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Verfasst: Do 13. Nov 2008, 12:33
von Palin Waylan-Majere
Es wird ohnehin schon praktiziert. Bei einer Einspruchsfrist von nur 14 Tagen brauchen wir nicht unnötig Zeit vertrödeln.

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 11:18
von Bianca Böhm
Auszug aus der Unionsverfassung

Artikel 33 – Verhandlungen des Unionsrates

(1) Der Unionsrat wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten, dem die Leitung der Sitzungen obliegt. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt drei Monate. Der Unionsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Könnte es sein, dass diese angedachte Änderung hinsichtlich der Wiedereinführung des Rotationsprinzips gegen die Verfassung verstößt?

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 12:12
von Rincewind
Hmm... in dem Fall, ziehe ich meinen Antrag zurück, da eine Rotation mit Bestätigung durch Wahl übermäßig bürokratisch endet und sein Ziel verfehlt.

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 12:15
von Bianca Böhm
Oder Sie müssen gleich noch einen Verfassungsänderungsantrag mit einreichen. ;)

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 12:41
von Fabian Montary
Da der Antrag zurückgezogen wurde, schließe ich die Debatte.