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Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 15:07
von Hajo Poppinga
Original von Rincewind
Wie wäre es mit dem Ansatz, dass die Union nur grobe Rahmen vorgibt und die Länder Details bestimmen können wäre vielleicht denkbar und wo nötig erweitern. Die Frage ist wie definiert man sowas für eine neue Verfassung.
Von Rahmengesetzgebung halte ich wenig bis gar nichts. Was ich mir allerdings vorstellen kann, und soweit ich weiß, der Kollege Montary auch, sind zusätzliche Gesetzgebungskompetenzen für die Union, bei denen den Ländern aber ein Abweichrecht eingeräumt wird. Ähnlich wie jüngst in einem fernen Lande namens Deutschland geschehen.
Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 15:20
von Rincewind
Original von Hajo Poppinga
Was ich mir allerdings vorstellen kann, und soweit ich weiß, der Kollege Montary auch, sind zusätzliche Gesetzgebungskompetenzen für die Union, bei denen den Ländern aber ein Abweichrecht eingeräumt wird. Ähnlich wie jüngst in einem fernen Lande namens Deutschland geschehen.
Dann mach mal einen konkreten Vorschlag von einer Kompetenzverteilung, damit ich deine Vorstellungen teilen kann.

Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 15:32
von Hajo Poppinga
Hab ichd och schon oben. Wie jetzt, plus neue Nummern 9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung, sowie eine Nummer 10. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge. Dazu könnte ich mir vorstellen, daß man einzelne Themengebiete herausnimmt, wie etwa den Natur- und Umweltschutz, Energie, wie die Union gesetzgeberisch tätig werden darf, die Länder aber Abweichrechte haben.
Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 15:46
von Kreittmayr
Zumal ja auch mehrfach festgestellt wurde, dass augenscheinlich nicht die Kompetenzverteilung per se den Kern des Problems ausmacht, sondern der Umstand, dass diese Kompetenzen nicht recht genutzt werden. Meines Erachtens müsste man eher hier etwas tun, indem man - wie ad nauseam bereits gesagt - die Länder attraktiver macht.
Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 15:49
von Hajo Poppinga
Ja, genau. Allerdings darf man trotzdem nicht vergessen, der Unionsebene zumindest soweit Kompetenzen zu geben, daß ein vernünftiger politischer Richtungsstreit über gewisse Themen möglich ist.
Verfasst: Fr 7. Nov 2008, 16:08
von Kreittmayr
Original von Hajo Poppinga
Ja, genau. Allerdings darf man trotzdem nicht vergessen, der Unionsebene zumindest soweit Kompetenzen zu geben, daß ein vernünftiger politischer Richtungsstreit über gewisse Themen möglich ist.
Ja, das ist korrekt.
Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 11:07
von Bianca Böhm
Original von Hajo Poppinga
Von Rahmengesetzgebung halte ich wenig bis gar nichts. .
Ich dagegen halte das für absolut sinnvoll. In dem die Union den Rahmen vorgibt und die Länder diesen mit Detaills füllen, treten sie auch untereinander in Konkurrenz für die Bürger. Die werden sich fragen: Wo kann ich gut leben, wo ist mein Bramer was wert, wo kümmert man sich am besten um meine Belange? So werden nicht nur geografische und kulturelle Unterschiede sichtbar, sondern auch wirtschaftliche. Dieser Fakt ist gerade für große Konzerne sehr wichtig.
Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 12:47
von Hajo Poppinga
Ja, Wettbewerb wollen wir alle. Aber dazu ist Rahmengesetzgebung nicht wirklich geeignet. Ich halte mehr von klarer Kompetenztrennung in dem meisten Bereichen - welche Bereiche schweben Ihnen denn für die Rahmengesetzgebung vor?
Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 14:00
von Bianca Böhm
Sagte ich doch: Grundsätzlich in jedem Bereich, der die Unionsländer gleichermaßen betrifft. Es muss Standarts geben, die von allen erfüllt werden müssen, Mindestanforderungen. Wer das finanziell nicht kann sollte Anspruch auf Förderung durch den Staat haben.
Nehmen wir das Beispiel der Luftfahrtbehörde: Es muss z. B. jedem Unionsland ein Anliegen sein seine Bewohner vor unnötigen Belastungen durch Luftverkehr zu schützen. Das heißt, die Union könnte ein generelles Flugverbot in der Zeit von Mitternacht bis sechs Uhr morgens aussprechen. Es könnte Bedingungen stellen, die an den Bau von Flughäfen geknüpft sind, wie zum Beispiel ein Verbot von Flughäfen innerhalb von Wohngebieten oder einen Mindestabstand zu diesen von, sagen wir mal, drei Kilometern.
Verstehen Sie, was ich meine? ?( Das wären Regeln die für alle gelten sollten, weil alle Menschen dahingehend die gleichen Rechte haben, das Recht auf Schutz der Privatssphäre, wozu auch ein Recht auf Schutz vor Lärmbelästigungen gehört.
Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 14:13
von Hajo Poppinga
Ja, aber welche Kompetenzbereiche meinen Sie denn konkret?
Mal davon abgesehen - das Beispiel der Nachtflugverbote halte ich für denkbar unpassend. Warum sollte beispielsweise Roldem, das riesige unbewohnte Flächen hat, nicht auf diesen auch den Nachtflugverkehr erlauben?