Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 16:43
Das müsste wenn der Herausgeber der Manuri Allgemeinen tun. Wenn ich das z. B. täte, verstieße ich ja gegen dessen Urheberrechte an dem Artikel. 
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist?Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Wenn ich das z. B. täte, verstieße ich ja gegen dessen Urheberrechte an dem Artikel.
Im schlimmsten Fall greifen RL-Gesetze...Original von Hajo Poppinga
Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist?
Das Vierte Buch des Zivilgesetzbuches, Monsieur Professeur.Original von Hajo Poppinga
Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist?
Nun, da bleibt die Überleitung zu Internet-Webseiten als Sache bzw. die illegale Veröffentlichung von fremdem Gedankengut als Eigentumsverletzung offen.Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Das Vierte Buch des Zivilgesetzbuches, Monsieur Professeur.
Ist so schwer nicht. Allein schon aufgrund der Ungenauigkeit des Gesetzes:Original von Albert von Mauerbach
Nun, da bleibt die Überleitung zu Internet-Webseiten als Sache bzw. die illegale Veröffentlichung von fremdem Gedankengut als Eigentumsverletzung offen.
Durchaus. Darum hat Monsieur Dr Montary mich auch bereits für ein Studium an der Count Donald Law School der University of Montary gewinnen können.Original von Hajo Poppinga
Ließe sich wohl herleiten, ich wäre aber auf den Prozeß und die genaue Argumentation sehr gespannt. Interesse an einem Jura-Studium, junge Dame?
Ja, nur die Frage ist eben, ob halt tatsächlich eine Rechteverletzung stattfindet. Ich persönlich finde gute Gründe, das zu verneinen.Original von pjotr
Ist so schwer nicht. Allein schon aufgrund der Ungenauigkeit des Gesetzes:
ZGB Buch IV §1 I:
(1) Alles, was keine Person ist, ist eine Sache.
Ein Text ist keine Person, oder? Damit ist er per definitionem laut diesem Paragraph eine Sache.