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Beitrag von Gustav von Struve »

Herr Vorsitzender, hohes Gericht,

vielleicht sollte man Herrn Bergmann doch einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
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Beitrag von Kintaro Bergmann »

Nein das lehne ich Entschieden ab.
 

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Beitrag von Schrobi »

Das habe ich zur Kenntnis genommen. Nach § 13 II StPG steht es Ihnen grundsätzlich frei sich selbst zu verteidigen. Ich werden aber von Amts wegen einen Strafverteidiger zwangsweise zuteilen, wenn ich das Gefühl habe, dass Sie Ihre Verteidigung aufgrund fehlender Kenntnisse der Verfahrens- und strafrechtliche relevanten Vorschriften nicht angemessen durchführen können.

Desweiteren

Es ergeht folgender

B E S C H L U S S

1. Dem Beweismittelantrag der Unionsanwaltschaft hinsichtlich der Einsichtnahme in die Kontobewegungen der juristischen Personen "TippWinn", "VFKWI.ev", "H.M.F." sowie des Angeklagten Kintaro Bergmann wird nicht entsprochen.

Begründung
Die Unionsanwaltschaft beantragte die Konteneinsicht, um festzustellen, ob es Kontobewegungen, d.h. Geldzahlungen, gegeben hat, die einen Rückschluss darauf zulassen, ob bereits eine Produktion stattgefunden hat.

Den den Antrag begründenden Satz versteht das Gericht so, dass die Unionsanwaltschaft fehlende Geldbewegungen vor Inbetriebnahme als Indiz dafür sieht, dass eine Produktion zwingend stattgefunden haben muss, um die Kostendeckung für die Inbetriebnahme, d.h. Sanierung, Renovierung usw., überhaupt erst zu ermöglichen.

Das Gericht hat große Bedenken diesem Gedankengang und insbesondere der Schlussfolgerung zuzustimmen. Nach Ansicht des Gerichts können Kontobewegungen nicht überzeugend belegen, woher die Geldmittel zur Sanierung der "Waffenfabrik" entstammen. Das Gericht kann nicht ausschließen, dass die Finanzierung der Handwerkerdienstleistungen nicht durch die angeführten Konten, sondern auf andere Weise erfolgte. Eine Konteneinsicht ist deshalb in diesem Fall nicht zur sicheren Beweisführung geeignet.

Eine Durchbrechung des Bankgeheimnises seitens Kreditinstitute durch gerichtlich angeordnete Offenlegung der Konten ist im Strafprozess grundsätzlich möglich. Die Offenlegung der Konten von mehreren Unternehmen, Vereinen und einer Privatperson, ohne auf einen konkreten Verdacht gestützt, und ohne Darlegung in welcher Beziehung die diversen Konten zueinander stehen, ist nach Ansicht des Gerichts hier aber nicht verhältnismäßig und daher abzulehnen.

Prof. Dr. Schrobi, 05.05.09

[so] Ich wollte eigentlich vermeiden hier auf die simexterne Ebene zu gehen. Allerdings stoßen wir hier an die Grenze der Simulation und hoffe dass meine Erklärung auf Verständnis stößt.
Wenn wir dazu übergehen Unternehmen nur gründen zu können, wenn tatsächlich Geld in unserem Kontensystem fließt, dann müssen wir auch so fair sein und unsere simulierten Geschäfte, Häuser, Villen usw. ebenso an tatsächliche Geldbewegungen zu knüpfen. Dies beeinträchtigt die Simulation aber derart, weil dann keiner mehr richtig ausgestalten kann, sodass ich es hier ablehne, tatsächliche Überweisungsvorgänge zu fordern, damit wir die Waffenfabrik als existent ansehen und umgekehrt.
Folgte ich darüber hinaus der Logik der Unionsanwaltschaft, gäbe es gar keinen Prozess, weil die "Waffenfabrik" von Kintaro ohne tatsächliches Geld geschaffen wurde und damit gäbe es auch gar keinen Verstoß gegen das Waffenrecht hier. ;)[/so]

Haben Sie noch weitere Fragen an den Angeklagten, Herr Unionsanwalt?
Ansonsten würde ich - sofern erforderlich und gewünscht - in die eigentliche Beweisaufnahme übergehen.
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

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Beitrag von Gustav von Struve »

[so] Den SIMexternen Hinweis habe ich verstanden, ich hatte mir das auch überlegt. Grundsätzlich sind solche Sachen ja schwer simulatorisch darzulegen. Aber einfach schreiben, man hat eine Genehmigung etc. geht auch nicht. Was simulatorisch machbar ist, das ist auch einzuhalten. Gemeint hatte ich, ob tatsächlich Geld von dem Verein Richtung Firma geflossen ist, was ggf. ja auch ein entlastender Beweis gewesen wäre. [/so]

Antragsablehnung akzeptiert. Sollen wir auf den Pflichtverteidiger warten?
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
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Beitrag von Kintaro Bergmann »

Herr von Struve ich habe bereits erwähnt das ich einen Pflichtverteidiger ablehne. Und meines Wissens nach habe ich das recht mich selbst zu vertreten und weder sie noch das Gericht haben das Recht mir einen Verteidiger vorzusetzen der meine Interessen gegen meinen meinen Willen vertritt oder irre ich ? ;)
 

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Beitrag von Gustav von Struve »

Wenn Sie das Strafprozeßgesetz kennen, dann wissen Sie die Antwort.
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
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Beitrag von Gustav von Struve »

Herr Vorsitzender,

wurde nu ein Pflichtverteidiger zugeteilt, oder kann das Drama äh die Verhandlung weitergehen?
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
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Beitrag von Schrobi »

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist immer langwierig und gehe ich nur ungern.

Deswegen ermahne ich Sie, Herr Bergmann, ein letztes Mal sich eine Gesetzessammlung zu nehmen, die Strafprozessordnung, die Prozessordnung generell und das StGB durchzulesen und dementsprechend zu hier aufzutreten.

Die Verhandlung geht (erstmal) ohne Pflichtverteidiger weiter.
Gibt es noch Fragen an den Angeklagten?
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

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Beitrag von Gustav von Struve »

Aber sicher Herr Vorsitzender.

Herr Angeklagter,

erläutern sie mir ihre Definitionen von:

- Inbetriebnahme
- Nutzung
- Herstellung
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
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Beitrag von Kintaro Bergmann »

Wie oft denn noch ? .

Eventuell sollten sie Mitschreiben.

Nun aber zum letzten mal.
Die Aufnahme des Betriebes bedeutet das die Werkshalle eröffnet wirt und die Mitarbeiter nehmen die Arbeit auf das bedeutet die Techniker beginnen die Maschinen Fein zujustieren und selbige zu warten , Das Kontrollpersonal beginnt an den Computern die Überwachung der Maschinen und auch wenn noch nichts Hergestellt wirt ist das Gebäude voll mit Sicherheitskräften besetzt und nicht zu vergessen die Mannschaft der Kantine welche jedem Mitarbeiter eine Warme Mittags Mahlzeit zubereitet. Die Aufnahme des Betriebes bedeutet also nichts weiter als die Mitarbeiter begonnen haben zu arbeiten und die Fabrik Produktions bereit ist.
Herstellung bedeutet das Produkte hergestellt werden.
Und was meinen sie mit Nutzung ?
 

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