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Verfasst: Do 15. Jul 2010, 19:23
von Hans Sack
Original von Sean William Connor
Nein, warum? Der erste Satz ist eine historische Tatsache in Adelshäusern gab es Inzucht und dementsprechend einen seichten Genpool, weshalb es in den Kreisen heute noch zu Hämophilie und geistigen Störungen kommt und der zweite Satz hat mit dem ersten nichts zu tun - er ist ein losgelöster Gruß an die Verwandtschaft. Gleiches Recht für alle würd ich sagen.
Herr Conner, hat sie ihr Artzt denn nicht darüber informiert das der Schwarze Schimmel an ihrer Tapete nicht zu innerenanwendung geeignet ist ?
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 20:22
von Sean William Connor
Original von Hans Sack
Herr Conner, hat sie ihr Artzt denn nicht darüber informiert das der Schwarze Schimmel an ihrer Tapete nicht zu innerenanwendung geeignet ist ?
Wie meinen Sie das Herr Graf von Sack?
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 20:40
von Hans Sack
Original von Sean William Connor
Wie meinen Sie das Herr Graf von Sack?
Nun sie scheinen mir des öfteren zu Halluzinieren.
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 21:12
von Bernardo Macaluso
Original von SRM
Äußerst bedenklich, wie ein Kanzlerkandidat einer selbst erklärten Volkspartei versucht, Andersdenkende mundtot zu machen.
Naja, das kommt auf den Andersdenkenden an...
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 21:55
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Wie sich der Graf von Falkenstein hier aufführt, geziemt sich aber wohl auch kaum eines Imperianers von Adel.
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 22:15
von Hans Sack
Original von Bernardo Macaluso
Naja, das kommt auf den Andersdenkenden an...
Ach gibt es also eine akzeptable form von freier Meinung und eine Inakzeptable ? Allgemein scheint ihr verständniss von Freiheit sehr bedenklich zu sein.
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 23:17
von Laura van Middelburg
Nein, tatsächlich entspricht Herrn Macalusos Meinung genau der geltenden Rechtslage.
Es gibt Meinungsäußerungen, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen.
Herr Connor hat diese Grenze durch Herrn Graf von Falkenstein überschritten gesehen und sich dagegen zivilrechtlich zur Wehr setzen wollen. Das Unionszivilgericht hat sich seiner Bewertung der fraglichen Äußerungen jedoch nicht angeschlossen, und zu Gunsten des Beklagten entschieden.
Sowas ist in jedem Rechtsstaat, um nicht zu sagen in jeder zivilisierten menschlichen Gesellschaft, ein völlig normaler Vorgang.
Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 12:19
von Der Merkur
*fp*
Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 12:31
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Herr Connor kriegt für derartige Beleidigungen Post von meinem Anwalt.
Und Reichgraf von Montary, Sie sollten lieber vor der eigenen Haustür kehren, als über andere Werturteile fällen.
Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 13:05
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Und Reichgraf von Montary, Sie sollten lieber vor der eigenen Haustür kehren, als über andere Werturteile fällen.
Erlaucht, Sie sprechen in Rätseln...