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Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 16:24
von pjotr
Original von Fabian Montary
Und das sollten Nichtstaatsbürger, die aber in der Demokratischen Union leben, nicht haben?
Meiner Argumentation folgend, nachdem das unter anderem durch das Erringen von Wahlsiegen und das generieren von Parlamentsmehrheiten geht, ja. Das roldemianische Landesrecht biligt doch Ausländern auch kein Wahlrecht zu, oder?
Das der Union jedenfalls nicht. Warum sollten sie sich also in Parteien artikulieren müssen?
Aus welchem Grund sollen sie ausgeschlossen werden? Ich bitte aber um eine Argumentation an der Verfassung, Sie sind schließlich Jurist.
Eine politische Argumentation kann man nicht aus der Verfassung ziehen, Mr. Montary? Hier geht es um ein Gesetz das verabschiedet werden soll; also genau um eine Ergänzung zur Verfassung. Wenn schon in der Unionsverfassung stehen würde, dass Ausländer keine Parteimitglieder werden können, bräuchten wir dazu kein Gesetz.
The jumping Point, wie sie in Roldem wohl sagen würden ( ;) ) ist doch, dass die Verfassung solch ein Verbot mMn ihrerseits nicht verbietet und der Ausgestaltung des Gesetzgebers überlässt.

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 20:06
von Fabian Montary
Original von pjotr

Meiner Argumentation folgend, nachdem das unter anderem durch das Erringen von Wahlsiegen und das generieren von Parlamentsmehrheiten geht, ja. Das roldemianische Landesrecht biligt doch Ausländern auch kein Wahlrecht zu, oder?
Das der Union jedenfalls nicht. Warum sollten sie sich also in Parteien artikulieren müssen?
Weil jeder sich Mensch politisch betätigen darf. Politik findet nicht nur in Parlamenten und Ämter statt. Es gibt beispielsweise auch das Konzept von Ausländerbeiräten in Kommunen, da sind in manchen Konzepten nur Ausländer vertreten - weil denen auch angeht, was in dem Land vonstattengeht, in dem sie leben. Ihrer Argumentation zur Folge sollen sich Ausländer hier lediglich der Arbeit und vielleicht lokaler Vereinsarbeit widmen. Das ist zutiefst rassistisch, Genosse Jerkov!
Original von pjotr

Eine politische Argumentation kann man nicht aus der Verfassung ziehen, Mr. Montary? Hier geht es um ein Gesetz das verabschiedet werden soll; also genau um eine Ergänzung zur Verfassung. Wenn schon in der Unionsverfassung stehen würde, dass Ausländer keine Parteimitglieder werden können, bräuchten wir dazu kein Gesetz.
Letztlich ist der Maßstab die Verfassung und wer sagt uns denn, dass die Verfassung die "rassische Reinhaltung" von Parteien, die Sie hier proklamieren vorsieht?
Original von pjotr
The jumping Point, wie sie in Roldem wohl sagen würden ( ;) ) ist doch, dass die Verfassung solch ein Verbot mMn ihrerseits nicht verbietet und der Ausgestaltung des Gesetzgebers überlässt.
Ich glaube, man lernt das im ersten Semester Jura: Ein Gesetz, wie es auch die Verfassung ist, ist abstrakt-generell gehalten, also lässt Raum zur Auslegung, Wertungsjurisprudenz nennt man das, vielleicht erinnern Sie sich.

Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 20:27
von pjotr
Original von Fabian Montary
Weil jeder sich Mensch politisch betätigen darf. Politik findet nicht nur in Parlamenten und Ämter statt. Es gibt beispielsweise auch das Konzept von Ausländerbeiräten in Kommunen, da sind in manchen Konzepten nur Ausländer vertreten - weil denen auch angeht, was in dem Land vonstattengeht, in dem sie leben. Ihrer Argumentation zur Folge sollen sich Ausländer hier lediglich der Arbeit und vielleicht lokaler Vereinsarbeit widmen. Das ist zutiefst rassistisch, Genosse Jerkov!
Was hat das mit Parteien zu tun?
Letztlich ist der Maßstab die Verfassung und wer sagt uns denn, dass die Verfassung die "rassische Reinhaltung" von Parteien, die Sie hier proklamieren vorsieht?
Mr. Montary, der Abschnitt über die Parteien steht nicht umsonst im Teil "Der Staat" der Unionsverfassung. Ich halte es nicht für allzu abstrakt, einen Zusammenhang zwischen den Wörtern "Staat" und "Staatsbürger" herzustellen.
Original von pjotr
The jumping Point, wie sie in Roldem wohl sagen würden ( ;) ) ist doch, dass die Verfassung solch ein Verbot mMn ihrerseits nicht verbietet und der Ausgestaltung des Gesetzgebers überlässt.
Ich glaube, man lernt das im ersten Semester Jura: Ein Gesetz, wie es auch die Verfassung ist, ist abstrakt-generell gehalten, also lässt Raum zur Auslegung, Wertungsjurisprudenz nennt man das, vielleicht erinnern Sie sich.[/quote]

Genau das ist doch im Endeffekt das was ich sage ?(

Verfasst: Do 19. Feb 2009, 12:34
von Helen Bont
Ich denke, solange die ausländischen Mitbürger beim Zustandekommen von Wahllisten zu Legislativorganen der Demokratischen Union oder ihrer Länder keine Einflussmöglichkeiten haben, ist die ihre Tätigkeit in Parteien sowohl in der theoretisch wie auch praktisch unbedenklich. Im übrigen, Herr Jerkov, hat Ihr Genosse Waylan-Majere, zu recht auf die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit hingewiesen, und die ist in Artikel 7 im Abschnitt "Grundrechte" zu finden. Dort heißt es wörtlich in Absatz 1: "Die Gründung von Vereinen, Gesellschaften und Körperschaften ist frei. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften genießen besonderen staatlichen Schutz." Es findet sich keinerlei Beschränkung auf Personen mit DU-Staatsbürgerschaft oder dergleichen. Ausländischen Mitbürgern die Mitarbeit in Parteien zu verweigern wäre nichts anderes als ein Grundrechtsentzug. Da wird die UFD nicht mitmachen.

Verfasst: Do 19. Feb 2009, 12:48
von Fabian Montary
Original von pjotr

Was hat das mit Parteien zu tun?
Natürliche Personen wirken an der politischen Willensbildung mit, das haben Sie vorhin doch selbst gesagt. Parteien sind nur Sammelbecken Gleichgesinnter.
Original von pjotr

Mr. Montary, der Abschnitt über die Parteien steht nicht umsonst im Teil "Der Staat" der Unionsverfassung. Ich halte es nicht für allzu abstrakt, einen Zusammenhang zwischen den Wörtern "Staat" und "Staatsbürger" herzustellen.
Natürlich sind wir alle viel blöder als Sie, schon klar... Ihre Herleitung ist unsinnig, denn dann könnte man umgedreht argumentieren, dass Staatsbeamte unbedingt in Parteien sein müssen.
Original von pjotr

Genau das ist doch im Endeffekt das was ich sage ?(
Nein, Sie sagen: In der Verfassung steht nicht, dass es ein Parteimitgliedschaftsverbot für Ausländer gibt, also kann man es auf jeden Fall verbieten, wenn es einem danach steht. Das aber ist nicht Inhalt der Unionsverfassung.

Verfasst: Do 19. Feb 2009, 13:23
von pjotr
Original von Fabian Montary
Natürlich sind wir alle viel blöder als Sie, schon klar... Ihre Herleitung ist unsinnig, denn dann könnte man umgedreht argumentieren, dass Staatsbeamte unbedingt in Parteien sein müssen.
Das will ich sehen

Verfasst: Do 19. Feb 2009, 13:24
von Fabian Montary
Tja...

Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 17:06
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Besteht noch Bedarf zur Aussprache?

Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 18:51
von Joeli Veitayaki
ich verweise auf mein Posting im Thread "Gesetz zur Änderung der Mindestkandidatenanzahl auf einem Wahlvorschlag für das UP"

Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 23:56
von Rex Marker
Ich schließe mich hier einfach mal meinem Fraktionschef an :)