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Verfasst: Di 18. Nov 2014, 21:11
von Helen Bont
Ich denke, dass ich aus Sicht der Unionsregierung doch ein, zwei Dinge darlegen sollte.

Meines Erachtens hat sich Unionswahlleiter Calzone insofern korrekt verhalten, als er die Möglichkeiten nutzte, die ihm vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt worden sind. Mit dem fünften Wahlrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, auch durch Zusendung der ausgefüllten Stimmzettel an den Unionswahlleiter eine geheime Wahl durchzuführen. Dieses Änderungsgesetz wurde vom Unionsparlament mit der nötigen Mehrheit beschlossen, wobei der Unionsrat von seinem Einspruchrecht keinen Gebrauch machte und anschließend wurde das Gesetze ausgefertigt und verkündet.

Wenn diese Regelung tatsächlich nicht verfassungskonform sein sollte, so ist es allein Aufgabe des Unionsgerichts, darüber zu befinden. Bis dahin steht es dem Unionswahlleiter frei, die vom Gesetz zugelassenen Methoden anzuwenden.

Ich will überhaupt nicht verhehlen, dass während des Diskussions- und Entscheidungsprozesses Argumente in den Hintergrund traten, weil man vordringlich das Problem lösen wollte, wie Wahlen durchgeführt werden sollen, wenn Wahltools fehlerbehaftet sind. Das Desaster, als ich als Alterspräsidentin die Wahl zum Präsidium des Unionsparlaments durchführen wollte und mehrmals ansetzen, ohne das es funktionierte, ist vielleicht noch in Erinnerung. Damals konnte ein Präsidium nicht gewählt werden.

Und wenn ich vor der Alternative stehe: keine Wahl oder Wahl per "Briefwahl", dann entscheide ich mich als Praktikerin für die zweite Alternative.

Ich will daher ausdrücklich betonen: Herr Calzone hat das umgesetzt, was ihm die Politik als Möglichkeiten an die Hand gegeben hat, und für diese Entscheidung trage ich als Chefin dieser Unionsregierung die Verantwortung.
Aus diesem Grunde danke ich Herrn Calzone ausdrücklich für seine geleistete Arbeit.

Zum Schluss kann ich Ihnen mitteilen, dass wir bereits mit einem Kandidaten für das Amt des Unionswahlleiters im Gespräch sind. Ich gehe davon aus, dass in Kürze letzte Fragen geklärt sind und die Ernennung dann erfolgen kann.

Verfasst: Di 18. Nov 2014, 21:39
von Christopher Adomeit
Original von Helen Bont
Meines Erachtens hat sich Unionswahlleiter Calzone insofern korrekt verhalten, als er die Möglichkeiten nutzte, die ihm vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt worden sind. Mit dem fünften Wahlrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, auch durch Zusendung der ausgefüllten Stimmzettel an den Unionswahlleiter eine geheime Wahl durchzuführen. Dieses Änderungsgesetz wurde vom Unionsparlament mit der nötigen Mehrheit beschlossen, wobei der Unionsrat von seinem Einspruchrecht keinen Gebrauch machte und anschließend wurde das Gesetze ausgefertigt und verkündet.
Insoweit das Gesetz ein Ermessen einräumt, welche Möglichkeit zu nutzen ist, so ist doch davon auszugehen, dass der Unionswahlleiter das Gesetz so auszulegen hat, dass er diejenige Variante zur Durchführung der Wahl nutzt, die am ehesten dazu geeignet ist, ein verfassungsgemäßes Vorgehen zu sichern. In Hinblick auf die Verfassung würde ich gar so weit gehen, dass es im Ergebnis keinen Ermessensspielraum gibt. Nun gibt es hierzu leider noch kein Judikat des Unionsgerichts, dass es aber erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des jetzigen Vorgehens gibt, ist doch wohl nicht streitig. Ich glaube auch nicht, dass hier irgendjemand unterstellt hat, der Herr Wahlleiter hätte sich nicht an die gesetzliche Grundlage gehalten. Die ist, wenn sie ein solches Vorgehen zulässt, schlicht missraten. Wohl aber kann man vorwerfen, dass es sich hier um ein derart offensichtliches Problem handelt, dass einem jeden klar sein kann, dass sich hier geeignetere Varianten geradezu aufdrängen.

Ich denke, ganz unabhängig davon, wie es jetzt in dieser Sache weitergeht, bedarf die Rechtsgrundlage einer gehörigen Reform. Und uns würde es nicht schaden, wenn das Unionsgericht sich dieser Sache zusätzlich annimmt.
Und wenn ich vor der Alternative stehe: keine Wahl oder Wahl per "Briefwahl", dann entscheide ich mich als Praktikerin für die zweite Alternative.
Wenn derartige Praktikabilitätserwägungen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unserer Verfassung übertrumpfen, dann können wir es eigentlich ganz sein lassen. Ich halte das für eine wirklich gefährliche Argumentation, da auf diese Weise immer und immer wieder Prinzipien unseres Staates ausgehöhlt werden können, weil es einfach praktikabler ist. Richtig ist, dass der Gesetzgeber auf solche Probleme reagieren muss; aber die Grundprinzipien einer Demokratie dürfen nicht am Eingang zum Plenarsaal abgelegt werden.

Verfasst: Di 18. Nov 2014, 22:06
von Heinz Lüneburg
Ich werde sobald Herr Calzone entlassen wurde, den Wahlgang abbrechen.

Verfasst: Mi 19. Nov 2014, 15:39
von Heinz Lüneburg
Bild
Die Wahl wird abgebrochen und später wiederholt.

Verfasst: So 7. Dez 2014, 21:16
von Stuart Templeton
Wann genau ist eigentlich "später"? :vertrag:

Verfasst: So 7. Dez 2014, 21:29
von Dionysius Buddenberg
Die Frage wurde bereits gestellt:
Unionspräsidentenwahl 11/2014