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Verfasst: Do 6. Aug 2009, 12:49
von Montgomery Scott
Original von Richard Stresemann

Lieber Herr Jerkov, wir sind uns doch wohl einig, dass Art. 30 teleologisch reduziert werden muss, weil eine extensive Auslegung bedeuten würde, dass jedermann jederzeit ein Parlamentsmandat annehmen dürfte, ohne gewählt oder sonstwie legitimiert zu sein.
Es braucht schon zur Einschlägigkeit des 30 einen rechtmäßigen Anspruch auf das Mandat. Und an dem mangelt es hier.
Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 12:53
von Michael Schneider
Original von Montgomery Scott

Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 12:58
von Richard Stresemann
Original von Montgomery Scott
Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.
Die Partei existiert aber nicht mehr.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 13:04
von Rufus Constantius
Original von Freiherr von Stern
Herr Constantius,
ich gebe hier schon das Thema für morgen bekannt:
"Energisches Vorgehen gegen nörgelnde Rentner gefordert - Wann handelt endlich die Unionsregierung?" *g*
Ich bin immer noch frischer als Sie.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 13:11
von Freiherr von Stern
Original von Michael Schneider
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
Das wäre zwar das erste Mal, dass ein ordentliches Protokoll für eine Wahlversammlung nach § 18 (4) von irgendjemandem verlangt würde, aber wir würden die Wahl wiederholen und ein solches Protokoll nachreichen, wenn das - anders als aus den Ausführungen von Herrn Stresemann zu schließen - für Sie der einzige Hinderungsgrund wäre.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 13:16
von Montgomery Scott
Original von Michael Schneider
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
Wozu? Wie aus dieser Mitteilung ersichtlich ist, ist das bereits geschehen.

@Stresemann

Also meine Ausgabe des Parteiengesetzes sagt:
(1) Eine Partei gilt aus aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht. Das Unionsministerium des Inneren ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 30 Tage missachtet werden und so die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen.
(2) Mindestens sieben Tage vor der Löschung muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.
Es hat a) keine Selbstauflösung gegeben, die Bestimmungen des Parteiengesetzes waren b) nicht länger als 30 Tage missachtet und c) wurde die Partei auch nicht sieben Tage vor Nachrücken Herrn Waylan-Majeres vom Innenministerium benachrichtigt, dass sie gelöscht werden soll. d) ist sie nicht aus dem Parteienverzeichnis gelöscht worden:

http://bnet.roldem.de/anzeigen.php?page ... eien_id=43

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 13:48
von pjotr
Original von Richard Stresemann

Die Partei existiert aber nicht mehr.
Tat sie offensichtlich wohl doch. Wenn ich jetzt zwanzig Mal wiederhole "Richard Stresemann exisitert nicht mehr", sind Sie dann weg? :rolleyes:
Original von Bodo von Kurzschluss
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]
Hätte hätte, Fahrradkette...
Oder um es fachlicher auszudrücken: Hypothetische Tatsachen sind nicht zu berücksichtigen.
Original von Michael Schneider

Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
Das wäre doch nach Ihrer Argumentation egal, da die Partei trotzdem aufgelöst worden sei.
Original von Richard Stresemann

Die Partei existiert aber nicht mehr.
http://bnet.roldem.de/anzeigen.php?page ... eien_id=43

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 17:13
von Montgomery Scott
Original von pjotr

Tat sie offensichtlich wohl doch. Wenn ich jetzt zwanzig Mal wiederhole "Richard Stresemann exisitert nicht mehr", sind Sie dann weg? :rolleyes:
Käme durchaus auf einen Versuch an... ;)

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 21:24
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Tat sie offensichtlich wohl doch. Wenn ich jetzt zwanzig Mal wiederhole "Richard Stresemann exisitert nicht mehr", sind Sie dann weg? :rolleyes:
Wenn ich sterbe, dann existiere ich nicht mehr.

Genauso ist das mit einer Partei, deren letztes Mitglied verstirbt.

Die Auffassung, eine Partei bestehe durch simple Eintragung weiter, obwohl sie keine Mitglieder besitzt, weil das Gesetz das Erlöschen der Partei in diesem Fall nicht ausdrücklich nennt, erscheint mir extrem legalistisch. Eine Partei ist nunmal eine Personenvereinigungen, und Personenvereinigungen sind definiert als Vereinigungen von Personen - im gegebenen Fall besteht aber weder Person noch Vereinigung.

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 21:36
von Freiherr von Stern
Das Parteiengesetz sagt etwas anderes. Ich denke aber auch, dass in dieser Diskussion die Argumente zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht sind.

<sim-off>Meines Erachtens ist das so sinnvoll, da die simulierte Partei eben nicht nur ein Mitglied hat. </sim-off>