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Verfasst: Mo 29. Jun 2009, 16:39
von Carmen I.
Ah, gut zu wissen. :)

Verfasst: Sa 2. Apr 2011, 10:24
von Armin Schwertfeger
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Manuri, den 02.04.2011

Einstellungsverfügung

Der Unionsanwaltschaft verfügt hiermit:

1. Das Ermittlungsverfahren gegen unbekannt auf der Grundlage der am 08.02.2009 bei der Unionspolizei eingegangenen Anzeige von Carmen de Mora-Trauenstein, welches die Unionsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen UA 01/2009 führt wird endgültig eingestellt.




2. Die Unionsanwaltschaft erhebt keine Klage vor dem Unionsstrafgericht.

Begründung:

Die Unionsanwaltschaft konnte im Zuge der Ermittlungen kein verwert- und belastbares Beweismaterial erhalten, welches eine strafbare Handlung und den oder die damit in Verbindung zu bringenden Täter beweist. Das vermutlich missbräuchlich benutzte Bankkonto ist nicht mehr existent und Daten hierzu sind bei der Unionsbank nicht mehr verfügbar.

Das Ermittlungsverfahren wurde bereits 08.07.2009 vorübergehend eingestellt und wird nun nach § 5 (1) StPG endgültig eingestellt.

Armin Schwertfeger
Oberster Unionsanwalt

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