Seite 4 von 6
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 15:51
von Gustav von Struve
Sehr geehrter Herr Montary, Artikel 37 (3) UVerf. bezieht sich ausschließlich auf den ersten Wahlgang.
Artikel 37 – Wahl des Unionspräsidenten
.....
(3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
(4) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so findet binnen vierzehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Das Unionsgesetz, welches in Absatz 4 benannt wurde ist das Wahlgesetz.
Hier wird in § 30 ausgeführt, ich zitiere:
§ 30 Wahlgesetz
Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so findet nach 7 Tagen ein weiterer Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.
Somit ist Herr Schneider rechtmäßig gewählt.
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 15:52
von Fabian Montary
Das ist Auslegungssache und müsste höchstrichterlich entschieden werden. Ferner steht das Gesetz unter der Verfassung, aber das sollten Sie ja hoffentlich wissen...
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 15:55
von pjotr
Original von Fabian Montary
Das ist Auslegungssache und müsste höchstrichterlich entschieden werden. Ferner steht das Gesetz unter der Verfassung, aber das sollten Sie ja hoffentlich wissen...
Die Unionsverfassung sieht explizit die Regelung des zweiten Wahlgangs per Unionsgesetz vor. Damit dürfte das schon alles seine Gültigkeit haben.
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 15:57
von Fabian Montary
Naja, mal schauen...
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 15:59
von Gustav von Struve
Original von Fabian Montary
Das ist Auslegungssache und müsste höchstrichterlich entschieden werden. Ferner steht das Gesetz unter der Verfassung, aber das sollten Sie ja hoffentlich wissen...
Das ist keine Auslegungssache, aber wenn sie Gesetze nicht lesen können, dann sollten sie sich von einem Rechtsanwalt diesbezüglich beraten lassen. Nicht alles was sie in dieser Ruichtung von sich geben ist nämlich richtig, Herr Montary, aber sie gehören ja offensichtlich zu denen, die alles zu wissen glauben und dieses Halbwissen auch noch verbreiten müssen.
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 16:01
von Fabian Montary
Original von Gustav von Struve
Das ist keine Auslegungssache, aber wenn sie Gesetze nicht lesen können, dann sollten sie sich von einem Rechtsanwalt diesbezüglich beraten lassen. Nicht alles was sie in dieser Ruichtung von sich geben ist nämlich richtig, Herr Montary, aber sie gehören ja offensichtlich zu denen, die alles zu wissen glauben und dieses Halbwissen auch noch verbreiten müssen.
Da ist aber einer verbittert. =)
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 16:03
von Gustav von Struve
Das sehen sie, wieder einmal, völlig falsch Herr Montary. Aber das ist allein Ihre Sache.
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 16:06
von Fabian Montary
Original von Gustav von Struve
Das sehen sie, wieder einmal, völlig falsch Herr Montary. Aber das ist allein Ihre Sache.
Sie bestätigen mich nur.
Die Frage ist, ob das Gesetz denn überhaupt festlegen darf, dass eine relative Mehrheit schon im zweiten Wahlgang reicht, wo gleichzeitig schon nur noch zwei Kandidaten antreten sollen.
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 16:25
von pjotr
Original von Fabian Montary
Die Frage ist, ob das Gesetz denn überhaupt festlegen darf, dass eine relative Mehrheit schon im zweiten Wahlgang reicht, wo gleichzeitig schon nur noch zwei Kandidaten antreten sollen.
Natürlich darf das Gesetz das, da Art. 37 IV Satz 2 der Unionsverfassung das explizit vorsieht.
Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 16:28
von Fabian Montary
Wir sollten uns nochmal über die Bedeutung des Wortes „explizit“ unterhalten, Herr Professor...