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Verfasst: Mi 11. Jun 2008, 17:46
von Hajo Poppinga
Original von Fabian Montary
Dann setze ich die Frist auf den 10. Juni 2008 um 12:00 Uhr, bis zu dem Sie Ihren neuen Rechtsbeistand benannt haben müssen.
Frist abgelaufen.

Verfasst: Mi 11. Jun 2008, 23:11
von Fabian Montary
Herr Poppinga, ich bitte doch, diese Mitteilungen beim Gericht zu belassen.

Verfasst: Mi 11. Jun 2008, 23:32
von Hajo Poppinga
Herr Schöffe, es war vielmehr eine Feststellung.

Verfasst: Mi 11. Jun 2008, 23:36
von Fabian Montary
... die vom Gericht zu treffen ist. ;)

Die Verhandlung wird alsbald fortgeführt.

Verfasst: Do 12. Jun 2008, 10:35
von Schrobi
Da die Beklagte bis heute keinen neuen Rechtsbeistand benannt oder das Gericht in irgendeiner Weise über den Verlauf der Suche nach einem Rechtsbeistand informiert hat, wird das Gericht weiter fortfahren.

Haben die beiden Parteien noch irgendwelche Anträge oder Ergänzungen, die über die bisher getätigten Aussagen hinausgehen?

Wenn ja, bitte ich darum, diese bitte bis morgen, Freitag, den 13.06.2008, zu tun.

Sollte bis dahin nichts mehr kommen oder Verzicht angezeigt werden, gehen wir in die Schlussphase über und die Klägerin bekommt die Gelegenheit ihr abschließendes Plädoyer vorzutragen.

Dr. Schrobi,
Vorsitzender Unionsrichter

Verfasst: Sa 14. Jun 2008, 14:16
von Schrobi
Herr Advocaat Poppinga,

Sie haben nun die Gelgenheit zu Ihrem abschließenden Vortrag.

Dr. Schrobi, Unionsrichter

Verfasst: Sa 14. Jun 2008, 16:24
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
mein abschließender Vortrag wird vermutlich Montag gehalten werden. Ich bedanke mich für Ihre Geduld.

Verfasst: Di 17. Jun 2008, 18:54
von Schrobi
Fairerweise gebe ich Ihnen ebenfalls noch 5 Tage Zeit, d.h. bis Sonntag Abend , um ihr Plädoyer vorzutragen.

Verfasst: Di 17. Jun 2008, 19:13
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
verehrte Schöffen,

richtig war, bleibt und ist, was bereits in der Berufungsschrift gesagt wurde. Zunächst mal hätte das Unionsverwaltungsgericht nicht tätig werden dürfen, weil das Katistianische Obergericht zuständig war - dies hat das Verwaltungsgericht zwar anerkannt, dann aber in einem Beschluß darauf verweisen, daß das Gesetz über das Katistianische Obergericht verfassungswidrig sei. Für solch einen Beschluß des Verwaltungsgerichts fehlte jedoch jegliche Grundlage, denn gemäß UGerG hätte das Gericht bei Zweifeln über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetz dem ObUG vorlegen müssen. Das dies nicht geschehen ist, begründet an sich allein schon die Rechtswidrigkeit des erstinstanzlich gefällten Urteils.

Ferner blieb in der Verhandlung die Aussage des sachkundigen Zeugen Kaulmann weitesgehend unberücksichtigt, obwohl dieser wie kein Zweiter Einblick in die Verhandlungen des Landtages hatte. Ein weiterer, schwerer Fehler.

Es gibt zwar noch weitere Dinge anzumerken, doch diese sind auch alle bereits in der Berufungsbegründung zu finden, so daß ich das Gericht nicht langweilen möchte.

Es bleibt dabei, daß ich namens des Klägers beantragte das erstinstanzliche Urteil wegen schwerer Rechtsanwendungsfehler aufzuheben.

Verfasst: Di 17. Jun 2008, 19:59
von Schrobi
Vielen Dank.

Frau Bont,

Sie - oder aber ihr Prozessvertreter, sofern dieser hier noch erscheint -, haben bis Sonntag Abend die Gelegenheit ihre abschließenden Worte vorzutragen.

Dr. Schrobi,
Vorsitzender Unionsrichter