Doppel-As
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Registriert: Mi 28. Mär 2007, 22:13
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von RXXXlon widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Professor Dr. Harold S. Vahlberg
verstorben (* 19.08.1955, † 13.02.2012)
verstorben (* 19.08.1955, † 13.02.2012)
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Registriert: So 12. Okt 2008, 23:26
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Frau
Laura van Middelburg
zum Hauptamtlichen Unionsrichter

Manuri, den 22. Juli 2010

Herrn
Heinrich von Löwenherz
zum Nebenamtlichen Unionsrichter

Manuri, den 22. Juli 2010
Zuletzt geändert von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen am Do 22. Jul 2010, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.
Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Unionspräsident a.D.
Unionspräsident a.D.
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Registriert: Do 13. Mai 2010, 02:47
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von RXXXlon widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Laura van Middelburg

"In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."

"In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."
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Registriert: So 24. Jun 2007, 00:02
Verehrter Herr Unionspräsident,
ich möchte darauf hinweisen, dass ich nicht mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit, sondern nur mit absoluter Mehrheit in beiden Häusern, gewählt wurde und Frage deshalb, bevor ich meinen Amtseid ablege und da ich keine Einlassung aus dem Unionspräsidialamt dazu bisher feststellen kann, ob der Unionspräsident mit meiner Ernennung den Art. 59 S. 2 der Unionsverfassung i.V.m. § 6 UGerG anwendet.
Artikel 59 - Mitglieder des Unionsgerichts (Unionsverfassung)
Unionsrichter werden vom Unionsparlament und vom Unionsrat jeweils in geheimer Einzelwahl mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen in beiden Kammer gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt. Das Gesetz kann bestimmen, dass der Unionspräsident unter gewissen Umständen einen Kandidaten ernennen kann, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Näheres regelt das Gerichtsgesetz. Vor allem regelt es die Anzahl der Mitglieder des Unionsgerichts, seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen
§6: Wahl der Unionsrichter (Unionsgerichtsgesetz)
(1) Die Wahl der Unionsrichter erfolgt gemäß Artikel 59 der Verfassung. Sind weniger als zwei Richter im Amt, kann der Unionspräsident einen Kandidaten ernennen, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
ich möchte darauf hinweisen, dass ich nicht mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit, sondern nur mit absoluter Mehrheit in beiden Häusern, gewählt wurde und Frage deshalb, bevor ich meinen Amtseid ablege und da ich keine Einlassung aus dem Unionspräsidialamt dazu bisher feststellen kann, ob der Unionspräsident mit meiner Ernennung den Art. 59 S. 2 der Unionsverfassung i.V.m. § 6 UGerG anwendet.
Artikel 59 - Mitglieder des Unionsgerichts (Unionsverfassung)
Unionsrichter werden vom Unionsparlament und vom Unionsrat jeweils in geheimer Einzelwahl mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen in beiden Kammer gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt. Das Gesetz kann bestimmen, dass der Unionspräsident unter gewissen Umständen einen Kandidaten ernennen kann, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Näheres regelt das Gerichtsgesetz. Vor allem regelt es die Anzahl der Mitglieder des Unionsgerichts, seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen
§6: Wahl der Unionsrichter (Unionsgerichtsgesetz)
(1) Die Wahl der Unionsrichter erfolgt gemäß Artikel 59 der Verfassung. Sind weniger als zwei Richter im Amt, kann der Unionspräsident einen Kandidaten ernennen, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
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Registriert: Mo 19. Jul 2010, 23:29
*reicht Herrn von Löwenherz eine Mitteilung aus dem Unionsrat*
Jennifer Ciccone
Schwester + Erbin von Madonna
Schwester + Erbin von Madonna
Beiträge: 238
Registriert: So 24. Jun 2007, 00:02
Vielen Dank. Meine Frage ist geklärt.
*hebt die rechte Hand*
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von RXXXlon widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
Nebenamtlicher Unionsrichter
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Registriert: Sa 1. Nov 2008, 18:07
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von RXXXlon widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Prof. Joshua B. BongertonDirektor des Unionsverwaltungsgerichts
Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem
Beiträge: 336
Registriert: Sa 26. Jul 2008, 20:00
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von RXXXlon widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
Beiträge: 1517
Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Ich bitte um die Aushändigung meiner Entlassungsurkunde aus dem Amt des Unionsminister des Inneren, da ich mein Amt des Imperialkanzlers mit dem Ausscheiden aus dem Unionsparlament angetreten habe.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.