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Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 00:19
von Anaïs Gribonne-Fritz
Original von Franz Sperling
Es ist auch eine wirkungsvolles Mitspracherecht der Länder vorgesehen: zwar wird es eine maßvolle Ausweitung der Gesetzgebungskomepetenz zu Gunsten der Union geben, aber durch die Tatsache, dass eine Einspruch des Unionsrates vom Unionsparlament in der Gemeinsamen Gesetzgebung nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurückgewiesen werden kann, ist hier ein erhöhter Druck, zu einer Einigung zwischen Unon und Ländern zu kommen, statt dass die Länder einfach nur überstimmt werden.
Dann bin ich aber mal auf die Verhandlungen gespannt. Sie sollten die Ländern schon auf etwas bieten...

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 02:50
von Gerhard Cheman
Nun, ich schließe mich dem an, ich bin ebenfalls auf den "Gesamtkatalog" gespannt und dann kann man über alles zumindest einmal sprechen.
Trotzdem warne ich ebenfalls davor und weigere mich gleichzeitig, in irgendeiner Hinsicht Dinge gegen den gesunden Föderalismus zu tun. Das muß klar sein und da haben wir die Meinungen aus den Unionsländern ja auch gehört.
Wenn allerdings Verbesserungen zum Vorteil der Union und der Länder passieren, ohne Kompetenzen zu mischen bzw. zu verändern, kann man reden und verhandeln.
Zunächst mal aber auch schön, dass von der Unionsregierung in Kürze etwas handfestes kommen soll.

Hier über das Thema Unionspräsident und Unionsrat zu diskutieren halte ich für falsch. Es ist nicht Thema und nicht aktuell. Die Probleme liegen nicht an diesem Amt und dieser Einrichtung, ganz im Gegenteil.

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 17:21
von Lord Macshire
Original von Gerhard Cheman
Hier über das Thema Unionspräsident und Unionsrat zu diskutieren halte ich für falsch. Es ist nicht Thema und nicht aktuell. Die Probleme liegen nicht an diesem Amt und dieser Einrichtung, ganz im Gegenteil.
Nein, das halte ich nicht für falsch, weil beide Aspekte Bereiche des Themas sind, das hier angesprochen, bzw diskutiert wird, nämlich "Grundzüge einer geplanten Verfassungsreform".

Und wenn man sieht, daß es für den Unionspräsidenten nicht mal einen gelingt einen Kandidaten innerhalb der Frist zu finden, dann muss die Frage nach der Berechtigung dieses Amtes durchaus erlaubt sein. Insofern ist es auch total aktuell.

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 17:27
von Anaïs Gribonne-Fritz
Nur wurden hier keine "Grundzüge eine geplanten Verfassungsreform" vorgestellt, sondern nur eine Idee bezüglich der Gesetzgebung formuliert.

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 17:31
von Lord Macshire
Was nicht ist, kann ja noch werden. ;)

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 17:46
von Anaïs Gribonne-Fritz
Darum zeige ich mich weiterhin gespannt, doch der Innenminister macht keine Anstalten, sich zu weitere "Grundzügen" zu äußern...

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 18:06
von Hajo Poppinga
Eine gemeinsame Gesetzgebung ist murks; denn dann gibt es überhaupt keine originären Länderkompetenzen mehr. Das ist nichts anderes, als eine Entmachtung der Länder. Das ist nicht die Antwort auf die Probleme unseres Landes.