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Verfasst: So 24. Mai 2009, 12:57
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Mit mir kann man nur über die Umbenennung des Herrenhauses in Imperialversammlung reden.

Verfasst: So 24. Mai 2009, 13:01
von Robert Cullen
Imperialversamlung klingt doch gut! Sogar besser als meiner ;)

Verfasst: So 24. Mai 2009, 18:20
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Kommt ein neuer Vorschlag, oder wollen Sie die Abstimmung über den vorliegenden?

Verfasst: So 24. Mai 2009, 18:24
von Robert Cullen
Um ehrlich zu sein, ich warte noch auf die Meinung von Herrn Quistrop.

Verfasst: So 24. Mai 2009, 18:42
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Soll ich das als formlosen Antrag auf Verlängerung der Aussprache bis zum Eintreffen der Aussage des Kollegen Quistrop verstehen?

Verfasst: So 24. Mai 2009, 18:43
von Robert Cullen
Nein, ich beantrage noch Herrn Quistrop dazu zu hören.

Verfasst: So 24. Mai 2009, 18:45
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Das meinte ich doch. *rmpf*

Verfasst: So 24. Mai 2009, 21:36
von Klaus Quistorp
Wenn ich es richtig verstehe, soll der Imperialkanzler nun bleiben und das Herrenhaus durch die Imperialversammlung ersetzt werden? In diesem Fall stimmt Herr Quistorp zu. ;)

PS: Können Sie mir nochmal rasch erklären, was nach der letzten Fassung des Antrags genau am Art. 7 der Verfassungsurkunde geändert werden sollte?

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 11:04
von Robert Cullen
Gtu, schöner Kompromiss :) Am Artikel 7 soll lediglich der Zusatz eingefügt werden, dass wir uns am Datum des Bnetzes halten.

Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 11:51
von Robert Cullen
Verfassungsänderndes Gesetz zur politischen Modernisierung der Republik Imperia

§1.
Dieses Gesetz dient zur Anpassung der Verfassungsurkunde der Republik Imperia an die politische Aktualität innerhalb der Demokratischen Union. Die Verfassung der Republik Imperia wird im Folgenden als Verfassung bezeichnet.

§2

Artikel 7 der Verfassung wird durch folgend geändert:

Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus

§3.

(1) Das „Herrenhaus“ in Teil V soll durch den Begriff „Imperialversammlung“ ersetzt werden.

(2) Der „Sekretär des Herrenhauses“ ebenfalls in Teil V soll in „Sekretär der Imperialversammlung“ umbenannt werden.

§4

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das wäre die neue Version.