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Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:42
von vSzP
Original von Hajo Poppinga
Diese Grundsätzlichkeit sollte Ihnen auch aus Ihrer Tätigkeit als Landespolitiker und auch aus der Kommunalpolitik bekannt sein. Jede Bewerbung die an die Kommune gerichtet ist wird selbstverständlicherweise auch dem Verwaltungsausschuß vorgelegt.
Aber nie dem Rat...
[so]
Und das ist grundsätzlich auch sim off so!
[/so]
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:47
von Hajo Poppinga
Das ist mir bekannt, aber da wir keinen Ausschuß haben, der sich mit Personalfragen befaßt, muß diese Angelegenheit dem Gesamtgremium vorgelegt werden. Ebenso wie in Gemeinden, die keinen VA eingerichtet haben.
[so]
Und das ist grundsätzlich auch sim off so!

[/so]
Verfasst: Mo 28. Jan 2008, 15:49
von Hajo Poppinga
Und natürlich hat auch jedes Ratsmitglied das Recht an den Beratungen des VA beizuwohnen - und somit auch Einblick in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen.
Verfasst: Di 29. Jan 2008, 01:03
von Palin Waylan-Majere
Gibt es hier noch Aussprachebedarf?
Verfasst: Di 29. Jan 2008, 14:21
von Helmut Hennrich
Von meiner Seite nicht, Herr Präsident.
Verfasst: Di 29. Jan 2008, 17:47
von Hajo Poppinga
Ich erwarte weiterhin die Offenlegung der Bewerbung.
Verfasst: Do 31. Jan 2008, 18:03
von Helmut Hennrich
Herr Präsidet, Hohes Haus,
ich versichere noch einmal: erstens werden von seiten des Unionsministeriums für Wirtschaft und Finanzen vertrauliche Unterlagen - und dazu zählen Bewerbungsunterlagen - nicht an Dritte weitergegeben - darauf kann sich jeder verlassen, der sich vertraulich an mich wendet - und zweitens wird das Unionministerium für Wirtschaft und Finanzen dem Unionsparlament diejenigen Informationen zur Verfügung stellen, die es für seine Entscheidungsfindung benötigt. Im übrigen verweise ich auf die Anfrage des Kollegen Poppinga. Deren Beantwortung ist derzeit in Arbeit und wird fristgerecht erfolgen.
Verfasst: Do 31. Jan 2008, 23:33
von Hajo Poppinga
Herr Kollege,
Sie irren, wenn Sie annehmen, daß es sich im Fall der Bewerbungsunterlagen für das Amt des Unionsbankpräsidenten um vertrauliche Unterlagen handelt die nur für Sie bestimmt sind. Es verhält sich vielmehr so, daß Sie stellvertretend für den eigentlichen Entscheidungsträger, nämlich das Unionsparlament, die Bewerbungsunterlagen entgegennehmen und diese dann folglich diesem aushändigen müssen. Niemand verlangt, daß dies öffentlich geschieht - von einer Offenlegung kann aber keinesfalls abgesehen werden.
Wenn Sie weiterhin die Informationen zurückhalten, die dem Parlament zustehen, so muß ernsthaft gefragt werden, was der Inhalt dieses Schreibens ist.
Verfasst: Fr 1. Feb 2008, 16:39
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Herr Kollege,
Sie irren, wenn Sie annehmen, daß es sich im Fall der Bewerbungsunterlagen für das Amt des Unionsbankpräsidenten um vertrauliche Unterlagen handelt die nur für Sie bestimmt sind. Es verhält sich vielmehr so, daß Sie stellvertretend für den eigentlichen Entscheidungsträger, nämlich das Unionsparlament, die Bewerbungsunterlagen entgegennehmen und diese dann folglich diesem aushändigen müssen. Niemand verlangt, daß dies öffentlich geschieht - von einer Offenlegung kann aber keinesfalls abgesehen werden.
Wenn Sie weiterhin die Informationen zurückhalten, die dem Parlament zustehen, so muß ernsthaft gefragt werden, was der Inhalt dieses Schreibens ist.
Herr Kollege Poppinge,
ich irre mich nicht. Adressat der Bewerbung ist das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen, dem die Unionsbank organisatorisch untergeordnet ist. Auch wenn das Unionsparlament letztendlich die Entscheidungsgewalt über die Berufung des neuen Präsidenten der Unionsbank hat, heißt das nicht, dass Bewerbungsunterlagen, die mir zugeschickt wurden, den Abgeordneten zugänglich gemacht werden. Das liegt zum einen an der Vertraulichkeit, mit der Bewerbungsunterlagen behandelt werden, zum anderen natürlich daran, dass die Betroffenen noch immer selber bestimmen können, wem gegenüber ihre persönlichen Daten und Angaben offenbart werden. Ich denke, es ist im Sinne von uns allen, insbesondere aber im Sinne des Vertrauensschutzes, dass so verfahren wird, dass lediglich die Informationen an die Mitglieder des Hohen Hauses weitergegeben werden, die tatsächlich entscheidungsrelevant sind.
Verfasst: Fr 1. Feb 2008, 17:20
von Fabian Montary
Original von Helmut Hennrich
Adressat der Bewerbung ist das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen, dem die Unionsbank organisatorisch untergeordnet ist.
Bitte was? Mann, lesen Sie Gesetze! § 5 I UBG sagt ganz eindeutlich, dass die Unionsbank unabhängig ist. Der zweite Faux-pas, spätestens jetzt sollte man zurücktreten...