Genauso hab ich das vor knapp drei Jahren auch gemachtOriginal von William C. Ashcraft
Bin gerade in der gleichen Situation.
Meld einfach deinen neuen Wohnort als Zweitwohnsitz an und gib an, dass die hauptsächlich zuhause wohnst.
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Dann würde ich mir überlegen, ob ich mich überhaupt ummelde.Original von Montgomery Scott
Der Wohnort, sprich die Stadt, ist sogar gleich geblieben.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Darf ich nochmal darauf hinweisen: Das größte Problem ist nicht die Ordnungswidrigkeit, sich nicht umzumelden. Das größte Problem - sofern das denn mal auffliegt - ist, dass das ganze als Betrug im Hinblick auf die zusätzlichen Bezüge strafbar ist.
Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit.
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Danke für den Hinweis. Kennst Du Dich in etwa aus, wie der Maßstab dafür lautet, ob meine Eltern zu den Bezügen berechtigt sind? Das war irgendwie auch als Teil meiner Frage gemeint: Wenn ich de facto sowohl in meiner Wohnung als auch bei meinen Eltern wohne, haben meine Eltern dann Anspruch auf die Bezüge?Original von Richard Stresemann
Darf ich nochmal darauf hinweisen: Das größte Problem ist nicht die Ordnungswidrigkeit, sich nicht umzumelden. Das größte Problem - sofern das denn mal auffliegt - ist, dass das ganze als Betrug im Hinblick auf die zusätzlichen Bezüge strafbar ist.

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Wahrscheinlich eher nicht, aber melde dich doch einfach in deiner neuen Wohnung als Zweitwohnsitz an und gib in dem Formular bei der Frage, welche Wohnung vorwiegend genutzt wird die Adresse deiner Eltern an.
Damit sollte die Sache vom Tisch sein, deine Mutter kann weiterhin ihre Bezüge bekommen und du hast deiner Meldepflicht genüge getan.
Und mal ehrlich, wer soll dir den Nachweisen können, dass du nicht vorwiegend zuhause wohnst?
Das wäre meiner Meinung nach mit einem viel zu hohen Aufwand verbunden der die paar Euro Kindergeld etc. nicht rechtfertigen. Zudem sind die Behörden sowieso nicht besonders üppig mit Personal ausgestattet, so dass die Chance doch verschwindend gering sein dürfte.
Damit sollte die Sache vom Tisch sein, deine Mutter kann weiterhin ihre Bezüge bekommen und du hast deiner Meldepflicht genüge getan.
Und mal ehrlich, wer soll dir den Nachweisen können, dass du nicht vorwiegend zuhause wohnst?
Das wäre meiner Meinung nach mit einem viel zu hohen Aufwand verbunden der die paar Euro Kindergeld etc. nicht rechtfertigen. Zudem sind die Behörden sowieso nicht besonders üppig mit Personal ausgestattet, so dass die Chance doch verschwindend gering sein dürfte.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Nein, weiss ich nicht, ich kenne das zugrunde liegende Gesetz nicht. Ich vermute mal, dass es irgendein Landesbesoldungsgesetz ist? Mir ist nur der beamtenrechtliche Familienzuschlag bekannt; der richtet sich aber m.W. nicht nach den im Haushalt lebenden Personen, sondern nach der Kindergeldberechtigung.Original von Montgomery Scott
Danke für den Hinweis. Kennst Du Dich in etwa aus, wie der Maßstab dafür lautet, ob meine Eltern zu den Bezügen berechtigt sind? Das war irgendwie auch als Teil meiner Frage gemeint: Wenn ich de facto sowohl in meiner Wohnung als auch bei meinen Eltern wohne, haben meine Eltern dann Anspruch auf die Bezüge?
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