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Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 12:10
von Palin Waylan-Majere
Gibt es hier noch weiteren Aussprachebedarf?

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 14:50
von Fabian Montary
Von meiner Warte nicht, wir können zur Abstimmung kommen. :)

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 15:24
von Rex Marker
Ich habe keine Einwände.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 12:34
von Rincewind
Ich werde in kürze den Antrag überarbeiten und die Änderungen des Kollegen Poppingas übernehmen.

Jedoch sollte in dem Zusammenhang auch "Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können."

gestrichen werden, da diese durch die Rahmengesetzgebung ersetzt werden. Denn gerade diese Formulierung ist es, die durch den Spielraum zu Streitigkeiten und Unklarheiten führt.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 12:43
von Hajo Poppinga
Ich würde vorschlagen, daß doch in zwei verschiedenen Vorlagen zu verhandeln.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 12:43
von Hajo Poppinga

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 12:58
von Rincewind
Da ich nicht denke, dass es eine gute Idee ist die von Ihnen eingebrachten Punkte in die Unionskompetenzen aufzunehmen, werde ich die Streichung hier vornehmen. Nicht, dass am Ende Rahmengesetz und die alte Regelung parallel existieren.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 14:35
von Hajo Poppinga
Ich würde einer Streichung nicht zustimmen können, das wäre meiner Meinung nach kontraproduktiv. Die Klausel wird nur sehr selten überhaupt benutzt und das Unionsgericht hat mehrfach betont, daß sie sehr streng auszulegen ist. Ich sehe da keine Gefahr.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 14:52
von Rincewind
Wieso kontraproduktiv? Durch die Rahmengesetzgebung kann die Unoin sowieso jedes Gesetz beschließen, dass sie möchte.

Alternativ bin ich bereit dazu den Punkt zu lassen, jedoch sollte der Unionsrat für alle Gesetze, die nach der Klausel verfasst werden ein echtes Veto erhalten.

Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 14:04
von Hajo Poppinga
Eine Rahmengesetzgebung wäre mir neu - wenn Du die Vertretungsgesetzgebung meinst, die ist eben nicht mehr als eine Vertretung. Wenn es einem Unionsland gefällt, kann es diese Vetretung jederzeit abschaffen. Das ist in den allermeisten Fällen durchaus in Ordnung, aber es mag ja Fälle geben, in denen eben eine unionsweite Lösung schlechthin unvermeidlich ist.

Wie gesagt, der sog. "Gummiparagraph" ist längst nicht so gummiartig, wie er hingestelllt wird, es gab in den letzten Jahren so gut wie keine Regelung, die darunter gefallen ist, auch weil das Unionsgericht hier sehr strenge Maßstäbe angelegt hat. Der einzige Fall, an den ich mich erinnere, war das Gesetz über das Führen akademischer Titel, welches dann auch konsequenterweise gekippt wurde.

Insofern rate ich von einer Streichung ab.