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Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:03
von Palin Waylan-Majere
Original von Rincewind

Der Sitz eines Landes sollte vakant bleiben für die Dauer der Exekution.
Das wäre nicht nur unüblich, sondern auch gegen die Verfassung.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:04
von Joeli Veitayaki
Original von Rincewind
Ich würde bei Artikel 4 einen Absatz 5 vorschlagen:

(5) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat dabei im Unionsrat lediglich Rede- und kein Stimmrecht.

Begründung: Es macht wenig Sinn, wenn der Unionsrat als Kontrollinstitution dienen soll und gleichzeitig der kontrollierende volles Mitglied dessen ist. Außerdem ist die Legitimierung, da der Kommissar nicht gewählt wurde fragwürde.
Der Sitz eines Landes sollte vakant bleiben für die Dauer der Exekution.
müsste das (Fettgedruckte) dann nicht eher in der Unionsverfassung verankert werden?

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:08
von Palin Waylan-Majere
Original von Joeli Veitayaki

müsste das (Fettgedruckte) dann nicht eher in der Unionsverfassung verankert werden?
Korrekt. Art. 32 (2) ist da sehr deutlich.
Mein Vorschlag wäre, dass der älteste Bürger die Vertretung übernimmt. Analog zum Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:10
von Joeli Veitayaki
älteste im Sinne vom BNet? Das ist aber nicht zwingend immer der Aktivste.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:12
von Rincewind
Original von Palin Waylan-Majere
Das wäre nicht nur unüblich, sondern auch gegen die Verfassung.
Das wurde bisher nie gerichtlich geklärt. Ich bin der Meinung, dass die Gewalt über Landesbehörden der Exekition, z.B. keine Vertretung im Unionsrat beinhaltet.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:15
von Joeli Veitayaki
so sehen das auch unabhängige Persönlichkeiten. Eine Behörde ist weder ein Landesparlament, noch der Unionsrat

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:15
von Palin Waylan-Majere
@Veitayaki: Das ist richtig beobachtet. Dieses festzustellen ist dann die Pflicht des Unionspräsidenten. Freistein hat eine ähnliche Regelung:
(Art. 24 (4) Existiert kein Stellvertreter des Ministerpräsidenten, übernimmt das dienstälteste Mitglied des Landtags die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:16
von Palin Waylan-Majere
Original von Rincewind

Das wurde bisher nie gerichtlich geklärt. Ich bin der Meinung, dass die Gewalt über Landesbehörden der Exekition, z.B. keine Vertretung im Unionsrat beinhaltet.
In der Verfassung steht schwarz auf weiß, dass jedes Land zu jeder Zeit über eine Vertretung im Unionsrat verfügen muss. Daran ist nicht zu rütteln.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:17
von Joeli Veitayaki
Eine Vertretung sollte auf den WI der stellvertretende Premierminister sein. Doch wenn keiner ernannt wurde, dann gibts eben keinen.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 16:18
von Joeli Veitayaki
Original von Palin Waylan-Majere

In der Verfassung steht schwarz auf weiß, dass jedes Land zu jeder Zeit über eine Vertretung im Unionsrat verfügen muss. Daran ist nicht zu rütteln.
das ist ja auch so in Ordnung. Aber wer hat dann im Unionsrat zu erscheinen? Der Unionskommissar sicher nicht.