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Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 17:09
von SRM
Original von William C. Ashcraft
Bin gerade in der gleichen Situation.
Meld einfach deinen neuen Wohnort als Zweitwohnsitz an und gib an, dass die hauptsächlich zuhause wohnst.
Genauso hab ich das vor knapp drei Jahren auch gemacht

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 17:11
von Kathryn Janeway
Original von SRM
In BaWü flacken wir auch rum
Ich liebe dieses Wort

.
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 17:21
von William C. Ashcraft
Original von Montgomery Scott
Der Wohnort, sprich die Stadt, ist sogar gleich geblieben.
Dann würde ich mir überlegen, ob ich mich überhaupt ummelde.
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 19:04
von Richard Stresemann
Darf ich nochmal darauf hinweisen: Das größte Problem ist nicht die Ordnungswidrigkeit, sich nicht umzumelden. Das größte Problem - sofern das denn mal auffliegt - ist, dass das ganze als Betrug im Hinblick auf die zusätzlichen Bezüge strafbar ist.
Verfasst: Do 29. Okt 2009, 08:23
von Montgomery Scott
Original von Richard Stresemann
Darf ich nochmal darauf hinweisen: Das größte Problem ist nicht die Ordnungswidrigkeit, sich nicht umzumelden. Das größte Problem - sofern das denn mal auffliegt - ist, dass das ganze als Betrug im Hinblick auf die zusätzlichen Bezüge strafbar ist.
Danke für den Hinweis. Kennst Du Dich in etwa aus, wie der Maßstab dafür lautet, ob meine Eltern zu den Bezügen berechtigt sind? Das war irgendwie auch als Teil meiner Frage gemeint: Wenn ich de facto sowohl in meiner Wohnung als auch bei meinen Eltern wohne, haben meine Eltern dann Anspruch auf die Bezüge?
Verfasst: Do 29. Okt 2009, 08:34
von William C. Ashcraft
Wahrscheinlich eher nicht, aber melde dich doch einfach in deiner neuen Wohnung als Zweitwohnsitz an und gib in dem Formular bei der Frage, welche Wohnung vorwiegend genutzt wird die Adresse deiner Eltern an.
Damit sollte die Sache vom Tisch sein, deine Mutter kann weiterhin ihre Bezüge bekommen und du hast deiner Meldepflicht genüge getan.
Und mal ehrlich, wer soll dir den Nachweisen können, dass du nicht vorwiegend zuhause wohnst?
Das wäre meiner Meinung nach mit einem viel zu hohen Aufwand verbunden der die paar Euro Kindergeld etc. nicht rechtfertigen. Zudem sind die Behörden sowieso nicht besonders üppig mit Personal ausgestattet, so dass die Chance doch verschwindend gering sein dürfte.
Verfasst: Do 29. Okt 2009, 12:05
von Joeli Veitayaki
Wenn das eh in ein und der selben Stadt ist, ist das doch kein Problem. Anders siehts aus, wenn z.B. die Eltern in München wohnen und der Sohnemann in Hamburg studiert.
Verfasst: Do 29. Okt 2009, 12:07
von joukersendler
Wir sollten nur den Thread dann löschen

Verfasst: Do 29. Okt 2009, 12:21
von Richard Stresemann
Original von Montgomery Scott
Danke für den Hinweis. Kennst Du Dich in etwa aus, wie der Maßstab dafür lautet, ob meine Eltern zu den Bezügen berechtigt sind? Das war irgendwie auch als Teil meiner Frage gemeint: Wenn ich de facto sowohl in meiner Wohnung als auch bei meinen Eltern wohne, haben meine Eltern dann Anspruch auf die Bezüge?
Nein, weiss ich nicht, ich kenne das zugrunde liegende Gesetz nicht. Ich vermute mal, dass es irgendein Landesbesoldungsgesetz ist? Mir ist nur der beamtenrechtliche Familienzuschlag bekannt; der richtet sich aber m.W. nicht nach den im Haushalt lebenden Personen, sondern nach der Kindergeldberechtigung.
Verfasst: Do 29. Okt 2009, 17:59
von Montgomery Scott
Interessant, vielleicht ging es ja auch nur darum...ich frag nochmal nach bei meinen Eltern.