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Verfasst: Sa 18. Apr 2009, 15:08
von pjotr
So strikt würde ich es nicht regeln. Ich würde zwei Bildungsabschlüsse regeln:

1) Allgemeine Hochschulreife
Mit diesem Abschluss muss es möglich sein, unter Erfüllung entsprechender studiengangspezifischer Zusatzbedingungen, an jeder Hochschule in der Union ein Hochschulstudium zu beginnen.

2) Mittlerer Bildungsabschluss
Mit diesem Bildungsabschluss muss es unter eventuellen zusätlichen speziellen Qualifikationen möglich sein, eine Berufsausbildung zu beginnen, sofern diese nicht explizit einen höheren Bildungsabschluss fordert.

Damit sind dann auch bestimmte Rechte an die Abschlüsse geknüpft und es sind nicht nur leere Worthülsen; andererseits lassen wir Betrieben und Hochschulen dennoch genug Spielrahmen.

Verfasst: Sa 18. Apr 2009, 17:28
von Hajo Poppinga
Original von Rex Marker
Kategorie A
Abschluss durch den eine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird.

Kategorie B
Abschluss durch den die Berechtigung zur Aufnahme einer Berufsausbildung erworben wird.
Was ist mit den Mittelschulen, die bereits mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung enden? (Berufliche Volkshochschule in Katista, Klassen 7 - 10)

Verfasst: Sa 18. Apr 2009, 17:49
von Rex Marker
Prinzipiell erst einmal Kategorie B. Die Länder müssten sich jetzt darauf verständigen inwieweit eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Studium berechtigen sollte, dann wäre auch Kategorie A möglich.

Verfasst: Sa 18. Apr 2009, 17:55
von pjotr
Original von Hajo Poppinga

Was ist mit den Mittelschulen, die bereits mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung enden? (Berufliche Volkshochschule in Katista, Klassen 7 - 10)
Das ist doch dann Sache der Länder, wie anspruchsvoll sie ihre Mittelschulausbildung gestalten. Aber ich denke ein Mittlerer Schulabschluss der Klasse B (in der von mir vorgeschlagegenen Definition) müsste dabei auf jeden Fall erworben werden.

Verfasst: Sa 18. Apr 2009, 18:36
von Hajo Poppinga
Ich halte diese Aufteilung für zu undifferenziert.

Verfasst: Sa 18. Apr 2009, 18:44
von pjotr
Original von Hajo Poppinga
Ich halte diese Aufteilung für zu undifferenziert.
Sie trägt mMn dem Anspruch Rechnung, dass die meisten der Unionsländer keine zu weite Vereinheitlichung wünschen.
Daher halte ich zwei Bildungsabschlüsse für sinnvoll: Einen, mit dem man unionsweit ein Hochschulstudium antreten kann, einen mit dem man unionsweit eine Berufsausbildung beginnen kann.

Über weitere Abschlüsse (etwa qualifizierte Abschlüsse nach der Sek I, oder Abschlüsse die lediglich zum Studieren an Fachhochschulen oder nur zum Studium bestimmter Fachrichtungen berechtigen) können die Länder dann selbst entscheiden.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 12:55
von Kreittmayr
Ich persönlich halte dieses Vorgehen für eher unfruchtbar und denke, es wäre eine weitaus simplere Lösung, wenn man den Hochschulzugang einfach über Eingangsprüfungen regelt, und zwar unabhängig davon, ob und welchen Schulabschluss man irgendwo erworben hat. Auf diese Weise wird auch talentierten Quereinsteigern oder besonders begabten Schülern ein Studium ermöglicht, ohne dass daran die Tortur von Abendgymnasium oder mehreren Jahren Unterforderung notwendig geknüpft wäre.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 15:47
von pjotr
Natürlich können die Universitäten auch weiterhin Quereinsteiger zulassen. Ich möchte nur gerne einen Abschluss haben, mit dem man unionsweit nach erreichen an Hochschulen studieren kann.

Eingangsprüfungen halte ich für die studentenunfreundlichste Lösung; darauf sollten wir uns nicht einlassen, wenn wir wissen, dass die zukünftige Wissensgesellschaft mehr gut ausgebildete Arbeitskräfte suchen wird.

Verfasst: Mo 4. Mai 2009, 15:10
von Rex Marker
Wäre eine Kombination aus meinem Vorschlag und der optionalen Möglichkeit Einstufungstests durchzuführen eine Variante die als Kompromiss durchgehen könnte?

Verfasst: Di 5. Mai 2009, 15:44
von Rex Marker
Meine Damen und Herren?