrheit beschlossen, wobei der Unionsrat von seinem Einspruchrecht keinen Gebrauch machte und anschließend wurde das Gesetze ausgefertigt und verkündet.
Wenn diese Regelung tatsächlich nicht verfassungskonform sein sollte, so ist es allein Aufgabe des Unionsgerichts, darüber zu befinden. Bis dahin steht es dem Unionswahlleiter frei, die vom Gesetz zugelassenen Methoden anzuwenden.
Ich will überhaupt nicht verhehlen, dass während des Diskussions- und Entscheidungsprozesses Argumente in den Hintergrund traten, weil man vordringlich das Problem lösen wollte, wie Wahlen durchgeführt werden sollen, wenn Wahltools fehlerbehaftet sind. Das Desaster, als ich als Alterspräsidentin die Wahl zum Präsidium des Unionsparlaments durchführen wollte und mehrmals ansetzen, ohne das es funktionierte, ist vielleicht noch in Erinnerung. Damals konnte ein Präsidium nicht gewählt werden.
Und wenn ich vor der Alternative stehe: keine Wahl oder Wahl per "Briefwahl", dann entscheide ich mich als Praktikerin für die zweite Alternative.
Ich will daher ausdrücklich betonen: Herr Calzone hat das umgesetzt, was ihm die Politik als Möglichkeiten an die Hand gegeben hat, und für diese Entscheidung trage ich als Chefin dieser Unionsregierung die Verantwortung.
Aus diesem Grunde danke ich Herrn Calzone ausdrücklich für seine geleistete Arbeit.
Zum Schluss kann ich Ihnen mitteilen, dass wir bereits mit einem Kandidaten für das Amt des Unionswahlleiters im Gespräch sind. Ich gehe davon aus, dass in Kürze letzte Fragen geklärt sind und die Ernennung dann erfolgen kann.
