Seite 4 von 10

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 16:43
von Isabelle Corinne de La Fayette
Das müsste wenn der Herausgeber der Manuri Allgemeinen tun. Wenn ich das z. B. täte, verstieße ich ja gegen dessen Urheberrechte an dem Artikel. ;)

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 17:06
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Jawohl - und möglicherweise wäre das auch nicht gut, da ja dann alle die Zeitung lesen könnten, obwohl sie die nicht bezahlt haben.

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 17:25
von Hajo Poppinga
Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Wenn ich das z. B. täte, verstieße ich ja gegen dessen Urheberrechte an dem Artikel. ;)
Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist? ;)

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 17:40
von Fabian Montary
Original von Hajo Poppinga

Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist? ;)
Im schlimmsten Fall greifen RL-Gesetze... ;)

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 19:02
von Isabelle Corinne de La Fayette
Original von Hajo Poppinga

Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist? ;)
Das Vierte Buch des Zivilgesetzbuches, Monsieur Professeur. :)

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 19:18
von Hajo Poppinga
Ließe sich wohl herleiten, ich wäre aber auf den Prozeß und die genaue Argumentation sehr gespannt. Interesse an einem Jura-Studium, junge Dame? :)

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 19:20
von Arthur von Mauerbach
Original von Isabelle Corinne de La Fayette

Das Vierte Buch des Zivilgesetzbuches, Monsieur Professeur. :)
Nun, da bleibt die Überleitung zu Internet-Webseiten als Sache bzw. die illegale Veröffentlichung von fremdem Gedankengut als Eigentumsverletzung offen.

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 19:25
von pjotr
Original von Albert von Mauerbach
Nun, da bleibt die Überleitung zu Internet-Webseiten als Sache bzw. die illegale Veröffentlichung von fremdem Gedankengut als Eigentumsverletzung offen.
Ist so schwer nicht. Allein schon aufgrund der Ungenauigkeit des Gesetzes:
ZGB Buch IV §1 I:
(1) Alles, was keine Person ist, ist eine Sache.

Ein Text ist keine Person, oder? Damit ist er per definitionem laut diesem Paragraph eine Sache.

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 19:32
von Isabelle Corinne de La Fayette
Original von Hajo Poppinga
Ließe sich wohl herleiten, ich wäre aber auf den Prozeß und die genaue Argumentation sehr gespannt. Interesse an einem Jura-Studium, junge Dame? :)
Durchaus. Darum hat Monsieur Dr Montary mich auch bereits für ein Studium an der Count Donald Law School der University of Montary gewinnen können. ;)

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 19:34
von Hajo Poppinga
Original von pjotr
Ist so schwer nicht. Allein schon aufgrund der Ungenauigkeit des Gesetzes:
ZGB Buch IV §1 I:
(1) Alles, was keine Person ist, ist eine Sache.

Ein Text ist keine Person, oder? Damit ist er per definitionem laut diesem Paragraph eine Sache.
Ja, nur die Frage ist eben, ob halt tatsächlich eine Rechteverletzung stattfindet. Ich persönlich finde gute Gründe, das zu verneinen.