Kaiserreich Imperia
Der Wahlleiter
Verehrte Damen und Herren,
ich verkünde folgendes Wahlergebnis:
Wahlbeteiligung: 2 von 3 (66.67 %)
Ungültig: 0
Alexander Steinhoff - 1 Stimme
Burkhard Bokelmann - 1 Stimme
Ich stelle fest, dass kein Kandidat die notwendige Mehrheit erreicht hat.
Zum weiteren Vorgehen zitiere ich § 8 Abs. 4 Imperialwahlgesetz:
Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang wird ein dritter Wahlgang nach den Bestimmungen des Abs. 3 abgehalten. Gewählt ist der Kandidat mit der höheren Stimmenzahl. Gibt es erneut Stimmengleichheit, ist die Wahl gescheitert.
Im Absatz drei heißt es:
Der zweite Wahlgang kann abgehalten werden, sobald das Ergebnis verkündet ist und alle Wahlberechtigten des ersten Wahlgangs ihre Wahlunterlagen erhalten haben. Gewählt ist der Kandidat mit der höheren Stimmenzahl. Tritt ein Kandidat vor Beginn des zweiten Wahlgangs zurück, rückt der Kandidat nach, der die nächst höhere Stimmenzahl im ersten Wahlgang erhalten hat. Gibt es nach dem Eintreten von Satz 3 nur noch einen Kandidaten, findet eine Abstimmung über diesen Kandidaten statt.
Ich leite am 01.02.2013 den dritten und letzten Wahlgang ein. Die Kandidaten haben bis dahin Gelegenheit zu Erklärungen.
gez.
DER WAHLLEITER