Verfasst: Do 26. Jun 2008, 23:24
Wen ernennt dann der Unionspräsident, wenn in der Verfassung davon die Rede ist, dass er alle Unionsbeamten ernennt (Art. 36 II UVerf)?Original von Hajo Poppinga
Es gibt in der Union keine Beamten...
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Wen ernennt dann der Unionspräsident, wenn in der Verfassung davon die Rede ist, dass er alle Unionsbeamten ernennt (Art. 36 II UVerf)?Original von Hajo Poppinga
Es gibt in der Union keine Beamten...
Welche Unionsbeamten hat er denn bisher ernannt?Original von Fabian Montary
Wen ernennt dann der Unionspräsident, wenn in der Verfassung davon die Rede ist, dass er alle Unionsbeamten ernennt (Art. 36 II UVerf)?
Ganz ehrlich: Da fehlt mir ein wenig der Blick durch die juristische Brille. Aber für so etwas habe ich auch Ihrer Berufung an die Count Donald Law School zugestimmt. Wenn von Ihrem Lehrstuhl ein Veröffentlichung zur Begrifflichkeit „Beamter“ o. Ä. kommen würde, wäre ich sehr erfreut.Original von Hajo Poppinga
Welche Unionsbeamten hat er denn bisher ernannt?
Was reden Sie für einen Stuß? Natürlich ist der Begriff "Beamter" hierzulande gebräuchlich in bestimmter Form.Original von Konrad Grimm
Wenn man das Wort Beamter etymologisch betrachtet, dass ist Beamter mithin jeder Träger eines öffentlichen Amtes. Das Gezeter von Herrn Schneider bezieht sich auf eine hierzulande überhaupt nicht gebräuchliche Definition.
Ja, aber nicht so, wie Sie es verwenden. Eine "Verbeamtung" gibt es beispielsweise nicht. Überhaupt gibt es das klassiche Modell des unkündbaren Beamten nur noch in Katista.Original von Michael Schneider
Was reden Sie für einen Stuß? Natürlich ist der Begriff "Beamter" hierzulande gebräuchlich in bestimmter Form.