
Sehr geehrter Herr Präsident Macaluso,
ich wende mich im Interesse aller Vertreter der Länder im Unionsrat in diesem Brief an Sie.
Durch den stellvertretenden Präsidenten des Unionsparlamentes, Herrn Abgeordneten Franz Sperling wurde am 10. Januar 2013 in der Aussprache zum „Gesetz über die Konsolidierung von Unionsgesetzen“ der Unionsregierung (ohne Aktenzeichen) an die beiden Mitglieder des Unionsrates, Herrn Imperialsekretär Burkhard Bokelmann aus dem Kaiserreich Imperia und Herrn Landespräsidenten Massimiliano Napolitani aus der Unionsrepublik Heroth jeweils die Verweisung aus dem Plenarbereich durch einen Ordnungsruf erteilt. Als Begründung wurde in beiden Fällen seitens des Präsidium angeführt, die Vertreter hätten nur unter der Voraussetzungen der § 7 Absätze 1 oder 2 Geschäftsordnung des Unionsparlaments Rederecht.
Ich möchte freundlich und im Sinne einer weiterhin fruchtbaren Zusammenarbeit unserer beider Kammern darauf hinweisen, dass ungeachtet der Regelungen der Geschäftsordnung des Unionsparlamentes der Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 Unionsverfassung ein jederzeitiges und unbedingtes Rederecht aller Mitglieder des Unionsrates ohne Ansehen des Beratungsgegenstandes einräumt.
Ungeachtet dessen kann gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 Geschäftsordnung des Unionsparlamentes ein Verweis aus dem Plenarbereich des Unionsparlamentes nur in Folge eines vorangegangen Ordnungsrufes erfolgen. Allein deswegen wegen dieses Vorgehen seitens des Präsidiums schon ungeachtet der verfassungsrechtlichen Ausmaße ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Unionsparlamentes.
Zudem möchte ich das ungebührliche Verhalten seitens des stellvertretenden Präsidenten des Unionsparlamentes, des Abgeordneten Franz Sperling monieren, der sich im selben Wortbeitrag abschätzig den beiden o.g. Mitgliedern des Unionsrates geäußert hat („Ihnen als Politikberater sollte die Geschäftsordnung des Unionsparlaments bekannt sein“ gegenüber Herrn Imperialsekretär Burkhard Bokelmann; „bevor Sie sich hier das Recht nehmen, ein Mitglied des Hohen Hauses bezüglich der G[e]schäftsordnung des Unionsparlaments zu maßre[.]geln“ gegenüber Herrn Landespräsidenten Massimiliano Napolitani). Dies ist ein Verhalten, welches sich mit dem Gebot der Neutralität der Sitzungsleitung nicht verträgt.
Ich fordere hiermit im Namen des Unionsrates die unverzügliche Rücknahme der Verweise sowie der Ordnungsrufe, die an die Adresse des Herrn Imperialsekretärs Burkhard Bokelmann und des Landespräsidenten Massimiliano Napolitani ergingen.
Ich fordere Sie weiterhin dazu auf, jeweils eine öffentliche, formelle Entschuldigung wegen des ungebührlichen Verhaltens seitens des Stellvertretenden Präsidenten des Unionsparlamentes, Herrn Abgeordneten Franz Sperling gegenüber den o.g. Mitgliedern des Unionsrates auszusprechen.
Ich bitte Sie schließlich um die Überprüfung der Geschäftsordnung des Unionsparlamentes hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Unionsverfassung.
Gestatten Sie mir, Ihnen abschließend zu versichern, dass dem Präsidium des Unionsrates wie dem gesamten Unionsrat weiterhin alles daran gelegen ist, die Beziehungen zwischen unseren beiden parlamentarischen Kammern fruchtbar zu gestalten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
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Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
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Die Unionsregierung legt folgenden Vertragsentwurf zur Diskussion und Abstimmung vor. Da die Legislaturperiode sich dem Ende zuneigt bitte ich um schnelle Bearbeitung:
Friedensvertrag zwischen Barnstorvia und der Demokratischen Union
Traité de paix entre la Barnstorvie et l'Union démocratique
["Sodstetter Friedensvertrag"]
vom 13. Januar 2013
Seine Exzellenz Hajo Poppinga, Unionspräsident der Demokratischen Union
Frau Helen Bont, Unionskanzlerin der Demokratischen Union,
handelnd im Namen der Demokratischen Union,
einerseits,
andererseits
Herr Jean Christophe Ferrier, Präsident der Barnstorvischen Republik
Herr Élie Raymond Ghyslain, Ministerpräsident der Barnstorvischen Republik,
Herr Edgar Aristide, Minister der auswärtigen Angelegenheiten der Barnstorvischen Republik,
handelnd im Namen der Barnstorvischen Republik,
sind übereingekommen, das Waffenstillstandsabkommen vom 21. Oktober 2007 mit den durch die nachfolgenden Bestimmungen vorzunehmenden Abänderungen in einen endgültigen Friedensvertrag zu verwandeln und haben festgesetzt, was folgt:
Erster Teil
Territoriale Klauseln
1.
Die Grenzen Barnstorvias und der Demokratischen Union in Antica sollen so sein, wie sie am 8. Oktober 2007 verliefen und wie sie auf der dem gegenwärtigen Vertrage beigefügten Karte (Anhang I) dargestellt sind. Beide Parteien erkennen das Staats- und Hoheitsgebiet des jeweils anderen als legitim und unantastbar.
2.
Barnstorvia bestätigt die Rückkehr der Unionsländer Freistein und Imperia zur Demokratischen Union. Die Demokratische Union wird diese Gebiete für immer mit vollem Souveränitäts- und Eigentumsrecht besitzen. Eine Kommission, welche beiderseits aus der gleichen Zahl von Vertretern der vertragenden Teile gebildet wird, soll unmittelbar nach dem Austausche der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrages beauftragt werden, an Ort und Stelle die neue Grenzlinie in Gemäßheit der vorstehenden Verabredungen festzustellen.
Zweiter Teil
Politische Klauseln
3.
Beide Länder sollen alle notwendigen Schritte tun, um die Festnahme folgender Personen und ihre Übergabe zur gerichtlichen Verhandlung sicherzustellen:
a) Personen, die beschuldigt werden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit begangen, befohlen oder begünstigt zu haben;
b) Staatsangehörige irgendeiner Alliierten oder Assoziierten Macht, die beschuldigt werden, das Recht ihres Landes durch Verrat oder Zusammenarbeit mit dem Feinde während des Krieges verletzt zu haben.
4.
Die Kriegsgefangenen, welche nicht bereits auf dem Wege der Auswechslung in Freiheit gesetzt worden sind, werden unverzüglich nach der Ratifikation des gegenwärtigen Vertrages zurückgegeben werden. Um den Transport der Gefangenen zu beschleunigen, werden beide Länder einen Teil des Fahrmaterials ihrer Eisenbahnen innerhalb ihrer Gebiete dem anderen zur Verfügung stellen, und zwar in einer, durch besondere Verabredung festzustellenden Ausdehnung, sowie zu denjenigen Preisen, welche in der Regel für Militärtransporte gezahlt werden.
Dritter Teil
Wirtschaftliche Klauseln und Wiedergutmachung
5.
Alle ausgewiesenen barnstorvischen und Unionstaatsbürger bleiben im vollen Genusse allen Eigentums, welches sie im jeweiligen Land erworben haben. Diejenigen, welche die verlangten Ermächtigungen erhalten haben, ihren Wohnsitz im jeweiligen Land aufzuschlagen, werden in alle ihre Rechte wiedereingesetzt und können in Folge dessen von Neuem ihren Wohnsitz in Barnstorvia oder der Demokratischen Union nehmen.
6.
Die Verluste, die der Demokratischen Union durch militärische Operationen und durch die Besetzung unionistischen Staatsgebiets durch Barnstorvia verursacht worden sind, sollen der Demokratischen Union durch Barnstorvia ersetzt werden, nämlich durch einen Betrag in Höhe von 200.000.000 Bramern, zahlbar während acht Jahren vom 1. März 2013 an.
7.
Der Betrag der bezeichneten Verluste, deren Wiedergutmachung Barnstorvia schuldet, wird durch einen Fond verwaltet, der die materielle Entschädigung der Zivilisten und Familien gefallener Soldaten gewährleistet. Die Demokratische Union zahlt den selben Betrag wie Barnstorvia in den Fond ein.
8.
Beide Regierungen, die Barnstorvische und die Unionistische, verpflichten sich gegenseitig, die Gräber der auf ihren Gebieten beerdigten Soldaten respektieren und unterhalten zu lassen.
Vierter Teil
Weitere Klauseln und Gültigkeit
9.
Die Regulierung der nebensächlichen Punkte, über welche in Folge dieses Vertrages und des Waffenstillstandsabkommens eine Verständigung zu erfolgen hat, wird der Gegenstand weiterer Verhandlungen sein.
10.
Die Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrages durch das Unionsparlament einerseits und andererseits durch die Nationalversammlung und durch die Oberhäupter der vollziehenden Gewalt der Barnstorvischen Republik und der Demokratischen Union werden in [lexicon]Brissac[/lexicon] binnen acht Wochen oder wo möglich früher ausgetauscht werden.
Sodstett, den 13. Januar 2013
Anhang
Anhang I

Friedensvertrag zwischen Barnstorvia und der Demokratischen Union
Traité de paix entre la Barnstorvie et l'Union démocratique
["Sodstetter Friedensvertrag"]
vom 13. Januar 2013
Seine Exzellenz Hajo Poppinga, Unionspräsident der Demokratischen Union
Frau Helen Bont, Unionskanzlerin der Demokratischen Union,
handelnd im Namen der Demokratischen Union,
einerseits,
andererseits
Herr Jean Christophe Ferrier, Präsident der Barnstorvischen Republik
Herr Élie Raymond Ghyslain, Ministerpräsident der Barnstorvischen Republik,
Herr Edgar Aristide, Minister der auswärtigen Angelegenheiten der Barnstorvischen Republik,
handelnd im Namen der Barnstorvischen Republik,
sind übereingekommen, das Waffenstillstandsabkommen vom 21. Oktober 2007 mit den durch die nachfolgenden Bestimmungen vorzunehmenden Abänderungen in einen endgültigen Friedensvertrag zu verwandeln und haben festgesetzt, was folgt:
Erster Teil
Territoriale Klauseln
1.
Die Grenzen Barnstorvias und der Demokratischen Union in Antica sollen so sein, wie sie am 8. Oktober 2007 verliefen und wie sie auf der dem gegenwärtigen Vertrage beigefügten Karte (Anhang I) dargestellt sind. Beide Parteien erkennen das Staats- und Hoheitsgebiet des jeweils anderen als legitim und unantastbar.
2.
Barnstorvia bestätigt die Rückkehr der Unionsländer Freistein und Imperia zur Demokratischen Union. Die Demokratische Union wird diese Gebiete für immer mit vollem Souveränitäts- und Eigentumsrecht besitzen. Eine Kommission, welche beiderseits aus der gleichen Zahl von Vertretern der vertragenden Teile gebildet wird, soll unmittelbar nach dem Austausche der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrages beauftragt werden, an Ort und Stelle die neue Grenzlinie in Gemäßheit der vorstehenden Verabredungen festzustellen.
Zweiter Teil
Politische Klauseln
3.
Beide Länder sollen alle notwendigen Schritte tun, um die Festnahme folgender Personen und ihre Übergabe zur gerichtlichen Verhandlung sicherzustellen:
a) Personen, die beschuldigt werden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit begangen, befohlen oder begünstigt zu haben;
b) Staatsangehörige irgendeiner Alliierten oder Assoziierten Macht, die beschuldigt werden, das Recht ihres Landes durch Verrat oder Zusammenarbeit mit dem Feinde während des Krieges verletzt zu haben.
4.
Die Kriegsgefangenen, welche nicht bereits auf dem Wege der Auswechslung in Freiheit gesetzt worden sind, werden unverzüglich nach der Ratifikation des gegenwärtigen Vertrages zurückgegeben werden. Um den Transport der Gefangenen zu beschleunigen, werden beide Länder einen Teil des Fahrmaterials ihrer Eisenbahnen innerhalb ihrer Gebiete dem anderen zur Verfügung stellen, und zwar in einer, durch besondere Verabredung festzustellenden Ausdehnung, sowie zu denjenigen Preisen, welche in der Regel für Militärtransporte gezahlt werden.
Dritter Teil
Wirtschaftliche Klauseln und Wiedergutmachung
5.
Alle ausgewiesenen barnstorvischen und Unionstaatsbürger bleiben im vollen Genusse allen Eigentums, welches sie im jeweiligen Land erworben haben. Diejenigen, welche die verlangten Ermächtigungen erhalten haben, ihren Wohnsitz im jeweiligen Land aufzuschlagen, werden in alle ihre Rechte wiedereingesetzt und können in Folge dessen von Neuem ihren Wohnsitz in Barnstorvia oder der Demokratischen Union nehmen.
6.
Die Verluste, die der Demokratischen Union durch militärische Operationen und durch die Besetzung unionistischen Staatsgebiets durch Barnstorvia verursacht worden sind, sollen der Demokratischen Union durch Barnstorvia ersetzt werden, nämlich durch einen Betrag in Höhe von 200.000.000 Bramern, zahlbar während acht Jahren vom 1. März 2013 an.
7.
Der Betrag der bezeichneten Verluste, deren Wiedergutmachung Barnstorvia schuldet, wird durch einen Fond verwaltet, der die materielle Entschädigung der Zivilisten und Familien gefallener Soldaten gewährleistet. Die Demokratische Union zahlt den selben Betrag wie Barnstorvia in den Fond ein.
8.
Beide Regierungen, die Barnstorvische und die Unionistische, verpflichten sich gegenseitig, die Gräber der auf ihren Gebieten beerdigten Soldaten respektieren und unterhalten zu lassen.
Vierter Teil
Weitere Klauseln und Gültigkeit
9.
Die Regulierung der nebensächlichen Punkte, über welche in Folge dieses Vertrages und des Waffenstillstandsabkommens eine Verständigung zu erfolgen hat, wird der Gegenstand weiterer Verhandlungen sein.
10.
Die Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrages durch das Unionsparlament einerseits und andererseits durch die Nationalversammlung und durch die Oberhäupter der vollziehenden Gewalt der Barnstorvischen Republik und der Demokratischen Union werden in [lexicon]Brissac[/lexicon] binnen acht Wochen oder wo möglich früher ausgetauscht werden.
Sodstett, den 13. Januar 2013
Anhang
Anhang I

Zuletzt geändert von Helen Bont am Mi 16. Jan 2013, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 845
Registriert: Mi 19. Jan 2011, 14:30
Gribonne-Fritz schaut auf die Karte im Anhang...
Oh mein Gott, hoffentlich beantragt jemand Aussprache und verhindert diesen Vertrag...
Oh mein Gott, hoffentlich beantragt jemand Aussprache und verhindert diesen Vertrag...
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
Medical Director des Montarian Portman University Hospital
Beiträge: 2634
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 12:11
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Dass hat die Unionsregierung bereits getan.Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Gribonne-Fritz schaut auf die Karte im Anhang...
Oh mein Gott, hoffentlich beantragt jemand Aussprache und verhindert diesen Vertrag...
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 718
Registriert: Fr 4. Mai 2012, 16:23

An das
Unionsparlament der Demokratischen Union
Manuri, den 21.01.2013
Verehrter Herr Unionsparlamentspräsident,
ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass der Unionsrat folgendes Gesetz beschlossen hat. Ich leite Ihnen den Entwurf zur Beratung und Abstimmung im Unionsparlament zu.
Mit freundlichen Grüßen

Massimiliano Napolitani
Präsident des Unionsrates
Primo Ministro di Herót
Dieses Gesetz ändert das Gesetz zur Nutzung von Kernenergie vom 10. November 2009, zuletzt geändert durch das Endlagerstättengesetz vom 30. Mai 2011.
§ 1
(1) § 13 Absatz 1 wird neugefasst: „Die Unionsregierung trägt für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern Rechnung, in denen die fachgemäße und sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe gewährleistet wird. Die Kosten für die Errichtung und den Unterhalt entsprechender Endlager werden von den Betreibern von Atomkraftwerken getragen, wobei diese auch zur Vorauszahlung in einen Unterhaltsfonds verpflichtet werden können.“
(2) § 13 Absatz 2 wird neugefasst: „Die Standorte der Endlager werden im Einvernehmen mit den Unionsländern errichtet.“
(3) § 13 Absätze 3 und 4 werden ersatzlos gestrichen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Die Unionsregierung beantragt Diskussion und Abstimmung über den folgenden Vertragsentwurf:
Grund- und Diplomatielagenvertrag
zwischen dem
Großherzogtum Bazen
und der
Demokratischen Union
Präambel
Im Wissen um die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, gewillt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und beseelt vom Geiste des Friedens und der Kooperation, sind die Hohen Vertragsschließenden Parteien wie folgt überein gekommen::
Artikel I
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an.
Artikel II
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die Landesgrenzen, Hoheitsgewässer und den Luftraum der jeweils anderen Partei zu achten und nur auf ausdrücklichen Wunsch der jeweils anderen Regierung in die innerstaatlichen Belange der jeweils anderen Partei einzugreifen.
Artikel III
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, Differenzen auf diplomatischem Wege und auf die Androhung oder den Einsatz von Gewalt zu verzichten.. Ein Einsatz militärischer oder paramilitärischer Truppen oder geheimdienstliche Aktivitäten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei darfnur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Regierung des Vertragspartners erfolgen.
Artikel IV
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das dorthin entsandte Personal genießt nach erfolgter Akkreditierung diplomatische Immunität. Botschafter können einseitig mit Begründung jederzeit abgezogen werden.
Artikel V
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, ihre bilateralen Beziehungen durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten der Writschaft, der Telekommunikation, des Verkehrswesens, der Kultur und der jusitiziellen Zusammenarbeit, zu vertiefen.
Artikel VI
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen zwei Wochen mit Begründung gekündigt werden.
Die Kündigung ist der Regierung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich in einer diplomatischen Note mitzuteilen.
Artikel VII
Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Manuri, den
Für das Großherzogtum Bazen
Für die Demokratische Union
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 718
Registriert: Fr 4. Mai 2012, 16:23

An den
Präsidenten des Unionsparlamentes der Demokratischen Union
Herrn Bernardo Macaluso
Manuri, den 27. Januar 2013
Verehrter Herr Unionsparlamentspräsident,
ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass der Unionsrat gegen den im Anhang befindliche Gesetzesentwurf des Unionsparlaments seinen Einspruch eingelegt hat. Den betreffenden Gesetzestext übersende ich Ihnen zuständigkeitshalber zur weiteren Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen

Massimiliano Napolitani
Stellvertretender Präsident des Unionsrates
Primo Ministro di Herót
Artikel 1
Aufhebung von Gesetzen
§ 1 Gesetz über finanzielle Förderung durch die Demokratische Union
Das Gesetz über finanzielle Förderung durch die Demokratische Union vom 15. Februar 2007 wird aufgehoben.
§ 2 Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz
Das Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz in seiner Fassung vom 19. September 2004 wird aufgehoben.
§ 3 Unionsgesetz zur Bekämpfung des Glücksspiels
Das Unionsgesetz zur Bekämpfung des Glücksspiels vom 2. Juni 2009 wird aufgehoben.
§ 4 Unionsgesetz zur Einführung der bsEcoSim
Das Unionsgesetz zur Einführung der bsEcoSim vom 1. Dezember 2006 wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert von Massimiliano Napolitani am So 27. Jan 2013, 18:32, insgesamt 1-mal geändert.


