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Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 22:59
von SRM
Original von A. M. von Kurzschluss
Also bitte.... Ich such mich doch nicht durch das Archiv des Parlaments um mich rechtskundig zu machen. Dann soll der Herr bitte gleich den richtigen Verweis hier darlegen.
Es braucht kein Archiv, ein Blick ins
Unionsgesetzblatt genügt.
Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 23:02
von A. M. von Kurzschluss
Sie meinen, ich soll jetzt ad hoc wissen, welches von beiden Gesetzen das aktuelle ist, wenn ich mal alleine die verschiedenen Bibliotheken durchsuche? Was natürlich auch noch voraussetzt, dass ich an beiden Stellen suchen muss. Ick glob ick spinne!
Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 23:05
von SRM
Original von A. M. von Kurzschluss
Sie meinen, ich soll jetzt ad hoc wissen, welches von beiden Gesetzen das aktuelle ist, wenn ich mal alleine die verschiedenen Bibliotheken durchsuche? Was natürlich auch noch voraussetzt, dass ich an beiden Stellen suchen muss. Ick glob ick spinne!
Die Zusammenführung im Gesetzesarchiv ist Aufgabe des Innenministers

Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 23:09
von A. M. von Kurzschluss
Jetzt habe ich das Unionsgesetzblatt auf der letzten Seite durchforstet und keine Änderung des Unionsbankgesetzes gefunden. Aber, vielleicht habe ich aus auch übersehen.
Doch woher weiß ich denn, welche von den Gesetzen im Unionsgesetzbalt bereits ins JuriLex übertragen worden sind, so dass ich weiß, welches Ausführung jetzt die richtige ist?
Das ist doch alles völlig chaotisch!
Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 23:15
von SRM
Original von A. M. von Kurzschluss
Jetzt habe ich das Unionsgesetzblatt auf der letzten Seite durchforstet und keine Änderung des Unionsbankgesetzes gefunden. Aber, vielleicht habe ich aus auch übersehen.
Doch, letzter Beitrag. Die Unionsratspräsidentin hat zwei Gesetze in einem Beitrag verkündet.
Das ist doch alles völlig chaotisch!
Das JurLex ist kein staatliches Verzeichnis. Diese Funktion übernimmt hier das Unionsarchiv.
Verfasst: Mi 6. Okt 2010, 23:20
von A. M. von Kurzschluss
Das Unionsgesetzblatt ist doch ein Witz! Da muss man ja -zig Seiten durchforsten, bis man das richtige Gesetz gefunden hat. Und wenn man Pech hat, steht da nur etwas von ".... wird geändert wie folgt: ...." und dann habe ich immer noch nicht das richtige vollständige Gesetz, weil das wiederum nur im JuriLex veröffentlicht ist.
Da muss sich die Regierung mal etwas anderes einfallen lassen!
Und das mit der Kontrolle, okay, den Paragraphen habe ich jetzt gefunden. Aber das das so rechtens sein soll, speziell in Bezug auf ausländische Bürger und so etwas wie Datenschutz, den es anscheinend in der DU gar nicht zu geben scheint, in jedem anderen demokratischen Land aber schon, das wage ich mal zu bezweifeln.
Verfasst: Do 7. Okt 2010, 07:48
von Laird Glencairn
Mir ist schon klar welches Ziel die Regierung mit diesem Gesetz verfolgt. Man will mehr Staatsbürger in die DU locken, außerdem will man sein marodes Bankensystem wieder auf Vordermann bringen und so bei der Einführung der bsEcoSim gegegnüber seinen VETO-Partner gut da stehen.
Danke, nein, nicht mit mir. Dann können Sie hiermit mein Konto löschen, meine Mandanten können auch in ein anderes Land ihr Geld überweisen.
Verfasst: Do 7. Okt 2010, 08:31
von Charles Sparrow
Original von Laird Glencairn
außerdem will man sein marodes Bankensystem wieder auf Vordermann bringen
Unser Bankensystem ist nicht marode. Allerdings lassen sich aus dem aktuellen Datenstand keine Kennzahlen, wie die Anzahl aktiver Kontoinhaber, ableiten, da sich zahllose Karteileichen im Datenbestand tummeln. Dies wird nun behoben, um eine sinnvolle Basis für zukünftiges Arbeiten zu schaffen.
Verfasst: Do 7. Okt 2010, 09:08
von Laird Glencairn
Nur weil man nicht ständig mit seinem Geld spekuliert, ist man nicht gleich eine Karteileiche. Immerhin werden, in allerdings ziemlich unregelmäßigen Abständen, ja auch die Steuern davon eingezogen. Also hat die DU auch was von diesen Karteileichen.
Verfasst: Do 7. Okt 2010, 10:44
von Hans-Adam Schenk Pfeiffer zu Lissa
Wenn man das mit dem Einreiseantrag schon fordert, dann sollte man wenigstens auch freischalten, dass man sich mit einer E-Mailadresse mehrmals anmelden kann...