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Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:17
von Konrad Grimm
Original von Fiete Schulze
Also ich sehe hier einen Konflikt mit Artikel 17 der Unionsverfassung.
Als Unionsanwalt möchte ich dazu sagen, dass ich keinen Anfangsverdacht für einen strafbaren Angriffskrieg sehe. Die Besetzung eines staats- und rechtsfreien Gebietes ist schon mangels Angegriffenem kein Angriffskrieg.
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Als Privatmann und Jurist sage ich dazu, dass ich die Aktion für verfassungswidrig halte. Die Unionsstreitkräfte dürfen nur eingesetzt werden, soweit die Verfassung es ausdrücklich zulässt (Art. 17a II); das sind
1. die Landesverteidigung (17a I);
2. friedenssichernde Maßnahmen mit Parlamentsvorbehalt und qualifizierter Mehrheit (17 II);
3. gesonderte Schutzaufgaben im Verteidigungs- und Spannungsfall mit Parlamentsvorbehalt und Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit (17a III);
4. die Unterstützung der Polizei im Staatsnotstand (17a IV i.V.m. 48a).
Die Aufgaben 1, 3 und 4 können nur auf dem Staatsgebiet der DU (22 I) durchgeführt werden; Landesverteidigung setzt voraus, dass das Land verteidigt wird und nicht irgendwas. Es mag unter diesen Prämissen legitim sein, militärischen Schutz für Staatsbürger auch außerhalb des Staatsgebietes einzusetzen; die Besetzung von Landstrichen im Ausland ist es sicher nicht.
Und eine "friedenssichernde Maßnahme" ist das erstens eher nicht, da sie nicht der Abwehr einer Aggression, sondern sonstigen "nationalen Interessen" dient, und zweitens liegt jedenfalls keine Zustimmung des Parlaments vor.
Das Handeln der Regierung und der Militärführung ist im Ergebnis mit der Verfassung unvereinbar.
Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:19
von Peter Vain
Es ist auch kein Ausland

Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:21
von Jonathan Metternich Hughes
Meine Herren, wann haben denn Soldaten der Unionsarmee irgendwas besetzt?
Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:22
von Konrad Grimm
Original von Peter Vain
Es ist auch kein Ausland
Ähm - Ausland, das ist für gewöhnlich alles, was außerhalb des Landes liegt. Geografie war nun nie mein Hauptfach (und ich habe in der Schule noch gaaanz andere Karten kennengelernt...) - aber ich kann mich nicht erinnern, dass die Antarktis im Territorium der DU liegt.
Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:24
von Fabian Montary
Original von Konrad Grimm
Als Unionsanwalt möchte ich dazu sagen [...]
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Als Privatmann und Jurist sage ich dazu [...]
Schizophren?
Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:25
von Bodo von Kurzschluss
Original von Fabian Montary
Schizophren?
Schlecht drauf heute?
Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:26
von Peter Vain
Original von Jonathan Metternich
Meine Herren, wann haben denn Soldaten der Unionsarmee irgendwas besetzt?
Richtig, die Unionsmarine ist mit zwei Schiffen bis zur Küste vorgefahren und liegt dort vor Anker. An Land ist man nicht gegangen. Die Verweildauer wird auch nicht so lange sein, das ein Landgang nötig werden sollte.
Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:27
von Fabian Montary
Original von Bodo von Kurzschluss
Schlecht drauf heute?
Nun, als Amtsträger repräsentiert er das Amt und die damit verbundenen Pflichten. Ich kann als Botschafter nicht auf der einen Seite mein Land im Gastland vertreten und auf der anderen Seite, dort meine eigene, davon abweichende Meinung präsentieren.
Edit: Das wird dann immer dem Land angekreidet, da er ja Repräsentant des Landes ist und nicht seiner eigenen Person.
Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:27
von Peter Vain
Original von Konrad Grimm
Ähm - Ausland, das ist für gewöhnlich alles, was außerhalb des Landes liegt. Geografie war nun nie mein Hauptfach (und ich habe in der Schule noch gaaanz andere Karten kennengelernt...) - aber ich kann mich nicht erinnern, dass die Antarktis im Territorium der DU liegt.
Zum Einen würde ich Ihnen da schon recht geben, andererseits ist für mich Ausland jedoch ein Gebiet, welches einem anderen Land gehört und das wiederum liegt bei der Antarktis welches internationales Gebiet ist ja nun nicht vor. Das ist ähnlich wie ein Gewässer.
Verfasst: Di 3. Apr 2007, 01:33
von Jonathan Metternich Hughes
Laut Ihrer Argumentation, Herr Grimm, dürfte die Unionsmarine nicht einmal die Hoheitsgewässer der DU verlassen, weil sie sich dann bereits im Ausland befände. Sehe ich das richtig?