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Das müsste wenn der Herausgeber der Manuri Allgemeinen tun. Wenn ich das z. B. täte, verstieße ich ja gegen dessen Urheberrechte an dem Artikel. ;)
 

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Jawohl - und möglicherweise wäre das auch nicht gut, da ja dann alle die Zeitung lesen könnten, obwohl sie die nicht bezahlt haben.
 

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Madonna Ritchie-Ashcraft
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Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
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Wenn ich das z. B. täte, verstieße ich ja gegen dessen Urheberrechte an dem Artikel. ;)
Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist? ;)
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist? ;)
Im schlimmsten Fall greifen RL-Gesetze... ;)
 

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[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
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Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

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Das Urheberrecht, das hier durch welches Gesetz begründet ist? ;)
Das Vierte Buch des Zivilgesetzbuches, Monsieur Professeur. :)
 

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Ließe sich wohl herleiten, ich wäre aber auf den Prozeß und die genaue Argumentation sehr gespannt. Interesse an einem Jura-Studium, junge Dame? :)
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Das Vierte Buch des Zivilgesetzbuches, Monsieur Professeur. :)
Nun, da bleibt die Überleitung zu Internet-Webseiten als Sache bzw. die illegale Veröffentlichung von fremdem Gedankengut als Eigentumsverletzung offen.
 

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Dr. Arthur von Mauerbach
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Beitrag von pjotr »

Original von Albert von Mauerbach
Nun, da bleibt die Überleitung zu Internet-Webseiten als Sache bzw. die illegale Veröffentlichung von fremdem Gedankengut als Eigentumsverletzung offen.
Ist so schwer nicht. Allein schon aufgrund der Ungenauigkeit des Gesetzes:
ZGB Buch IV §1 I:
(1) Alles, was keine Person ist, ist eine Sache.

Ein Text ist keine Person, oder? Damit ist er per definitionem laut diesem Paragraph eine Sache.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Ließe sich wohl herleiten, ich wäre aber auf den Prozeß und die genaue Argumentation sehr gespannt. Interesse an einem Jura-Studium, junge Dame? :)
Durchaus. Darum hat Monsieur Dr Montary mich auch bereits für ein Studium an der Count Donald Law School der University of Montary gewinnen können. ;)
 

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Original von pjotr
Ist so schwer nicht. Allein schon aufgrund der Ungenauigkeit des Gesetzes:
ZGB Buch IV §1 I:
(1) Alles, was keine Person ist, ist eine Sache.

Ein Text ist keine Person, oder? Damit ist er per definitionem laut diesem Paragraph eine Sache.
Ja, nur die Frage ist eben, ob halt tatsächlich eine Rechteverletzung stattfindet. Ich persönlich finde gute Gründe, das zu verneinen.
 

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