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Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 14:22
von Beatrice Maier
Nunja, wenn ein Unionsgesetz die jetzigen Länderbezeichnungen beinhalten würde, wäre das sicherlich auch okay.
Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 14:23
von SRM
Original von Beatrice Maier
Nunja, wenn ein Unionsgesetz die jetzigen Länderbezeichnungen beinhalten würde, wäre das sicherlich auch okay.
Damit wäre aber zumindest eine unterschiedliche Ausgestaltungen der Rechtsformen vermieden. Eine AG muss in Freistein und in Roldem die gleichen Auflagen erfüllen, ansonsten führen wir das ganze ad absurdum.
Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 14:24
von Bianca Böhm
Tulux, Frau Maier...... wenn man so dermaßen viele unterschiedliche Sprachkreise zu berücksichtigen hat, dann stellt man auf die Amtssprache ab und die ist einheitlich *so* früher nannte man das rate***, das jetzige Adjektiv ist mir nicht geläufig, sorry *so*.
Ich finde es eher eine Zumutung, wenn man sich innerhalb eines Staates mit mehreren Sprachen befassen muss um sich zu verständigen.
Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 14:26
von SRM
Original von Bianca Böhm
Ich finde es eher eine Zumutung, wenn man sich innerhalb eines Staates mit mehreren Sprachen befassen muss um sich zu verständigen.
Pourquoi?

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 14:30
von Bianca Böhm
Parce que je ne parle pas français

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 14:48
von Beatrice Maier
In einem demokratischen Vielvölkerstaat muss man nun einmal auch Rücksicht auf andere Kulturen nehmen.
Original von SRM
Eine AG muss in Freistein und in Roldem die gleichen Auflagen erfüllen, ansonsten führen wir das ganze ad absurdum.
Genau das besagt ja auch das Gesetz. Lediglich die Rechtsformnamen dürfen die Länder festlegen.
Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 15:21
von Bianca Böhm
Damit ich, wenn ich einen Brief nach Katista schreibe und von einer Co KG rede ein Fremdwörterbuch beilegen muss, damit die wissen was gemeint ist? Kann doch nicht Ihr Ernst sein?
Es kann doch nun wirklich nur im allgemeinen Interesse liegen, dass man sich untereinander in länderübergreifenden Dingen versteht und eine KG hat, glaube ich, überall die gleiche Bedeutung und Rechte. Daher sollte das verbindlich länderübergreifend geregelt sein. Ob dann wiederum die Hafteinlage für eine KG in Katista 500 Bramer und auf den WI 1000 Bramer beträgt, dass ist dann wirklich Ländersache.
Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 15:25
von Beatrice Maier
Bisher ist selbst das nicht Ländersache
Es geht allein um die Bezeichnung der Rechtsform. Die ist im normalen Schriftverkehr sowieso nicht so wichtig. Aber wie sieht denn ein "FaresFreilien Kapitalgesellschaft" auf einem Firmenschild oder Briefkopf in Roldem aus? In der DU müssen nun einmal die Unterschiedlichkeit beachtet werden.
Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 15:29
von Bianca Böhm
Eine was bitte? ?(
Das Unterschiede beachtet werden müssen stelle ich nicht in Abrede. Aber warum müssen sie in dieser Beziehung hier gemacht werden? Sie haben doch selbst gesagt, dass es sogenannte Sprachbarrieren gibt. Und wenn wir die nur schwer überbrücken können, weil jedes Unionsland für eine Kommanditgesellschaft einen anderen Namen hat, obwohl überall das Gleiche darunter zu verstehen ist, wie sollen dann erst auswärtige Nationen damit klar kommen?
Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 15:30
von Rincewind
Zu den landesunterschiedlichen Unternehmensnamen: Die stammen noch aus dem alten Gesetz und sind aktuell gültig.
Für Imperia kann ich sagen, dass ich eine einheitliche Bezeichnung in Amtssprache ebenfalls als vorteilhaft ansehe, die Modernisierung des Gesetzes jedoch nicht daran scheitern sollte, daher ist es im Antrag weiterhin wie bisher enthalten.