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Verfasst: So 2. Feb 2014, 23:15
von Geert van Bloemberg-Behrens
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
- An die Unionsanwaltschaft -

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)

Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.

Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.

Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.

Ich bitte somit um Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geert van Bloemberg-Behrens
Wie ist hier der Stand der Dinge?

Verfasst: So 2. Feb 2014, 23:30
von Raphaëlle Barré-Sinoussi
Die Unionsanwaltschaft ist damit befasst.

Verfasst: So 2. Feb 2014, 23:49
von Geert van Bloemberg-Behrens
Vielen Dank für die Auskunft.

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 17:56
von Fanny von Hammersmarck
Kamahamea, 19.02.2014

An das
Unionsgericht
- Abt. Verwaltungsgericht I. Instanz -
Bloomsburgh, Roldem

Antrag auf Erlas einer einstweiligen Verfügung

Antragsstellerin:

Fanny von Hammersmarck, Kamahamea, Westliche Inseln

Antragsgegnerin:

Amt für Einwohnerangelegenheiten, Manuri, Katista

Antragsformel:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, der Wahlleiterin der vom 28.02. bis 04.03.2014 stattfindenden Wahl zum Inselpräsidenten der Westlichen Inseln mitzuteilen, dass Frau Maria-Zeh Ravdez, #ID 100676, am 18.02.2014 nicht Unionsbürgerin mit mindestens 14-tägigem Wohnsitz auf den Westlichen Inseln war.

Antragsbegründung:

Nach § 2 Absatz 1 des Wahlgesetzes der Westlichen Inseln in Verbindung mit Artikel 55 der Verfassung der Westlichen Inseln ist auf den Westlichen Inseln wahlberechtigt, wer am Tag der offiziellen Bekanntgabe einer Wahl Staatsbürger der Demokratischen Union ist und seinen Wohnsitz seit mindestens 14 Tagen auf den Westlichen Inseln hat.

Nach Auskunft der für das Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Unionsregierung (Antwort des Unionsministers Napolitani auf eine Unionsratsanfrage der Republik Roldem) entspricht der heute gebrauchte Begriff der "Unionsbürgerschaft" dem früher gebräuchlichen Begriff der "Staatsbürgerschaft."

Nach § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit ist die Unionsbürgerschaft zu entziehen, wenn ein Unionsbürger binnen 28 Tagen kein Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten abgegeben hat. Eine Abmeldung für einen Zeitraum von bis zu 40 Tagen ist möglich.

Das letzte Lebenszeichen hat Frau Maria-Zeh Ravdez am 19.10.2013 von sich gegeben.

Das ist mehr als 28 Tage her, und es ist auch im Falle einer nichtöffentlichen Abmeldung gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten von 40 Tagen mehr als 68 Tage her.

Frau Maria-Zeh Ravdez ist somit die Unionsbürgerschaft zu entziehen, womit sie in der Wahl des Inselpräsidenten der Westlichen Inseln vom 28.02. bis 04.03.2014 nicht wahlberechtigt ist.

Die Antragsstellerin hat als wahlberechtigte Bürgerin der Westlichen Inseln und zudem Kandidatin in der vorgenannten Wahl ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung einer korrekten Liste der Wahlberechtigten durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten an die Wahlleitung.

Auf Grund der Dringlichkeit der Angelegenheit sowie der offensichtlichen Sach- und Rechtslage wird der Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung beantragt.

Fanny von Hammersmarck

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 18:04
von Geert van Bloemberg-Behrens
Original von Raphaëlle Barré-Sinoussi
Die Unionsanwaltschaft ist damit befasst.
Dürfte ich den Stand der Dinge erfahren in dieser Angelegenheit?

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 18:07
von Raphaëlle Barré-Sinoussi
Original von Geert van Bloemberg-Behrens

Dürfte ich den Stand der Dinge erfahren in dieser Angelegenheit?
Simoff: Jo, wenn ich nicht gleichzeitig Strafverfolgungsbehörde und derzeit einzige halbwegs aktiver Richter sein würde, wären wir hier wohl schon ein Stück weiter. Ich sitze gerade an anderen Sachen. Zur Anklage kann ich die Sache eh nicht bringen, da gerade der Richter fehlt. Ich werde keinen Fall vor Gericht verhandeln, bei dem ich gleichzeitig Kläger und Richter bin...

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 18:12
von Geert van Bloemberg-Behrens
Simoff: Das war auch nicht als Vorwurf formuliert. Über den Konflikt war ich mir auch nicht bewusst. Ist Hajos ID nicht noch Richter?

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 18:14
von Raphaëlle Barré-Sinoussi
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Simoff: Das war auch nicht als Vorwurf formuliert. Über den Konflikt war ich mir auch nicht bewusst. Ist Hajos ID nicht noch Richter?
Simoff: Hajo hat nicht viel Zeit. Ansonsten wäre es mal ratsam, dass noch ein paar Richter nachgewählt werden. Ich hätte auch nichts dagegen, würde jemand anders den OUA mimen.

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 18:16
von Heinrich von Löwenherz
huscht verschlafen aus seinem Dienstzimmer in die Geschäftsstelle

Fräulein, ich hab mein Schlüssel vergessen.

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 18:37
von Heinrich von Löwenherz
kramt in der Tasche

Fräulein, machen Sie sich keine Mühe ich hab es wieder gefunden. Herr von Geert? Sie können auch ohne Staatsanwaltschaft klagen, indem Sie die Eröffnung des Strafverfahrens nach 8b StPO beantragen.

huscht wieder in sein Dienstzimmer, das er eigentlich viel zu klein findet und ausmisst, ob es einem angemessen ist.