DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
Die Hauptverhandlung in dem Organstreitverfahren
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union im Unionsparlament u. a.
gegen
die Unionsregierung der Demokratischen Union
wegen
Feststellung
Az.: ObUG 2007/02
wird hiermit fortgesetzt.
Da das Organstreitverfahren vor Inkrafttreten der Unionsgerichtsordnung anhängig wurde, findet die Verhandlung nach den Bestimmungen des Unionsgerichtsgesetzes statt. Das Gericht entscheidet entsprechend den Vorschriften des Unionsgerichtsgesetzes in der Besetzung:
- der hauptamtlichen Richterin am Unionsgericht van Middelburg als Vorsitzender;
- des Präsidenten des Unionsgerichts Dr. Janßen als 1. Beisitzer;
- des hauptamtlichen Richters am Unionsgericht Prof. Bongerton als 2. Beisitzer.
Das Oberste Unionsgericht stellt zunächst fest, dass durch die aktuell bestehende Bildung einer Regierungskoalition unter Führung der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union zumindest eine Teilidentiät zwischen der Antragstellerin zu 1) und der Antragsgegnerin gegeben sein dürfte. Die Antragstellerin zu 1) wird daher gebeten zu erklären, ob sie an einer Entscheidung der verfahrensgegenständlichen Rechtsfrage durch das Oberste Unionsgericht weiterhin interessiert ist oder beantragt, das Verfahren für in der Hauptsache erledigt zu erklären.
Ferner stellt das Oberste Unionsgericht fest, dass die Antragstellerin zu 2) als im Organstreitverfahren parteifähige Rechtspersönlichkeit nicht mehr besteht. Zwar ist nach Kenntnis des Obersten Unionsgerichts die politische Partei Vereinigte Linke (VL) Gesamtrechtsnachfolgerin der Partei des demokratischen Sozialismus (PDS), diese ist jedoch aktuell nicht mit einer eigenen Fraktion im Unionsparlament der Demokratischen Union vertreten und somit in diesem Verfahren nicht parteifähig.
Hinsichtlich der Verfahrensbeteiligung der Antragstellerin zu 2) wird das Verfahren somit von Amts wegen für in der Hauptsache erledigt erklärt.
Nach Kenntnisnahme der erbetenen Stellungnahme der nunmehr alleinigen Antragstellerin und in Teilidentität Antragsgegnerin wird das Gericht über das weitere Verfahren entscheiden.
Laura van Middelburg
Vorsitzende Richterin am Obersten Unionsgericht