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Nunja, wenn ein Unionsgesetz die jetzigen Länderbezeichnungen beinhalten würde, wäre das sicherlich auch okay.
Beatrice Maier
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Politische Schlammschlachten und ständige Themenwechsel wie zur guten alten Ratelon-Zeit
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Damit wäre aber zumindest eine unterschiedliche Ausgestaltungen der Rechtsformen vermieden. Eine AG muss in Freistein und in Roldem die gleichen Auflagen erfüllen, ansonsten führen wir das ganze ad absurdum.Original von Beatrice Maier
Nunja, wenn ein Unionsgesetz die jetzigen Länderbezeichnungen beinhalten würde, wäre das sicherlich auch okay.
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Tulux, Frau Maier...... wenn man so dermaßen viele unterschiedliche Sprachkreise zu berücksichtigen hat, dann stellt man auf die Amtssprache ab und die ist einheitlich *so* früher nannte man das rate***, das jetzige Adjektiv ist mir nicht geläufig, sorry *so*.
Ich finde es eher eine Zumutung, wenn man sich innerhalb eines Staates mit mehreren Sprachen befassen muss um sich zu verständigen.
Ich finde es eher eine Zumutung, wenn man sich innerhalb eines Staates mit mehreren Sprachen befassen muss um sich zu verständigen.
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In einem demokratischen Vielvölkerstaat muss man nun einmal auch Rücksicht auf andere Kulturen nehmen.
Genau das besagt ja auch das Gesetz. Lediglich die Rechtsformnamen dürfen die Länder festlegen.Original von SRM
Eine AG muss in Freistein und in Roldem die gleichen Auflagen erfüllen, ansonsten führen wir das ganze ad absurdum.
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Damit ich, wenn ich einen Brief nach Katista schreibe und von einer Co KG rede ein Fremdwörterbuch beilegen muss, damit die wissen was gemeint ist? Kann doch nicht Ihr Ernst sein?
Es kann doch nun wirklich nur im allgemeinen Interesse liegen, dass man sich untereinander in länderübergreifenden Dingen versteht und eine KG hat, glaube ich, überall die gleiche Bedeutung und Rechte. Daher sollte das verbindlich länderübergreifend geregelt sein. Ob dann wiederum die Hafteinlage für eine KG in Katista 500 Bramer und auf den WI 1000 Bramer beträgt, dass ist dann wirklich Ländersache.
Es kann doch nun wirklich nur im allgemeinen Interesse liegen, dass man sich untereinander in länderübergreifenden Dingen versteht und eine KG hat, glaube ich, überall die gleiche Bedeutung und Rechte. Daher sollte das verbindlich länderübergreifend geregelt sein. Ob dann wiederum die Hafteinlage für eine KG in Katista 500 Bramer und auf den WI 1000 Bramer beträgt, dass ist dann wirklich Ländersache.
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Registriert: Mi 22. Aug 2007, 18:40
Bisher ist selbst das nicht Ländersache 
Es geht allein um die Bezeichnung der Rechtsform. Die ist im normalen Schriftverkehr sowieso nicht so wichtig. Aber wie sieht denn ein "FaresFreilien Kapitalgesellschaft" auf einem Firmenschild oder Briefkopf in Roldem aus? In der DU müssen nun einmal die Unterschiedlichkeit beachtet werden.
Es geht allein um die Bezeichnung der Rechtsform. Die ist im normalen Schriftverkehr sowieso nicht so wichtig. Aber wie sieht denn ein "FaresFreilien Kapitalgesellschaft" auf einem Firmenschild oder Briefkopf in Roldem aus? In der DU müssen nun einmal die Unterschiedlichkeit beachtet werden.
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Eine was bitte? ?(
Das Unterschiede beachtet werden müssen stelle ich nicht in Abrede. Aber warum müssen sie in dieser Beziehung hier gemacht werden? Sie haben doch selbst gesagt, dass es sogenannte Sprachbarrieren gibt. Und wenn wir die nur schwer überbrücken können, weil jedes Unionsland für eine Kommanditgesellschaft einen anderen Namen hat, obwohl überall das Gleiche darunter zu verstehen ist, wie sollen dann erst auswärtige Nationen damit klar kommen?
Das Unterschiede beachtet werden müssen stelle ich nicht in Abrede. Aber warum müssen sie in dieser Beziehung hier gemacht werden? Sie haben doch selbst gesagt, dass es sogenannte Sprachbarrieren gibt. Und wenn wir die nur schwer überbrücken können, weil jedes Unionsland für eine Kommanditgesellschaft einen anderen Namen hat, obwohl überall das Gleiche darunter zu verstehen ist, wie sollen dann erst auswärtige Nationen damit klar kommen?
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Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Zu den landesunterschiedlichen Unternehmensnamen: Die stammen noch aus dem alten Gesetz und sind aktuell gültig.
Für Imperia kann ich sagen, dass ich eine einheitliche Bezeichnung in Amtssprache ebenfalls als vorteilhaft ansehe, die Modernisierung des Gesetzes jedoch nicht daran scheitern sollte, daher ist es im Antrag weiterhin wie bisher enthalten.
Für Imperia kann ich sagen, dass ich eine einheitliche Bezeichnung in Amtssprache ebenfalls als vorteilhaft ansehe, die Modernisierung des Gesetzes jedoch nicht daran scheitern sollte, daher ist es im Antrag weiterhin wie bisher enthalten.
Zuletzt geändert von Rincewind am Fr 24. Okt 2008, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
