Seite 4 von 6

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 19:51
von pjotr
Original von Kintaro Bergmann

Ich werde es mir zu Herzen nehmen.
Ein wenig spät, nicht?

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 19:59
von Vanessa Garland
Original von Kintaro Bergmann
Das ist sie Bestimmt. ^^
Kommt vorbei und rappt ein Lied:

Wärst du ein Sohn wie ich, wär' Mama nicht stolz auf dich, doch meine ist stolz auf mich...

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 20:03
von Kintaro Bergmann
Original von pjotr

Ein wenig spät, nicht?
Wieso ?

1. Das war das erste mal.

2. Eine versuchte Straftat wäre es erst wenn ich wirklich versuchen würde die Straftat zu begehen ich dann aber vorher Geschnappt werde. Bis jetzt wurde ja nur verhandelt.

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 20:07
von pjotr
Original von Kintaro Bergmann
1. Das war das erste mal.
Glauben Sie, ein Straftäter wird nicht vor Gericht gezerrt, wenn er eine Straftat zum ersten Mal begeht? Komisches Rechtsverständnis..
2. Eine versuchte Straftat wäre es erst wenn ich wirklich versuchen würde die Straftat zu begehen ich dann aber vorher Geschnappt werde. Bis jetzt wurde ja nur verhandelt.
Interessante Definition. In meinem Jurastudium habe ich das anders gelernt.
Ist also dann das Führen eines Angriffskrieges nur dann strafbar, wenn die Polizei einen vom Panzer runterholt, gerade bevor man schießt? :rolleyes:

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 20:17
von Gustav von Struve
Original von Kintaro Bergmann
2. Eine versuchte Straftat wäre es erst wenn ich wirklich versuchen würde die Straftat zu begehen ich dann aber vorher Geschnappt werde. Bis jetzt wurde ja nur verhandelt.
:klatsch:

Diebstahl ist, wenn ich etwas finde bevor jemand etwas verloren hat...

Nach ihrer Definition wäre es nur dann ein Diebstahl, wenn der Bestohlene es bemerkt?

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 20:18
von Gustav von Struve
Original von pjotr
Ist also dann das Führen eines Angriffskrieges nur dann strafbar, wenn die Polizei einen vom Panzer runterholt, gerade bevor man schießt? :rolleyes:
Nein Herr Minister, wenn der andere mich provoziert hatte, dann verteidige ich mich ja nur. Also ist das dann ein straffreier Verteidigungskrieg.... :rolleyes:

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 20:45
von Kintaro Bergmann
Nach ihrer Definition wäre dann also eine Morddrohung versuchter Mord ?

Sie wissen doch was ich meine. Es wurde nur verhandelt und das stellt keine Straftat dar.

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 20:51
von Gustav von Struve
Original von Kintaro Bergmann
Nach ihrer Definition wäre dann also eine Morddrohung versuchter Mord ?

Sie wissen doch was ich meine. Es wurde nur verhandelt und das stellt keine Straftat dar.
Lesen sie erstmal das Strafgesetzbuch, bevor sie hier wieder rumlabern

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 21:22
von pjotr
Original von Kintaro Bergmann
Nach ihrer Definition wäre dann also eine Morddrohung versuchter Mord ?

Sie wissen doch was ich meine. Es wurde nur verhandelt und das stellt keine Straftat dar.
Drohung und Versuch ist also für Sie das Gleiche? =)

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 21:26
von Kintaro Bergmann
Original von pjotr

Drohung und Versuch ist also für Sie das Gleiche? =)
Nein sie Leute , ich meinte damit das über etwas zu sprechen noch lange keine versuchte tat darstellt.