Oh, einige Fragen. Sehr schön.
Original von Enno Janßen
1. Der Unionspräsident führt die Amtsaufsicht über die Unionsregierung. Wie würden Sie diese ausgestalten - ab wann würden Sie eingreifen?
Nun, die "Amtsaufsicht", die dem Unionspräsidenten über die Unionsregierung gegeben wird, halte ich nach der Verfassung für eine rein formelle Tätigkeit - es geht darum, die Unionsregierung notfalls zur Arbeit "anzuhalten". Die Verfassung überträgt dem Unionspräsidenten die Aufgabe, dafür zu sorgen, das die Unionsregierung arbeitet. Jede weitere Form der Überprüfung ist dann Aufgabe des Unionsparlamentes.
Ich kann demnach auch keine wirklichen Maßstäbe für die Ausübung der Amtsaufsicht darlegen, das hängt von den jeweiligen Umständen ab: Selbstverständlich dürfte es sein, wenn offensichtliche (gesetzliche) Pflichten der Regierung nicht oder nur sehr schleppend umgesetzt werden - allen voran natürlich die öffentlichen Auskunftspflichten der Regierung, da diese für eine ordentliche parlamentatische und öffentliche Kontrolle der Regierung nötig sind. Aber auch bei einem Minister, von dem man über längere Zeit gar keine Tätigkeiten wahrnimmt, könnte ich mir vorstellen, dass amtsaufsichtliches "Einschreiten" bzw. Nachfragen oder an die Pflichten gemahnen, durchaus angebracht sind.
Eine feste Eskalationsskala, ab welchem Zeitpunkt ich was tun würde, kann und will ich Ihnen hier aber nicht vorlegen - die Verfassung lässt diese Fragen aus - wie ich finde - gutem Grunde offen, und ich denke, hier muss man als Unionspräsident mit dem notwendigen Augenmaß im Einzelfall flexibel entscheiden können.
2. Die Union verfügt mit Walritterorden und Ehrenlegion über ein distinguiertes System der Auszeichnungen; Unionspräsident Poppinga hat ausschließlich von der Ehrenlegion Gebrauch gemacht, das allerdings rege, und auch vor ihm hat lange kein Unionspräsident mehr den Walritterorden verliehen? Wie sehen Sie das Auszeichnungssystem der Union und wie würden Sie Schwerpunkte setzen und es ggf. weiterentwicklen?
Grundsätzlich halte ich auszeichnungen, wie wir sie mit dem Walritterorden und der Ehrenlegion haben, für sehr wichtig. Das der Walritterorden seit 2004 nicht mehr verliehen worden ist, wenn ich das richtig überblicke, finde ich sehr bedauerlich. Er ist ein Orden mit einer langen Tradition, der mir etwas eingeschlafen scheint, was ihm nicht gerecht wird.
Ich denke - und das sehe ich als mein Ziel, sollte ich Präsidentin werden -, dass es möglich ist, hier beide Formen der Auszeichnung aktiv zu halten und eine Abgrenzung zwischen den Orden zu schaffen - ob man das nun über die Stiftungserlasse oder rein "faktisch" tut, muss man schauen. Ich tendiere eher zu letzterem. Ich halte es für möglich, dass wir zwei miteinander bestehende, sich ergänzende und auch aktiv genutzte Auszeichnungen für verdiente Bürger haben.
Allerdings muss man auch erwähnen, dass es ja nicht alleine in der Hand des Unionspräsidenten liegt, wer eine Auszeichnung bekommt - der Präsident vergibt die Orden zwar, aber es sind ja für beide Auszeichnungen ganz klare Regelungen für die Vorschlagsberechtigten getroffen. Was das angeht, möchte ich das öffentliche Bewusstsein für die Vorschlagsberechtigungen nochmal schärfen. Möglich wäre, dass das Unionspräsidialamt regelmäßige Aufforderungen für Vorschläge veröffentlich, um die Leute daran zu erinnern.
In der Vorschlagsberechtigung liegt für mich eine ganz große Besonderheit des Walritterordens: Nach dessen Stiftungserlass ist jeder Bürger des Demokratischen Union zum Vorschlag berechtigt. Auch diese Möglichkeit möchte ich bekannter machen und hoffe darauf, dass auch die Bürgerinnen und Bürger der Demokratischen Union von der Möglichkeit, Personen für den höchsten Orden dieses Landes vorzuschlagen, zukünftig mehr gebrauch machen.