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Verfasst: Do 25. Mär 2010, 13:23
von Melissa Adelaide
Sehr richtig. Eine durchgedrehte Mehrheit im Unionsparlament kann derzeit nur durch Überwindung einer sehr hohen Hürde teilweise gestoppt werden, nämlich wenn zwei Drittel der Länder über den Unionsrat Einspruch gegen ein Gesetz einlegen. Dann besteht die Chance, dass die Opposition im Unionsparlament diesen Einspruch aufrecht erhält, sofern sie mindestens 1/3 der Abgeordneten + 1 stellt. Allerdings hätte dies immer noch keinen Einfluss zum Beispiel auf untragbares Handeln der Unionsregierung.

Anders in einem semipräsidialen System. Hier sind Unionsparlament als Legislative und Unionspräsident als Exekutive darauf angewiesen, zusammenzuarbeiten. Die Bürger können ihre Stimmen bei Unionsparlaments- und Unionspräsidentschaftswahlen bewusst so verteilen, dass sich eine wirksame gegenseitige Kontrolle einstellt. Für den Ausgleich zu sorgen ist Aufgabe der Unionsregierung, die von Unionsparlament und Unionspräsient gemeinsam unterstützt werden muss.

Ist die Bevölkerung mit dem Handeln des Unionsparlaments einverstanden, der Unionspräsident aber nicht, nutzt ihm auch sein Auflösungsrecht nichts. Denn die Bevölkerung wird in diesem Fall ja kein anders zusammengesetztes Unionsparlament wählen. Er bleibt dann darauf angewiesen, eine Unionsregierung zu ernennen der auch das Unionsparlament vertraut und die ihn in seinem Handeln kontrollieren und einschränken kann, etwa durch die Gegenzeichnungspflicht.

Haben sich andererseits Unionsparlament und Unionspräsident in den Haaren und die Bevölkerung steht auf der Seite des Unionspräsidenten, wird sie nach der Auflösung des Unionsparlaments für eine Mehrheit sorgen die mit dem Unionspräsidenten zusammenarbeitet.

Verstrickt sich ein allzu machtambitionierter Unionspräsident in einen endlosen Kampf mit dem Unionsparlament und behindert dadurch eine konstruktive Politik, kann die Bevölkerung ihn schließlich per Volksentscheid absetzen.

Mehr Demokratie und mehr wechselseitige Kontrolle von Legislative und Exekutive kann es praktisch nicht geben.

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 13:53
von Ted Pelham
Original von Melissa Adelaide
Wem es mit Demokratie und Mitbestimmung ernst ist, wer keine Diktatur auf Zeit einer einmal gewählten und nicht mehr kontrollier- oder absetzbaren Parlamentsmehrheit will, der wird sich dem vorgestellten Modell nur anschließen können!
Nicht wahr ;)
Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum mancher hier das Unionsparlament regelrecht anhimmelt und den Unionspräsidenten zu einem potenziell politisch Amok laufenden Irrenden stempelt?
Ich kann nur für mich sprechen, aber mir behagt es nicht, dass ein einzelner Mensch eine derartige Machtfülle hatte: Die Regierung einsetzen, das Parlament auflösen, im Notfall "Ersatzgesetzte" geben und dass nur mit der Einschränkung dass Sie von einem Regierungsmitglied - welche er ernennt - mitunterzeichnet.

Ich unterstütze die Reformation der der Amtes, aber einfach alles zusammenkleistern kann keine Alternative sein ;)

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 14:09
von Melissa Adelaide
Das ist eine so extrem verkürzende Zusammenfassung der vorgeschlagenen Reform, dass ihre Darstellung im Ergebnis leider bereits verfälschend ist. Im einzelnen:

Ernennung der Unionsregierung:

Der Unionskanzler und die Unionsminister bedürfen zu jeder Zeit des Vertrauens des Unionsparlaments. Beschließt dieses, ihnen sein Vertrauen zu entziehen, muss der Unionspräsident sie entlassen.

Auflösung des Unionsparlaments:

Was bitte ist falsch daran, die Bürger entscheiden zu lassen, ob sie mit der Arbeit des Unionsparlaments zufrieden waren oder die Kritikpunkte des Unionspräsidenten an dessen Verhalten teilen? Wenn der Unionspräsident mit einem Unionsparlament nicht mehr meint zusammenarbeiten zu können und es auflöst, die Bürger aber mit der Arbeit der Abgeordneten zufrieden waren, werden sie diese ja wieder wählen. Dann herrscht für alle Seiten Klarheit. Wählen die Bürger jedoch ein anders zusammengesetztes Parlament zeigt sich, dass die Abgeordneten nicht mehr im Sinne ihrer Wähler gehandelt haben, ihre Ablösung also notwendig war.

Verordnungen mit Gesetzeskraft:

Diese können vom Unionsparlament jederzeit wieder aufgehoben werden. Löst der Unionspräsident darauf das Parlament auf, gilt das oben gesagte: die Bürger entscheiden, indem sie entweder ein Parlament wählen das das fragliche Gesetz beschließt oder aber das Parlament das dieses Gesetz nicht wollte bestätigen.

Sie sehen also: das letzte Wort hat stets die Bevölkerung. Sind Unionspräsident und Unionsparlament zerstritten, zeigt notfalls eine Neuwahl des Unionsparlaments dem Unionspräsidenten auf wessen Seite die Bürger stehen. Und danach sollte er sich besser richten, denn sonst droht ihm selbst die Absetzung per Volksentscheid!

Derzeit kann sich die Mehrheit im Unionsparlament vier lange Monate so dreist über alles und jeden hinwegsetzen wie sie will. Niemand kann es vorzeitig absetzen, und es gibt kein unabhängiges Gegengewicht.

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 18:27
von Ted Pelham
Und was ist mit der Zeit zwischen Auflösung und Ende der Konstitutionsphase? In dieser Zeit hätten wir faktisch einen autokratischen Präsidenten?

Ich will ihren Vorschlag nicht schlechtreden, entscheidende Aspekte werde ich gerne unterstützen. Das einzige Manko ist meiner Meinung nach die (zu) starke Stellung des Unionspräsidenten gegenüber der legislativen Gewalt.

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 19:20
von Melissa Adelaide
Derzeit sieht die Unionsverfassung in zwei Situationen ebenfalls die vorzeitige Auflösung des Unionsparlaments vor, ohne sich dazu zu äußern wie die Übergangszeit überbrückt wird. Wenn es außerhalb der Verfassung Regeln oder Traditionen zur Lösung dieses Problems gibt, könnten diese natürlich weiterhin angewendet werden.

Wenn es keine solche Regelungen gibt, wäre eine Lösung zu entwickeln. Denkbar wäre z. B. die Wahl eines ständigen Ausschusses zu Beginn einer Legislaturperiode, der zwischen Auflösung des alten und Zusammentritt des neuen Unionsparlaments als Interimsparlament agiert. Oder das alte Unionsparlament bleibt einfach kommissarisch bis zum Zusammentritt des neuen Unionsparlaments im Amt.

Und der Unionspräsident ist in dem vorgeschlagenen System längst nicht so stark gestellt wie Sie glauben, sondern in ein dichtes und vielseitiges Kontrollsystem eingebunden. Zu stark ist derzeit das Unionsparlament gestellt, dessen Mehrheit eine Diktatur auf Zeit ausübt.

Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 14:03
von Ted Pelham
Der Unionspräsident sollte nicht das Recht haben Verordnungen mit Gesetzesrang zu geben. Wenn man dieses Recht beschneidet, könnte ich persönlich mit dem System leben.

Verfasst: Fr 26. Mär 2010, 14:13
von Melissa Adelaide
Diese Regelung soll dazu dienen, notwendige Gesetze auch dann erlassen zu können wenn das Unionsparlament sich nicht auf eine Fassung einigen kann. Ausgenommen sollen natürlich Gesetze sein, die die Verfassung aufheben oder ändern.

Weiter bedürfte eine solche Verordnung mit Gesetzeskraft der Gegenzeichnung des Unionskanzlers oder zuständigen Unionsministers. Hier liegt also eine erste Kontrollhürde, denn der Unionskanzler und seine Minister bedürfen ja auch des Vertrauens des Parlaments.

Ferner kann jede dieser Verordnungen jederzeit vom Unionsparlament aufgehoben werden, was die zweite Kontrollhürde ist.

Die dritte Kontrollhürde, das nämlich gegen jede solche Verordnung ein Normenkontrollantrag vor dem Obersten Unionsgericht gestellt werden kann, versteht sich von selbst.

Und die vierte Kontrollhürde ist schließlich der Willen der Bevölkerung. Erlässt der Unionspräsident ein für die Bevölkerung unerträgliches Gesetz, das der Unionskanzler oder zuständige Unionsminister trotzdem gegenzeichnet, das das Unionsparlament trotzdem nicht aufhebt und das aus welchem Grunde auch immer niemand gerichtlich anficht - dann kann das Volk eben per Volksbegehren und Volksabstimmung den Unionspräsidenten absetzen.

So viele Sicherungen und Kontrollen gibt es derzeit nicht. Das Unionsparlament ist aktuell sehr viel mächtiger als der Unionspräsident es in dem vorgeschlagenen Modell ist.

Verfasst: Sa 27. Mär 2010, 13:47
von Ted Pelham
Ich finde die beschriebenen Konrollen nicht sonderlich überzeugend. Die Gesetzgebung obliegt dem Parlament, nicht dem Präsidenten. Auch wenn es mal nicht so funktioniert, wie man es sich erhofft und der Prozess ins Stocken gerät: das ist Demokratie.

Verfasst: Sa 27. Mär 2010, 13:59
von Melissa Adelaide
Wenn Sie die genannten Kontrollen nicht überzeugend finden, wie finden Sie denn dann die derzeitige Situation? Das Unionsparlament beschließt mit den Stimmen der Hälfte seiner Mitglieder plus eins ein Gesetz - und es gilt eben. Vielleicht legt der Unionsrat Einspruch ein, vielleicht versäumt er das aber auch. Und selbst wenn er es tut müssen zwei Drittel der Länder dem Gesetz widersprechen, sonst können die gleichen Parlamentarier die es schon mal beschlossen haben den Unionsrat einfach überstimmen. Hier gibt es nur eine sehr marginale Kontrolle.

Und auch Ihr Einwand, für die Gesetzgebung solle nur das Parlament zuständig sein dringt nicht durch. Sinn einer Gewalteinteilung ist es gerade, dass die Staatsgewalten miteinander interagieren und sich dadurch in ihrem Handeln gegenseitig kontrollieren. Das ist bei dem vorgeschlagenen Modell der Fall. Das Parlament kontrolliert die Regierung, indem es dieser das Vertrauen entziehen und sie dadurch zum Rücktritt zwingen kann. Auch der Präsident kontrolliert die Regierung, indem er sie entlassen kann. Ferner kontrolliert der Präsident auch das Parlament, indem er notwendige Gesetze die im Parlament scheitern im Verordnungswege in Kraft setzen kann. Dabei wird der Präsident wiederum vom Parlament kontrolliert, das diese Verordnungen aufheben kann. Das Volk schließlich kontrolliert Präsident wie Parlament, indem es den Präsidenten per Plebiszit absetzen kann und außerdem bestimmt, mit welcher Mehrheit im Parlament er zusammenarbeiten muss.

Ich kann mich nur immer wiederholen: noch mehr Kontrolle und Demokratie sind nicht möglich.

Verfasst: Sa 27. Mär 2010, 15:25
von Ted Pelham
Gewaltenteilung sieht meiner Meinung nach anders aus. Jede Gewalt hat einen bestimmten Aufgabenbereich, welcher nur von irh wahrgenommen wird. Die anderen Gewalten dämmen diese Gewalten leicht ein, bekommen jedoch niemals eine Gewalt theoretisch komplett zu ersetzen. Dann liegt nämlich keine Gewaltenteilung vor.

Wenn wir dem Unionspräsidenten also quasi die Kompetenz in die Hand geben, die Arbeit des Parlamentes zu tun, ist die Gewaltentrennung in ihrer Basis zerschlagen. Wir können uns jetzt ewig austauschen, unter welchen Bedingungen das zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann - aber wichtig ist doch: der Weg ist vorhanden und das bereitet mir Kopfschmerzen.