RE: Ausweisung von Staatenlosen
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 12:03
Graf Tiuri von Korvald, Advokat
An das
Unionskanzleramt
Manuri, Katista
z. Hd. Unionskanzler Waylan-Majere
Hawkins, 04. Juni 2009
Widerspruch
gegen die Ausweisung aus der Demokratischen Union
Sehr geehrter Herr Unionskanzler,
ich lege hiermit formgerecht Widerspruch gegen meine Ausweisung aus der Demokratischen Union ein, da die Ausweisungsbedingungen nach §2 (2) AuslG nicht erfüllt sind.
Mein Name lautet Tiuri von Korvald und ich trage den Adelstitel eines Grafen. Ich besitze nicht die Staatsbürgerschaft eines auf der CartA eingetragenen Staates, habe meinen permanenten Wohnsitz in Hawkins im Kingdom of Albernia. Meine Privat- und Arbeitsräume in der Demokratischen Union befinden sich in Manuri (Katista) unter der Anschrift Marktgasse 8.
Sie bezeichnen mich korrekterweise als früheres Staatsoberhaupt des untergegangenen Königreichs Tehuri, allerdings habe ich von meinem Amt als König bereits am 07. Dezember 2007 abgedankt, also lange vor dem Untergang des Königreichs Tehuri im März dieses Jahres. Nach der Abdankung trug ich den Titel eines Großherzogs von Tehuri, den ich mit dem Untergang des Königreichs abgelegt habe und somit nur noch den von meinem Vater geerbten Titel des Grafen von Korvald tragen darf. Nach dem Untergang des Königreichs bin ich schließlich nach Albernia ausgewandert und lebe seitdem dort.
Die Bestimmungen des §4 AuslG kenne ich, sodass ich mich unverzüglich nach der Übergabe des Ausweisungsbescheids zum Flughafen begeben habe und nun in Albernia verweile. Da ich mich identifizieren kann, entfällt die Grundlage des §2 (2) AuslG, sodass ich um eine rasche Aufhebung meiner Ausweisung bitte.
Hochachtungsvoll
gez. von Korvald
An das
Unionskanzleramt
Manuri, Katista
z. Hd. Unionskanzler Waylan-Majere
Hawkins, 04. Juni 2009
Widerspruch
gegen die Ausweisung aus der Demokratischen Union
Sehr geehrter Herr Unionskanzler,
ich lege hiermit formgerecht Widerspruch gegen meine Ausweisung aus der Demokratischen Union ein, da die Ausweisungsbedingungen nach §2 (2) AuslG nicht erfüllt sind.
Mein Name lautet Tiuri von Korvald und ich trage den Adelstitel eines Grafen. Ich besitze nicht die Staatsbürgerschaft eines auf der CartA eingetragenen Staates, habe meinen permanenten Wohnsitz in Hawkins im Kingdom of Albernia. Meine Privat- und Arbeitsräume in der Demokratischen Union befinden sich in Manuri (Katista) unter der Anschrift Marktgasse 8.
Sie bezeichnen mich korrekterweise als früheres Staatsoberhaupt des untergegangenen Königreichs Tehuri, allerdings habe ich von meinem Amt als König bereits am 07. Dezember 2007 abgedankt, also lange vor dem Untergang des Königreichs Tehuri im März dieses Jahres. Nach der Abdankung trug ich den Titel eines Großherzogs von Tehuri, den ich mit dem Untergang des Königreichs abgelegt habe und somit nur noch den von meinem Vater geerbten Titel des Grafen von Korvald tragen darf. Nach dem Untergang des Königreichs bin ich schließlich nach Albernia ausgewandert und lebe seitdem dort.
Die Bestimmungen des §4 AuslG kenne ich, sodass ich mich unverzüglich nach der Übergabe des Ausweisungsbescheids zum Flughafen begeben habe und nun in Albernia verweile. Da ich mich identifizieren kann, entfällt die Grundlage des §2 (2) AuslG, sodass ich um eine rasche Aufhebung meiner Ausweisung bitte.
Hochachtungsvoll
gez. von Korvald