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Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 23:20
von pjotr
Original von Schrobi
Ich tendiere momentan dazu, dass das Unionsstrafgericht weiterhin die Haftaussetzung überwacht und , sollte die Unionsanwaltschafte Anklage erheben, ich diese zu gegebener Zeit dann an das Katistanische Obergericht verweise.
So mag ich verstanden worden sein

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 23:54
von Kintaro Bergmann
*so* Also ich werde dann in anderen Mn unter dem namen Bergmann vorerst nicht mehr Aktiv sein allerdings Möchte ich noch einmal darauf Hinweisen das ich Tengoku davon ausnehme da dort die emisten Momentanen gespräche eh 75% Sim Off sind. *so*
Verfasst: Di 26. Mai 2009, 00:06
von Kintaro Bergmann
*Legt seinen Reisepass einem Beamten vor*
Ich werde mich dann Täglich erscheinen und mich Melden.
RE: UStG 2009-03: Haftbefehl Bergmann
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:37
von Schrobi
Beschluss
Der zuständige Haftrichter hat am 29.05.2009 durch Beschluss angeordnet:
Der Haftbefehl gegen
Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista), vom 25.05.09 ist nach §6 III Nr. 1 UHaftG
zu vollziehen. Die Aussetzung des Haftbefehls wird ist aufgehoben.
Das Gericht sah eine Fluchtgefahr des Angeklagten aufgrund dessen regen Wirkens im Ausland gegeben. Es war nicht auszuschließen, dass sich der Angeschuldigte dem Ermittlungsverfahren durch Flucht ins Ausland zu entziehen versucht. Unter Abwägung der bereits gegen ihn vorliegenden Vorwürfe und der Schwere eines, wenn auch temporären, Freiheitsentzugs, hat das Gericht am 25.05.09 beschlossen, den Haftbefehl unter Auflagen auszusetzen. Neben der Abgabe der Ausreisepapiere wurde dem Angeschuldigten auferlegt, sich täglich bei Gericht zu melden, um sicherzustellen, dass er sich dem Strafverfahren nicht zu entziehen versucht.
Der Angeschuldigte hat bereits mindestens zwei seiner Meldetermine unentschuldigt versäumt. Dies zeigt dem Gericht, dass das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt ist. Es war angedacht, die Meldepflicht nach und nach zu lockern. Nach §6 III Nr. 1 UHaftG hat der Angeschuldigte gegen die ihm auferlegten Pflichten aber gröblich verstoßen. Der Haftbefehl ist deswegen zu vollziehen.
Die Unionsanwaltschaft wird angewiesen, den Angeschuldigten in das Untersuchungsgefängnis zu verbringen.
Eine weitere Haftprüfung ist nach §7 UHaftG bei Gericht zu beantragen.
Prof. Dr. Schrobi, zuständiger Haftrichter
29.05.2009
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:43
von Gustav von Struve
Sehr wohl Herr Vorsitzender.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:49
von Kintaro Bergmann
*so * jetzt reicht es mir Aber mit diesem Schwachsinn . ihr hättet wirklich Offtopic erwähnen können das ich da jetzt jeden tag Hinschreiben muss . Ich habe doch gesagt das ich mich jeden tag melde also was soll das. und dieser Scheißdreck hat überhaupt nichts mit Aussimulieren zu tuen. *so*
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:54
von pjotr
Original von Kintaro Bergmann
*so * jetzt reicht es mir Aber mit diesem Schwachsinn . ihr hättet wirklich Offtopic erwähnen können das ich da jetzt jeden tag Hinschreiben muss . Ich habe doch gesagt das ich mich jeden tag melde also was soll das. und dieser Scheißdreck hat überhaupt nichts mit Aussimulieren zu tuen. *so*
Warum sagst du, dass du einverstanden bist, dich jeden Tag zu melden. Tust es aber nicht?
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:56
von Gustav von Struve
Die notwendigen Massnahmen zur Festsetzung des Tatverdächtigen sind eingeleitet.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:58
von Kintaro Bergmann
*so* Dieser haftbefehl wirt bis ich ein Nachricht von von der Spielleitung habe Ignoriert
Also jetzt reicht es. *so*
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 14:07
von Gustav von Struve
[so]du meinst wohl, dass wir uns an deine Simulationsregeln zu halten haben. Ich habe dich schon bei der Sache mit den "Genehmigungen" darauf hingewiesen, dass es nicht reicht, einfach zu schreiben, dass du sie hast. Nun ist es eben wieder so, dass du dich an deine eigenen Versprechen nicht gehalten hast und somit werden wir das simON hier durchziehen[/so]