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Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 22:48
von Konrad Grimm
Auch das ist eine Meinungsäußerung, keine Tatsachendarstellung, und das diskutiere ich mit Ihnen nicht.

Aber um das hier abzukürzen: Ich biete Ihnen als Vergleich an, die Schadensersatzforderung zurückzunehmen, im Gegenzug verpflichtet sich Ihre Mandantin, künftig nicht mehr mit angeblichen Informationen zu kokettieren. Entweder, sie legt auf den Tisch, was sie hat, oder sie ist eben still, aber sie soll nicht auf angeblich vorhandene, angeblich für mich negative Informationen verweisen, weil das meinen Ruf schädigt ohne mir auch nur den Hauch einer Verteidigungsmöglichkeit zu lassen.

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 22:55
von Heinrich von Löwenherz
Original von Konrad Grimm
Auch das ist eine Meinungsäußerung, keine Tatsachendarstellung, und das diskutiere ich mit Ihnen nicht.

Aber um das hier abzukürzen: Ich biete Ihnen als Vergleich an, die Schadensersatzforderung zurückzunehmen, im Gegenzug verpflichtet sich Ihre Mandantin, künftig nicht mehr mit angeblichen Informationen zu kokettieren. Entweder, sie legt auf den Tisch, was sie hat, oder sie ist eben still, aber sie soll nicht auf angeblich vorhandene, angeblich für mich negative Informationen verweisen, weil das meinen Ruf schädigt ohne mir auch nur den Hauch einer Verteidigungsmöglichkeit zu lassen.
Ich bespreche das Angebot mit meiner Mandantschaft.

Verfasst: Mo 5. Mai 2008, 23:00
von Heinrich von Löwenherz
Herr Grimm, ich habe soeben mit meiner Mandantin telefoniert. Wir lehnen das Angebot dankend ab. Ich schlage Ihnen aber im Gegenzug vor, dass Sie Ihre Klage zurück nehmen - in dem Fall würden wir auf einen Richterspruch nicht bestehen.

Verfasst: Di 6. Mai 2008, 14:28
von Konrad Grimm
*lächelt*

Sie scherzen wohl?

Verfasst: Di 6. Mai 2008, 14:53
von Heinrich von Löwenherz
Original von Konrad Grimm
*lächelt*

Sie scherzen wohl?
Keineswegs. Es war ein freundliches Angebot, Herr Grimm.

Verfasst: Di 6. Mai 2008, 21:14
von William C. Ashcraft
Wie es aussieht läuft es auf eine Entscheidung der Gerichts hinaus.
Haben die Parteien noch etwas vorzutragen?

Verfasst: Di 6. Mai 2008, 23:52
von Heinrich von Löwenherz
Original von William C. Ashcraft
Wie es aussieht läuft es auf eine Entscheidung der Gerichts hinaus.
Haben die Parteien noch etwas vorzutragen?
Ich habe nichts weiter vorzutragen.

Verfasst: Mi 21. Mai 2008, 17:48
von William C. Ashcraft
Gibt es noch weitere Vorträge der Parteien?
Andernfalls wird das Gericht morgen ein Urteil fällen.

Verfasst: Mi 21. Mai 2008, 18:09
von Heinrich von Löwenherz
Ich habe keinen Vortrag meinerseits. Ich verweise ledeglich auf das bereits gesagte und mache das Gericht darauf aufmerksam, dass der Kläger durch selber provokante Äußerungen in der Öffentlichkeit über Frau Heidenberg verbreitet. Sie mehrfach des Verrats (ein Straftatbestand!) bezichtigt hat und nun hier das Gericht anruft, weil Frau Heidenberg mit einer nicht konkretisierten Aussage das politische Handeln des Herrn Grimm in der Öffentlichkeit tadelt.

Die Klage ist selbstverständlich abzuweisen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, was hiermit beantragt wird.

Verfasst: Mi 21. Mai 2008, 18:15
von Konrad Grimm
Nichts vorzutragen. Anträge wie gestellt.